Aufwandsentschädigung. Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten, die unter die Leistungspflicht dieser Bestimmungen fallen, vor der Inanspruchnahme des Versicherers einem anderen Leistungsträger/ Versicherer eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt der Versicherer – über die Kostenerstattung hinaus – bei einer stationären Krankenhausbehandlung zusätzlich ein Krankenhaustagegeld von 50,– EUR/Tag für eine Dauer bis zu 14 Tagen. Bei ambulanten Behandlungen (unabhängig von der Anzahl der Behandlungen und Erkrankungen) leistet der Versicherer in diesen Fällen zusätzlich einmalig einen Betrag von 25,– EUR pro behandelter Person.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Aufwandsentschädigung. Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten, die unter die Leistungspflicht dieser Bestimmungen fallen, vor der Inanspruchnahme des Versicherers einem anderen Leistungsträger/ Leistungsträger/Versicherer eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt der Versicherer – über die Kostenerstattung hinaus – bei einer stationären Krankenhausbehandlung zusätzlich ein Krankenhaustagegeld von 50,– EUR/Tag für eine Dauer bis zu 14 Tagen. Bei ambulanten Behandlungen (unabhängig von der Anzahl der Behandlungen und Erkrankungen) leistet der Versicherer in diesen Fällen zusätzlich einmalig einen Betrag von 25,– EUR pro behandelter Person.
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