Auftragsinhalt Musterklauseln

Auftragsinhalt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zur vertraglich vereinbarten Leistung zu verwenden. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, verfahrens- und sicherheitstechnisch erforderliche Zwischen-, Temporär- oder Duplikatsdateien zur leistungsgemäßen Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten zu erstellen, soweit dies nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung führt. Dem Auftragnehmer ist nicht gestattet, unautorisiert Kopien der personenbezogenen Daten zu erstellen. Daten aus Adressbüchern und Verzeichnissen dürfen nur zur Kommunikation im Rahmen der Auftragserfüllung mit dem Auftraggeber verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung und Übermittlung für eigene oder fremde Zwecke, einschl. Marketingzwecke, ist nicht gestattet. Weitere Einzelheiten zu Umfang, Art und Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung sind unter Buchstabe X. xxx Xxxxxx 0 zu dieser Vereinbarung aufgeführt. Die Art der personenbezogenen Daten sind unter Buchstabe B. der Anlage 1 aufgeführt. Der Kreis der Betroffenen ist unter Buchstabe X. xxx Xxxxxx 0 aufgeführt.
Auftragsinhalt. (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung der Daten Für die unter „Gegenstand und Dauer des Auftrags“ genannten Aufgaben werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber bestimmte Arten personenbezogener Daten übermittelt.
Auftragsinhalt. Der Auftraggeber überträgt financeapp AG (Inhaber der Marke FinanceFox) die Betreuung und Verwaltung sämtlicher Versicherungsverträge. Dies umfasst insbesondere folgende Aufgaben: - Die Analyse des Versicherungsbedarfs und Erstellen von Handlungsempfehlungen - Die laufende Überwachung und periodische Analyse der bestehenden Verträge - Die Marktbeobachtung im Interesse des Auftraggebers - Das Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften - Die kundengerechte Aufbereitung und Analyse von Angeboten der Versicherungsgesellschaften - Die Kontrolle von Prämienvergleichen und sonstigen Abrechnungen - Die Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehrs zwischen Auftraggeber und Versicherungsgesellschaften
Auftragsinhalt. Auftragsinhalt sind ausschließlich die schriftlich bestätigten technischen Spezifikationen der bestellten Lieferungen und Leistungen gemäß unserer Angebote und Auftragsbestätigungen. Sachgerechte technische und gestalterische Änderungen der bestellten Lieferungen oder Leistungen bleiben vorbehalten, soweit dadurch die technische Funktion, der gewöhnliche Gebrauch und der Wert der Lieferung oder Leistung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
Auftragsinhalt. Der Gegenstand des Auftrags zum Datenumgang ist die Durchführung folgender Aufgaben durch den Auftragnehmer:
Auftragsinhalt. Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand und Ablauf zweifelsfrei erkennen lassen. Werden Aufträge für Dritte ausgeführt, ist die Vergütung vom Auftraggeber selbst zu entrichten. Der Mieter (Rechnungsempfänger/Auftraggeber) gibt bei Auftragserteilung alle wesentlichen Informationen, die zur Durchführung notwendig sind, bekannt. Dies sind insbesondere, Änderungen, Name und Anschrift des Auftraggebers, Rechnungsempfänger, Anzahl der Fahrgäste, Gepäck, Anzahl und Art etwaiger Kindersitze, mitzuführende Gegenstände und Tiere, Termine, Routen, Sonderwünsche bei der Barbestückung. Ferner informiert er alle Fahrgäste über diese AGB´s insbesondere hinsichtlich Gurtpflicht sowie Rauchverbot.
Auftragsinhalt. Die tätige Person führt zur Behebung von Lernrückständen folgende Maßnahmen durch: Die Maßnahme wird ehrenhalber, also unentgeltlich übernommen. Es werden Stundennachweise geführt. Es wird kein arbeitsrechtliches Rechtsverhältnis begründet. Es ergeben sich keine Ansprüche auf Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Aufwandsentschädigungen gelten als Einkünfte und sind daher grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. Für das Ehrenamt gelten allerdings Freibeträge. Nur wenn diese überschritten werden, muss der Mehrbetrag versteuert werden.
Auftragsinhalt. Der Auftragsinhalt muss als Langtext, einschließlich einer Haftungsfreistellung, (siehe Anlage 2) klar und verständlich ausformuliert sein. Die Beauftragung wird bis zur Umsetzung eines Automatisierten Datenaustauschs zwischen den Vertragspartnern per Fax/Mail wie nachfolgend beschrieben durchgeführt: Der Netzbetreiber nimmt die Anschlussnutzungsunterbrechung als verbindlichen Punkttermin wahr, sofern ihm nicht bis spätestens einen Werktag vor Auftragsausführung eine eindeutige Auftragsrücknahme (auftragslöschendes Ereignis wie Zahlungseingang, Gewährung einer Stundung etc.) durch den Lieferanten mitgeteilt wird. Ohne Mitteilung eines auftragslöschenden Ereignisses bleibt der eingestellte Sperrtermin bis zur operativen Abwicklung als fortbestehender Auftrag bestehen. Den verbindlichen Sperrtermin erfährt der Lieferant durch den Netzbetreiber mindestens 7 Werktage vor der eigentlichen Sperrdurchführung. Er orientiert sich maßgeblich an dem vom Lieferanten mitgeteilten ersten möglichen Sperrtermin und der Ableistungsfrist von 30 Tagen. Das Recht des Verteilnetzbetreibers nach Ziffer 2.6 dieser Vereinbarung bleibt unberührt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. Ziffer 2.8 der Lieferant verpflichtet ist, dem Xxxxxx die Sperrung drei Werktage vor ihrer operativen Ausführung (Punkttermin) unter Nennung des beim Netzbetreiber vorgehaltenen Sperrtermins anzukündigen. Auf § 24 Abs.4 Satz 2 NAV/NDAV wird verwiesen. Kunde Lieferant Verteilnetzbetreibe
Auftragsinhalt. Der Auftraggeber hat den Auftragsinhalt schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass durch die gewählte Art der Übermittlung keine Verfälschung der Auftragsdaten ein- tritt. Der Auftragsinhalt wird vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftragsinhalt in der Bestätigung auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und den Auftrag zu bestätigen.