Ausführungsfrist. Die Bank ist in Änderung der Nummern 2.2.1, 3.1.2 und 3.2.2 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr verpflichtet, sicherzustellen, dass der Geldbetrag einer Echtzeit-Überweisung nach erfolgreicher Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen gemäß der im Preis- und Leistungs- verzeichnis vereinbarten Ausführungsfrist bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 1 Siehe hierzu unter xxx.xxx-xxx.xx. Die jeweils aktuelle Liste der teilnehmenden Zahlungsdienstleister am Echtzeit-Überweisungsverfahren des EPC (European Payments Council) kann dort abge- rufen werden. 1.1 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Die Ausführung Von Echtzeit Überweisungen