Common use of Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens Clause in Contracts

Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens. a) Der Versicherer ersetzt Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umstän- den nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte. b) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleis- tung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.

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Samples: Hausratversicherung, Glasversicherung

Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens. a) Der Versicherer ersetzt Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umstän- den Um- ständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte. b) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleis- tung Hilfe- leistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens. a) Der Versicherer ersetzt Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umstän- den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte. b) Die Entschädigung ist auf den EUR 1.000.000,- begrenzt; dies gilt jedoch nicht, soweit Maßnahmen auf Weisung des Versiche- rers erfolgt sind. Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleis- tung Hilfe- leistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung