Kommissionsgeschäfte Musterklauseln

Kommissionsgeschäfte. Führt die Bank Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer Zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch gegen die Bank oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsenhandels dies zulassen.
Kommissionsgeschäfte. Die Bank wird Aufträge in der Regel als Kommissionärin im eigenen Namen für Rechnung des Kunden ausführen. Die Bank kann auch einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär) mit der Ausführung des Auftrags beauftragen.
Kommissionsgeschäfte. Die Bank wird alle Aufträge des Kunden zum Handel außer- halb geregelter Märkte (Börsen) oder eines MTF (Multilatera- les Handelssystem) oder zum Handel auf einer außerbörslichen Handelsplattform (so genannte »systematische Internalisierer« oder Emittenten) (im Folgenden gemeinsam als »außerbörsliche Handelspartner« bezeichnet) als Kommissionärin im eigenen Namen für Rechnung des Kunden an den jeweiligen Handels- partner weiterleiten. Insoweit haftet die Bank nur für die sorgfältige Auswahl der in die Ausführung des Kundenauftrags eingeschalteten Stellen; die Bank wird dem Kunden bei Leistungsstörung seine Ansprüche gegen die außerbörslichen Handelspartner und die eingeschal- teten Stellen abtreten. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den jeweiligen dort geltenden Rechtsvorschriften, den mit dem außerbörslichen Handelspartner ggf. vereinbarten Bedingungen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Usancen). Dies gilt auch für den Inhalt und die Abwicklung der Ausfüh- rungsgeschäfte, z.B. hinsichtlich des Ausübungszeitpunktes, der Laufzeit oder der Anforderung von Sicherheiten, aber auch der Aussetzung oder Einstellung der Geschäftsabwicklung durch die außerbörslichen Handelspartner und durch die sonstigen von der Bank in die Durchführung des Kundenauftrags eingeschal- teten Stellen. Die Bank weist darauf hin, dass solche außerbörs- lichen Handelspartner auch im Ausland geschäftsansässig sein können. Für diese gilt oben Gesagtes gleichermaßen. Ebenso kommt es dabei nicht darauf an, ob der Kunde die Aufträge tele- fonisch, schriftlich oder in elektronischer Form aufgibt.
Kommissionsgeschäfte. Bei Kommissionsgeschäften gemäß Ziffer 6.1 (b) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragt die Bank die DZ BANK, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen (Best Execution) orientiert sich die Bank an dem Gesamtentgelt der Ausführung sowie an weiteren Kriterien, insoweit diese Auswirkungen auf das Gesamtentgelt haben können. Das Gesamtentgelt beinhaltet grundsätzlich den Preis für das Finanz- instrument sowie sämtliche mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Zu den bei der Berechnung des Gesamtentgelts zu berücksichtigenden Kosten zählen - Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, an dem das Geschäft ausgeführt wird, - Entgelte, die an Dritte gezahlt werden, die an der Auftragsausführung beteiligt sind - Kosten für Clearing und Abwicklung sowie ggf. Steuern und sonstige öffentliche Abgaben, - sowie dann, wenn ein Auftrag über ein Finanzinstrument nach Maßgabe der Aus- führungsgrundsätze der Bank an mehreren konkurrierenden Plätzen ausgeführt werden kann, auch eigene Provisionen oder Gebühren, die das Wertpapier- dienstleistungsunternehmen dem Kunden für eine Wertpapierdienstleistung in Rechnung stellt. Die Bank leitet alle Kundenaufträge in allen Kategorien von Finanzinstrumenten zur Ausführung an einem Ausführungsplatz an die DZ BANK weiter. Die Ausführungsgrundsätze und Ausführungsplätze der DZ BANK können Sie unter xxx.xxxxxx.xx einsehen. Durch die Weiterleitung an die DZ BANK ist gewährleistet, dass bei der Ausführung von Kundenaufträgen unter Berücksichtigung der von der Bank vorgenommenen Gewichtung gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden. Die Ausführung von Kundenaufträgen über die DZ BANK ermöglicht durch die Bereitstellung von auf die Bank abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von Wertpapier- und Derivategeschäften. Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammen- wirkens stellt die DZ BANK der Bank auch die notwendige Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser Faktoren werden Kostenvorteile bei der Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen erzielt. Die Grundsätze zur Auftragsausführung der DZ BANK spiegeln die bestmögliche Auftragsausführung aus Sicht der Bank wider. Die Bank stellt die regelmäßige Überwachung der Einhaltung ihrer Grundsätze zur Auftragsausführung durch die DZ BANK sicher.
Kommissionsgeschäfte. Die ING und der Kunde schließen Wertpapiergeschäfte ausschließlich in Form von Kommissionsgeschäften ab. Führt die ING Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Verkauf von Wert- papieren als Kommissionärin aus, schließt sie für Rechnung des Kunden mit einem Emittenten des jeweiligen Wertpapiers ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab.
Kommissionsgeschäfte. Führt die Raisin Bank Aufträge des Kunden zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer zentralen Gegenpartei ein Kauf oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch gegen die Raisin Bank oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsenhandels dies zulassen.
Kommissionsgeschäfte. Führt die S Broker AG & Co. KG Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie für Rechnung des Kun- den mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft)
Kommissionsgeschäfte. Bei Kommissionsgeschäften gemäß Ziffer 1.2 der Sonderbedingungen für Wert- papiergeschäfte beauftragt Santander die Deutsche Wertpapier Service Bank AG (nachfolgend „dwpbank“) als Zwischenkommissionärin, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Hierbei kommen die von der dwpbank aufgestellten Ausführungs- grundsätze zur Anwendung. Diese Ausführungsgrundsätze sowie weitere Informa- tionen sind über die Website www. xxxxxxx.xx abrufbar. Auf Wunsch des Kunden werden ihm diese Ausführungsgrundsätze und Informationen in der Filiale in Papierform ausgehändigt. Durch die Weiterleitung von Kundenaufträgen zur Ausführung an die dwpbank verfolgt Santander das Ziel, bei der Ausführung gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die dwpbank ermöglicht durch die Bereitstellung von auf Santander abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kosten- günstige Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Wertpapiergeschäften. Durch die Bündelung dieser Faktoren bei der dwpbank werden insbesondere Kostenvorteile für den Kunden erzielt. Eine Weiterleitung von Kundenaufträgen an die dwpbank zur Ausführung unter Nutzung der Ausführungsgrundsätze der dwpbank erfolgt in folgenden Klassen von Finanzinstrumenten: - Eigenkapitalinstrumente (z.B. Aktien und Zertifikate, die Rechte an Aktien repräsentieren (ADR)) - Schuldtitel (z.B. Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, Inhaberschuldverschreibungen) - Strukturierte Finanzprodukte (z.B. strukturierte Anleihen, Aktienanleihen, Anlagezertifikate) - Verbriefte Derivate (z.B. Optionsscheine, Hebelzertifikate) - Börsengehandelte Produkte (z.B. börsengehandelte Fonds (ETF)) Kundenaufträge in nicht genannten Klassen von Finanzinstrumenten nimmt Santander aufgrund der überwiegend individuellen Ausgestaltung der Produkte nur mit Weisung des Kunden zur Auftragsausführung entgegen.
Kommissionsgeschäfte. Bei Kommissionsgeschäften gemäß Ziffer 1.2 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragen wir die Deutsche WertpapierService Bank AG (im Folgenden auch „dwpbank“) als Zwischenkommissionärin, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Hierbei kommen die von der dwpbank aufgestellten Ausführungsgrundsätze zur Anwendung. Diese Aus- führungsgrundsätze sowie weitere Informationen sind über die Website xxx.xxxxxxx.xx abrufbar. Auf Wunsch des Kunden händigen wir diese Informationen in unseren Geschäftsräumen in Papierform aus. Wir überprüfen unsere Grundsätze, die die Weiterleitung von Aufträgen an die dwpbank begründen, und die Wirksamkeit der Grundsätze anlass- bezogen, mindestens einmal jährlich. Weiterführende Informationen zur Auftragsausführung von Kundenaufträgen sind auf der Website der dwpbank unter xxx.xxxxxxx.xx verfügbar. Auf Wunsch des Kunden händigen wir diese Informationen in unseren Geschäfts- räumen in Papierform aus. Xxx Xxxxx. Sutor oHG | Xxxxxxxxxxxxx 00 | 00000 Xxxxxxx Xxx Xxxxx. Sutor oHG Xxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Telefon: 000 00000000 – Fax: 000 00000000 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxx.xx – Internet: xxx.xxxxxxxxx.xx Das Bankhaus Max Heinr. Sutor oHG (im Folgenden auch „Bank“) bietet seinen Kunden Geschäfte in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten an, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren im eigenen Namen für fremde Rechnung oder für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere, der Verwahrung dieser Wertpapiere und Finanzinstrumente sowie der Vermögensverwaltung, Anlageberatung und beratungsfreies Geschäft. Die Kunden können mit der Bank persönlich, telefonisch, per E-Mail, Telefax oder Brief und in deutscher Sprache kommunizieren. Kundenaufträge können persönlich, telefonisch, per E-Mail, Telefax oder Brief und in deutscher Sprache erteilt werden. Ist zwischen der Bank und dem Kunden eine bestimmte Kommunikationsform (z.B. Online-Banking) vertraglich vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, diese Kommunikationsform ausschließlich zu nutzen. Die Bank wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx (xxx.xxxxx.xx) zugelassen und wird von der BaFin und von der Europäischen Zentralbank (EZB), Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx (xxx.xxx.xxxxxx.xx) beaufsichtigt. Die Kunden der Bank werden als Privatkunden eingestuft und haben damit das höchste Schutzniveau. Über die Ausführung...
Kommissionsgeschäfte. Führt Santander Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch gegen Santander oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsenhandels dies zulassen.