Auftragserteilung/Vollmacht Musterklauseln

Auftragserteilung/Vollmacht. Voraussetzungen für den tatsächlichen Bau des Anschlusses an das Breitbandnetz ist der unterschriebene Grundstücksnutzungs- vertrag nach § 45 a TKG. Bei Anträgen von Wohnungs- und Hausverwaltern muss eine Vollmacht des Eigentümers vorliegen. Ist der Antragssteller ein Unternehmen, so tragen Sie bitte auf dem Deckblatt einen Ansprechpartner für die Baumaßnahme ein. Anlagen: Datenschutzerklärung nach Art. 13, 14 DS-GVO, Hinweise zum Datenschutz gem. TKG, Widerrufsformular x x Ort, Datum Unterschrift der/des Auftraggeber/s
Auftragserteilung/Vollmacht. Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) mit der Bereitstellung eines Breitband-Internet-, Telefon- und TV-Anschlusses gemäß Punkt 4 für die oben bezeichnete Anschlussstelle. Ort und Datum Unterschrift Zusatzblatt zum Vertrag city.kom Festnetz‌ durch die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS), Eckdrift 43 - 45, 19061 Schwerin, Geschäftsführer: Xx. Xxxxx Xxxx, Registergericht: Amtsgericht Schwerin, HRB 1603 1. Auftraggeber Vorname, Name Geburtsdatum Straße, Hausnummer bisheriger Telefonanbieter, sofern vorhanden PLZ Ort Vertragsende bisheriger Telefonanbieter, sofern vorhanden
Auftragserteilung/Vollmacht. Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) mit der Bereitstellung eines Breitband-Internet-, Telefon- und TV-Anschlusses gemäß Punkt 4 für die oben bezeichnete Anschlussstelle. Der Vertrag wird erst mit der Vertragsbestätigung durch die SWS gültig. Ort, Datum Unterschrift durch die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS), Eckdrift 43 - 45, 19061 Schwerin, Geschäftsführer: Xx. Xxxxx Xxxx, Registergericht: Amtsgericht Schwerin, HRB 1603 1. Anschlussinhaber bei aktuellem Telefonanbieter (Telekom, Vodafone, etc.)
Auftragserteilung/Vollmacht. 6.1. Hiermit erteile ich der Stadtwerke Zittau GmbH den Auftrag zur Stromlieferung auf Grundlage der vorstehenden Angaben. Es gelten die beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen Strom (AVB Strom) der Stadtwerke Zittau GmbH. 6.2 Ich bevollmächtige die SWZ zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit einem Wechsel des Strom- und/oder Erdgaslieferanten erforderlich werden. Diese Vollmacht gilt insbesondere für einen Widerruf und/oder eine ggf. erforderliche Kündigung des bisherigen Strom- und/oder Erdgasliefervertrages sowie für die Abfrage meiner Vorjahresverbrauchsdaten, soweit mir dadurch keine Kosten entstehen. Darüber hinaus bevollmächtige ich die SWZ, meine ggf. bestehenden Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs zu kündigen. Soweit und solange für mich ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für Messstellenbetrieb zuständig ist, bevollmächtige ich die SWZ auch zur Abfrage meiner Messwerte bei diesem Dritten. Die SWZ ist durch die Vollmacht nicht zu einer Erklärung verpflichtet, sondern nur berechtigt. 6.3. Die für das Vertragsverhältnis erforderlichen Daten werden nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zweckgebunden erhoben, verarbeitet und gespeichert (siehe Information Beiblatt). X Ort Datum Unterschrift Kunde/Auftraggeber 7. Auftragsbestätigung Die Kundin/der Kunde erhält von den Stadtwerken Zittau GmbH eine Auftragsbestätigung. Der Sondervertrag Haushalt-Strom wird zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin wirksam.
Auftragserteilung/Vollmacht. ‚ Hiermit bevollmächtige ich die BEW, meinen bestehenden Stromliefervertrag falls erforderlich bei meinem bisherigen Stromversorger zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und die für meine Belieferung mit Strom erforderlichen Verträge mit dem zuständigen Netzbetreiber zu schließen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich gleichzeitig den Erhalt der Strompreise und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Strom) der BEW. Ich erkläre mich mit dem Inhalt einverstanden. Datum X Unterschrift des Kunden IBAN Gläubiger-ID Mandatsreferenz Name des Inhabers Wipperfürth, den 18.02.2021
Auftragserteilung/Vollmacht. Voraussetzungen für den tatsächlichen Bau des Anschlusses an das Breitbandnetz ist der unterschriebene Grundstücksnutzungs- vertrag. Bei Anträgen von Wohnungs- und Hausverwaltern muss eine Vollmacht des Eigentümers vorliegen. Ist der Antragssteller ein Unternehmen, so tragen Sie bitte auf dem Deckblatt einen Ansprechpartner für die Baumaßnahme ein. Anlagen: Datenschutzerklärung nach Art. 13, 14 DS-GVO, Hinweise zum Datenschutz gem. TKG x x Ort, Datum Unterschrift der/des Auftraggeber/s Eigentümer 1: Frau Xxxx Firma* Titel Vorname* Name* Geburtsdatum [TT | MM | JJJJ] Straße, Hausnummer* PLZ* Eigentümer 2: Frau Herr Ort* Ortsteil (falls Eigentümergemeinschaft besteht) Firma* Titel Vorname* Name* Geburtsdatum [TT | MM | JJJJ] Straße, Hausnummer* PLZ* Ort* Ortsteil und der: WEMACOM Breitband GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx (im Folgenden „WEMACOM“ benannt) Hinweis: Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und sind kaufmännisch gerundet. Der/die Eigentümer/in gestattet/gestatten der WEMACOM gemäß beiliegender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, dass die WEMACOM auf seinem/ihrem Grundstück: PLZ* Ort* Ortsteil Grundbuch/Blatt Flur/Flurstück/Gemarkung sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle Vorrichtungen anbringt, einbaut und verlegt, die erforderlich sind, um Zugänge zum öffentlichen Telekommunikationsnetz der WEMACOM bis in die darauf befindlichen Gebäude und bis in die je- weiligen Nutzungseinheiten zu errichten, zu betreiben, zu reparieren, zu warten und zu ersetzen (Wartung und Instandhaltung).
Auftragserteilung/Vollmacht. Hiermit bevollmächtige ich die BEW, meinen bestehenden Gasliefervertrag falls erforderlich bei meinem bisherigen Gasversorger zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und die für meine Belieferung mit Gas erforderlichen Verträge mit dem zuständigen Netzbetreiber zu schließen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich gleichzeitig den Erhalt der Gaspreise und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Gas) der BEW. Ich erkläre mich mit dem Inhalt einverstanden. Wipperfürth, den 01.01.2020 Kreditinstitut BIC i.V. Xxxxxx Xxxxxxxxx i.A. Xxxxxx Xxxxxx BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH Gläubiger-ID Mandatsreferenz Name des Inhabers

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  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Übertragung von Krankheiten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.