Weiterleitung von Aufträgen Musterklauseln

Weiterleitung von Aufträgen. Bei Fällen, in denen Berenberg keinen ausreichenden Zugang zu einem Ausführungsplatz hat, wird sie den Auftrag des Kunden nicht selbst ausführen, sondern ihn unter Einhaltung der Bestimmungen dieser Ausführungsgrundsätze an ein geeignetes anderes Wertpapier- dienstleistungsunternehmen (z.B. einen Broker) zur Ausführung weiterleiten. Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen wird die Auf- träge dann nach seinen jeweils eigenen Ausführungsgrundsätzen und den Vorschriften des jeweiligen Landes ausführen. Berenberg erteilt auf Anfrage des Kunden genauere Auskunft darüber, über welches Wertpapierdienstleistungsunternehmen der Auftrag ausgeführt wird bzw. wurde.
Weiterleitung von Aufträgen. Das Kreditinstitut leitet in „George“ erteilte Aufträge in der Zeit von Montag bis Xxxxxxx 07.30 Uhr bis 22.00 Uhr wei- ter. Aufträge die uns außerhalb dieses Zeitraums oder an handelsfreien Tagen des gewählten Marktplatzes erreichen, werden vorgemerkt und mit Beginn des nächsten Handels- tages bzw. der Erreichbarkeit unseres Handelspartners wei- tergeleitet. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Auftrag zum aktuellen An- oder Verkaufskurs der von ihm selbst gewähl- ten Börse bzw. in einem anerkannten alternativen Handels- system durchgeführt wird. Der Kunde muss sich selbständig über die verschiedenen Handelszeiten und Usancen der einzelnen Marktplätze in- formieren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Durchführung von In-sich-Geschäften (Crossings) und Leerverkäufen (Short Selling) gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und ver- pflichtet sich diese zu unterlassen. Unter Leerverkauf ver- steht man den Verkauf eines Wertpapiers, von dem der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt noch nicht Eigentümer ist. Der Verkäufer profitiert von dem Leerverkauf, wenn das verkaufte Wertpapier im Preis sinkt, da das Wertpapier hier erst in der Zukunft geliefert werden muss. Ausgenommen vom Verbot sind gedeckte Leerverkäufe (diesen liegt ein Leihgeschäft zugrunde), die zur Absicherung bereits beste- hender Positionen dienen. Bei In-sich-Geschäften besteht eine Identität zwischen Käufer und Verkäufer. Es wird ein marktgerechtes Geschäft vorgetäuscht, um den Kurs einer Aktie nach oben oder nach unten zu manipulieren. Eine sol- che Kursmanipulation verstößt gegen die Handelsusancen und kann von den jeweiligen Aufsichtsbehörden verfolgt werden.
Weiterleitung von Aufträgen bevestor leitet die an die DekaBank bzw. Deka Vermögensmanagement gerichteten Aufträge des Kunden als Bote an die DekaBank bzw. Deka Vermögensmanagement weiter, dementsprechend beschränkt sich die Haftung von bevestor auf die ordnungsgemäße Weiterleitung des Auftrags. Werden bevestor nach dem Tod des Kunden eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) sowie die Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt, darf bevestor denjenigen, der darin als Erbe bezeichnet oder als Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn bevestor die Unrichtigkeit oder Unwirksamkeit dieser Urkunden bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist. Für den Fall mehrerer Erben oder Testamentsvollstrecker haben diese einen Bevollmächtigten zu bestimmen, demgegenüber bevestor alle zur Durchführung der Geschäftsbeziehung notwendigen Berichte, Erklärungen oder Abrechnungen erteilen kann. Der Widerruf oder die Kündigung eines oder mehrerer Erben oder Testamentsvollstrecker beendet die Geschäftsbeziehung für sämtliche Erben und Kunden. Fremdsprachige Unterlagen sind auf Verlangen von bevestor nur gemeinsam mit einer deutschen Übersetzung eines geeigneten Übersetzers vorzulegen. Werden bevestor ausländische Urkunden als Ausweis der Person oder zum Nachweis einer Berechtigung vorgelegt, so wird bevestor prüfen, ob die Urkunden zum Nachweis geeignet sind. bevestor haftet jedoch für deren Eignung, Wirksamkeit und Vollständigkeit sowie für deren richtige Übersetzung und Auslegung nur bei Fahrlässigkeit oder wenn die Urkunde insgesamt gefälscht ist. Im vorstehenden Rahmen kann bevestor die in den Urkunden als Berechtigte bezeichneten Personen als berechtigt ansehen, insbesondere sie verfügen lassen und mit befreiender Wirkung an sie leisten.
Weiterleitung von Aufträgen. Hat die Bank keinen direkten Zugang zu einem Ausführungsplatz, wird sie den Auftrag des Kunden nicht selbst ausführen. In diesem Fall benö­ tigt die Bank eine Weisung bezüglich des Ausführungsplatzes. Anschlie­ ßend wird die Bank diesen Auftrag an einen spezialisierten Finanz­ dienstleister mit einem direkten Zugang zu einem Ausführungsplatz zur Ausführung weiterleiten. Eine Übersicht über die Ausführungsplätze, zu denen die Bank die Kundenaufträge über einen Finanzdienstleister weiterleitet, ist unter B 2 „Informationen zu den Ausführungsplätzen“ aufgelistet.
Weiterleitung von Aufträgen. In bestimmten Fällen werden wir den Auftrag des Kunden nicht selbst ausführen, sondern ihn an ein anderes Finanzdienstleistungsunternehmen zur Ausführung weiterleiten. Der Auftrag des Kunden wird dann nach Massgabe der Vorkehrungen des anderen Finanzdienstleistungsunternehmens zur Errei- chung einer bestmöglichen Ausführung abgewickelt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.