Ausführungsfrist. Die Bank ist in Änderung der Nummern 2.2.1, 3.1.2 und 3.2.2 der „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“ verpflichtet sicherzustellen, dass der Geldbetrag einer Echtzeit-Überweisung nach erfolgreicher Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen gemäß der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vereinbarten Ausführungsfrist bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
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Samples: www.psd-kiel.de, www.psd-berlin-brandenburg.de, www.psd-muenchen.de
Ausführungsfrist. Die Bank ist in Änderung der Nummern 2.2.1, 3.1.2 und 3.2.2 der „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“ verpflichtet Überweisungsverkehr verpflichtet, sicherzustellen, dass der Geldbetrag einer Echtzeit-Überweisung nach erfolgreicher Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen gemäß der im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungs- verzeichnis“ vereinbarten Ausführungsfrist bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
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Ausführungsfrist. Die Bank ist in Änderung der Nummern 2.2.1, 3.1.2 und 3.2.2 der „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“ Überweisungsverkehr verpflichtet sicherzustellen, dass der Geldbetrag einer Echtzeit-Überweisung nach erfolgreicher Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen gemäß der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungs- verzeichnis vereinbarten Ausführungsfrist bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
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Ausführungsfrist. Die Bank ist in Änderung der Nummern 2.2.1, 3.1.2 und 3.2.2 der „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“ Überweisungsverkehr verpflichtet sicherzustellen, dass der Geldbetrag einer Echtzeit-Überweisung nach erfolgreicher Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen gemäß der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leis- tungsverzeichnis vereinbarten Ausführungsfrist bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
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Samples: www.maerkische-bank.de
Ausführungsfrist. Die Bank ist in Änderung der Nummern 2.2.1, 3.1.2 und 3.2.2 der „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“ Überweisungsverkehr verpflichtet sicherzustellen, dass der Geldbetrag einer EchtzeitEcht- zeit-Überweisung nach erfolgreicher Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen Ausfüh- rungsvoraussetzungen gemäß der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungs- verzeichnis vereinbarten Ausführungsfrist bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.. Anlage: Liste der zu SEPA gehörenden Staaten und Gebiete
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