Common use of Ausführungsfrist Clause in Contracts

Ausführungsfrist. Die Bank ist in Änderung der Nummern 2.2.1, 3.1.2 und 3.2.2 der „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“ verpflichtet sicherzustellen, dass der Geldbetrag einer Echtzeit-Überweisung nach erfolgreicher Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen gemäß der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vereinbarten Ausführungsfrist bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

Appears in 7 contracts

Samples: www.psd-kiel.de, www.psd-berlin-brandenburg.de, www.psd-muenchen.de

Ausführungsfrist. Die Bank ist in Änderung der Nummern 2.2.1, 3.1.2 und 3.2.2 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“ verpflichtet Überweisungsverkehr verpflichtet, sicherzustellen, dass der Geldbetrag einer Echtzeit-Überweisung nach erfolgreicher Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen gemäß der im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungs- verzeichnis“ vereinbarten Ausführungsfrist bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

Appears in 3 contracts

Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.vb3.de

Ausführungsfrist. Die Bank ist in Änderung der Nummern 2.2.1, 3.1.2 und 3.2.2 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“ Überweisungsverkehr verpflichtet sicherzustellen, dass der Geldbetrag einer Echtzeit-Überweisung nach erfolgreicher Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungs- verzeichnis vereinbarten Ausführungsfrist bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

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Samples: www.edekabank.de

Ausführungsfrist. Die Bank ist in Änderung der Nummern 2.2.1, 3.1.2 und 3.2.2 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“ Überweisungsverkehr verpflichtet sicherzustellen, dass der Geldbetrag einer Echtzeit-Überweisung nach erfolgreicher Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leis- tungsverzeichnis vereinbarten Ausführungsfrist bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

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Samples: www.maerkische-bank.de

Ausführungsfrist. Die Bank ist in Änderung der Nummern 2.2.1, 3.1.2 und 3.2.2 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“ Überweisungsverkehr verpflichtet sicherzustellen, dass der Geldbetrag einer EchtzeitEcht- zeit-Überweisung nach erfolgreicher Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen Ausfüh- rungsvoraussetzungen gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungs- verzeichnis vereinbarten Ausführungsfrist bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.. Anlage: Liste der zu SEPA gehörenden Staaten und Gebiete

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Samples: www.gls.de