Common use of Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens Clause in Contracts

Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens. a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versiche> rungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Aufwendungsersatz nach a) entsprechend kürzen. c) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Wei> sung des Versicherers entstanden sind. d) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistun> gen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung ver> pflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentli> chen Interesse erbracht werden.

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Samples: Camper Inhaltsschutz Bedingungen, Camper Inhaltsschutz Bedingungen

Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens. a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolgloseerfOlglOse, die der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer bei Eintritt des Versiche> rungsfalles Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten gebOten halten durftedurfte Oder die er auf Weisung des Versicherers macht. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Aufwendungsersatz nach a) entsprechend kürzen. c) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung für ver- sicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme Versicherungs- summe je vereinbarter PositionPOsitiOn; dies gilt jedoch jedOch nicht, soweit Aufwendungen sOweit Auf- wendungen auf Wei> sung Weisung des Versicherers entstanden sind. dc) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistun> gen Leistungen der Feuerwehr oder Oder anderer InstitutionenInstitutiOnen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung ver> pflichtet Hilfeleis- tung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentli> chen Interesse öffentlichen Interes- se erbracht werden. d) Der Versicherer hat den für die Aufwendungen erfOrderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers vOrzuschießen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung

Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens. a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versiche> rungsfalles Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Aufwendungsersatz nach a) entsprechend nach a entspre- chend kürzen. c) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung Ent- schädigung betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme Versiche- rungssumme je vereinbarter Position; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Wei> sung Weisung des Versicherers Versiche- rers entstanden sind. d) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistun> gen Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung ver> pflichtet verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentli> chen öffentlichen Interesse erbracht werden. e) Der Versicherer hat den für die Kosten erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers vorzu- schießen.

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Samples: Feuerversicherung Für Landwirtschaftliche Betriebe

Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens. a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versiche> rungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durftedurfte oder die er auf Weisung des Versicherers macht. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Aufwendungsersatz nach a) entsprechend kürzen. c) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung Entschä> digung für versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter vereinbar> ter Position; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen Aufwen> dungen auf Wei> sung Weisung des Versicherers entstanden sind. dc) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistun> gen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung ver> pflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentli> chen Interesse erbracht werden. d) Der Versicherer hat den für die Aufwendungen er> forderlichen Betrag auf Verlangen des Versiche> rungsnehmers vorzuschieSen.

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Samples: Elektronik Versicherungsbedingungen

Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens. a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versiche> rungsfalles Versi- cherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte.durfte oder die er auf Weisung des Versicherers macht. CIF:BIZ property complete Bedingungswerk Nr. 01011969, Stand: 01.10.2015 b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Aufwendungsersatz nach a) entsprechend kürzen. c) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung für versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position; vereinbarte Höchstentschädigung, dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Wei> Wei- sung des Versicherers entstanden sind. dc) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistun> gen Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung ver> pflichtet verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentli> chen Interesse öffentlichen Interes- se erbracht werden. d) Der Versicherer hat den für die Aufwendungen erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versiche- rungsnehmers vorzuschießen.

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Samples: Betriebsversicherung

Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens. a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versiche> rungsfalles Ver- sicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung Abwen- dung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Aufwendungsersatz nach nach a) entsprechend kürzen. c) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Wei> sung Weisung des Versicherers entstanden sind. d) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistun> Leistun- gen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung ver> ver- pflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentli> öffentli- chen Interesse erbracht werden.

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Samples: Hausratversicherung