Ausführung der Lieferungen/Leistungen Musterklauseln

Ausführung der Lieferungen/Leistungen. Die Ausführung der Lieferungen/Leistungen hat durch den AN unter besonderer Beachtung der Interessen des AG, insb. im Zusammenhang mit den produktionstechnischen Erfordernissen sowie der Notwendigkeit eines ungestörten, industriellen Dauerbetriebs des AG, zu erfolgen. Die Grundsätze der Effizienz, Zweckmäßigkeit und Wartungsfreundlichkeit sind vom AN insb. bei der Planung und technischen Ausführung seiner Lieferungen/Leistungen im angemessenen Umfang zu beachten, sodass die entsprechenden Lieferungen/Leistungen vom AG möglichst kostengünstig und dauerhaft genutzt werden können und sich laufende Aufwände für Reparatur/Wartung/Instandhaltung/Ersatzbeschaffung im Rahmen des vertraglich vereinbarten, jedoch mindestens nach dem Stand der Technik berechtigterweise zu erwartenden Umfanges bewegen. Nachträgliche Änderungen/Ergänzungen des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfanges (z. B. geänderte technische Ausführungen etc.), welche
Ausführung der Lieferungen/Leistungen. Änderungen
Ausführung der Lieferungen/Leistungen. 5.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass sämtliche Lieferungen / Leistungen der vereinbarten Spezifikation entsprechend fachgerecht ausgeführt bzw. erbracht werden und dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden sowie allen einschlägi- gen sicherheitstechnischen Bestimmungen entsprechen, insbesondere - den Vorschriften des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung sowie den entsprechenden sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln - den bau-, gewerbe- und verkehrsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten auf Baustellen und sonstigen Arbeitsstellen - weiteren einschlägigen Bestimmungen, z. B. Gerätesicherheitsgesetz, Gefahrstoffverord- nung.