Fondsspezifisches Negativ-Screening Musterklauseln

Fondsspezifisches Negativ-Screening a. Der Fonds wendet erweiterte Ausschlüsse oder strengere Ausschlusskriterien auf die Sektoren Gas- und Ölförderung, konventionelle Waffen sowie Gewinn- und Glücksspiel an.
Fondsspezifisches Negativ-Screening. Positionen des Aktienportfolios mit einem MSCI-Rating für die Säulen Umwelt oder Soziales unter 1,4 (auf einer Ratingskala von 0 bis 10) und Positionen des Anleiheportfolios mit einem MSCI-Rating für die Säulen Umwelt oder Soziales unter 2,5 (auf einer Ratingskala von 0 bis 10) oder mit einem MSCI-Gesamtrating von „CCC“ (auf einer Ratingskala von AAA bis CCC) werden von vornherein aus dem Anlageuniversum des Fonds ausgeschlossen. Unternehmen mit einem START-Rating von mindestens „C“ (auf einer Ratingskala von „A“ bis „E“) können nach einer Ad-hoc-Analyse durch den Portfoliomanager (die ggf. einen Dialog mit dem Emittenten einschließt) erneut in den Fonds aufgenommen werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verbindungen zwischen den MSCI- und den START- Ratings, auf die der Fonds beim Negativ-Screening zurückgreift. 0 ≤ A ≤ 10 6 ≤ B < 8 4 ≤ C < 6 2 ≤ D < 4 0 ≤ E < 2 Eine Investition/ein Emittent ist „ausgerichtet“, wenn mindestens einer der drei folgenden Schwellenwerte erreicht wird: