Aufträge des Kunden. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen. (2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax oder Datenfernübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat. (3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihm im Rahmen der Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem stammen und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte
Aufträge des Kunden. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen.
(2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax oder Datenfernübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat.
(3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihm im Rahmen der einer Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem stammen stammen, und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar ist.
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Aufträge des Kunden. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen.
(2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax Telefax, SMS oder Datenfernübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat.
(3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihm im Rahmen der einer Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem stammen stammen, und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar ist. Dies gilt nicht für Aufträge zu Zahlungsdiensten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufträge des Kunden. 1. Aufträge des Kunden
(1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Z 3.
(1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls allen- falls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen.
(2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax oder DatenfernübertragungDatenübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat.
(32) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihm im Rahmen mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, mittels Telefax E-Mail oder Datenübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vor- liegen der Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführensonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem stammen und dies der unwirksame Auftrag nicht Kunde mit dem Kreditinstitut zurechenbar ist.vereinbart hat. […] […]
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufträge des Kunden. 1. Aufträge des Kunden
(1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift Z 3. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen.. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenenbereit gehaltenen
(2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax oder Datenfernübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat.
(3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihm im Rahmen der einer Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem stammen stammen, und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar ist. Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen.
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Samples: General Terms and Conditions
Aufträge des Kunden. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls allen- falls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen.
(2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation Telekom- munikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax oder DatenfernübertragungDaten- fernübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung Durchfüh- rung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat.
(3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihm im Rahmen der einer Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer Unterneh- mer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem stammen stam- men und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar zurechen- bar ist. Dies gilt nicht für Aufträge zu Zahlungsdiensten.
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Aufträge des Kunden. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls al- lenfalls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung Erfas- sung der Unterschrift erteilen.
(2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation Tele- kommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlichfern- schriftlich, mittels Telefax oder Datenfernübertragung) erteilten erteil- ten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Voraussetzun- gen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut Kredit- institut vereinbart hat.
(3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihm im Rahmen der einer Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer Un- ternehmer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem die- sem stammen und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut Kreditin- stitut zurechenbar ist.
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Aufträge des Kunden. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen.
(2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax oder Datenfernübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat.
(3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihm im Rahmen der einer Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem stammen stammen, und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar ist. Dies gilt nicht für Aufträge zu Zahlungsdiensten.
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Aufträge des Kunden. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenen bereit gehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen.
(2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax oder DatenfernübertragungDatenübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat.
(3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihm im Rahmen der einer Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem stammen stammen, und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar ist. Dies gilt nicht für Aufträge zu Zahlungsdiensten.
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Aufträge des Kunden. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen.
(2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafischtele- grafisch, fernschriftlich, mittels Telefax oder DatenfernübertragungDatenfern übertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung Durch- führung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat.
(3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihm im Rahmen der einer Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführendurch zuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem stammen stammen, und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar ist.
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