Ausführungsfrist. Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang des Zah- lungsauftrages bei der Bank ist diese verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzah- lungsbetrag spätestens an dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeit- punkt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
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Ausführungsfrist. Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang des Zah- lungsauftrages bei der Bank ist diese verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzah- lungsbetrag Karten- zahlungsbetrag spätestens an dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeit- punkt Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
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Ausführungsfrist. Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang des Zah- lungsauftrages Zahlungsauftrags bei der Bank ist diese verpflichtet sicherzustellenverpflichtet, si- cherzustellen, dass der Kartenzah- lungsbetrag Kartenzahlungsbetrag spätestens an dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeit- punkt Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister Zah- lungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
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Ausführungsfrist. Der Zahlungsvorgang wird Die Zahlungsvorgänge werden regelmäßig vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Mit Ein- gang des Zahlungsauftrags bei der Bank gilt dieser als zugegangen. Nach Zugang des Zah- lungsauftrages Zahlungsauftrages bei der Bank ist diese verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzah- lungsbetrag spätestens an dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeit- punkt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
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