Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Wertpapiereigenschaft. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpa- piereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden ver- nichten.
Appears in 6 contracts
Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen
Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Wertpapiereigenschaft. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpa- piereigenschaft Wert- papiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden werden, soweit möglich mög- lich, dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank Sparkasse die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden ver- nichtenvernichten.
Appears in 1 contract
Samples: Wertpapiergeschäfte
Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Wertpapiereigenschaft. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpa- piereigenschaft Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden ver- nichten.vernichten
Appears in 1 contract
Samples: Wertpapiergeschäft
Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Wertpapiereigenschaft. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpa- piereigenschaft Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich mög lich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank comdirect die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei 2 Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden ver- nichtenvernichten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen