Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens. B4-10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minde- rung des Schadens für geboten halten durfte oder die er auf Weisung des Versi- cherers macht.
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Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens. B4-10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minde- rung Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder die er auf Weisung des Versi- cherers Versicherers macht.
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Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens. B4-10.1.1 9.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minde- rung Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder die er auf Weisung des Versi- cherers Versicherers macht.
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Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens. B4B 4-10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minde- rung Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder die er auf Weisung des Versi- cherers Versicherers macht.
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