Ausgabe und Rücknahme von Anteilen. Anteile des AIF werden an jedem Bewertungstag ausgegeben bzw. an jedem Bewertungstag zurückgenommen, und zwar zum Nettoinventarwert je Anteil der entsprechenden Anteilsklasse, zuzüglich des allfälligen Ausgabeaufschlags und etwaiger Steuern und Abgaben bzw. abzüglich des allfälligen Rückgabeabschlags und etwaiger Steuern und Abgaben. Weitere Informationen und Angaben sind unter Art. 27 und Art. 28 des Treuhandvertrags zu finden.
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