Ausgleichszulage Musterklauseln

Ausgleichszulage. (1) Den in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis im Volldienst stehenden pharmazeutischen Fachkräften gebührt eine vom Dienstgeber an den Dienstnehmer unmittelbar zu entrichtende Ausgleichszulage.
Ausgleichszulage. (10) Im Erwartungsschutzzeitraum des/der Angestell- ten hat die Sparkasse jeweils zum 1. 1. eines Jahres ei- ne fiktive Bonusvorrückung darzustellen. Hierbei ist der Ausgleichszulage des/der Angestellten gemäß
Ausgleichszulage. Mit Stichtag 1. September 2010 wird für die Berech- nung der Ausgleichszulage das Brutto-Umstiegsge- halt alt dem Brutto-Umstiegsgehalt neu gegenüber- gestellt. Das Brutto-Umstiegsgehalt alt setzt sich aus Schema- bezug-alt + Grundbezug 1 + Grundbezug 2 zusam- men. Das Brutto-Umstiegsgehalt neu setzt sich aus KV-Ge- halt + Kompetenzzulage bzw + Funktionszulage 1 zu- sammen. Wenn das Brutto-Umstiegs-Gehalt-neu kleiner als das Brutto-Umstiegsgehalt-alt ist, wird dauerhaft bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses eine Ausgleichszulage (AZ) in Höhe der Differenz bezahlt. Rechenformel: Ausgleichzulage = Schema-alt plus Grundbezug 1 plus Grundbezug 2 minus Schema- neu minus Kompetenzzulage minus Funktionszula- ge 1 wenn größer 0 Beispiel (Stand 2010): Altes Gehalt: B 10 Grundbezug 1 Grundbezug 2 € € € 2.439 250 337 Neues Gehalt: V 5 Kompetenz- zulage 10 % € 2.675 € 267,5 AZ = Brutto-Um- stiegs- gehalt-alt € 3.026 minus Brutto-Umstiegs- gehalt-neu € 2.942,5 = 83,5 Diese Ausgleichszulage bleibt bis zum Ende des Ar- beitsverhältnisses bestehen und wird mit dem jeweili- gen Ergebnis (Prozentsatz) der KV-Gehaltstabelle va- lorisiert. Reduzierungen bzw Erhöhungen des Be- schäftigungsausmaßes nach erstmaligem In-Kraft- Treten des Kollektivvertrags am 1. September 2010 führen nicht zu einer Veränderung der Ausgleichszu- lage. Für gesetzlich ermöglichte zeitlich begrenzte Teilzeit- varianten gelten die Regelungen in § 41a.21.
Ausgleichszulage. (1) 1Ergibt sich in den Fällen der Nummer 4 Abs. 2 bis 4 eine Minderung der Bezüge, erhält die Mitarbeiterin für die Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Ausgleichszulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den Bezügen, die ihr für den ersten vollen Beschäftigungsmonat aus der neuen Tätigkeit zustehen, und den Bezügen, die ihr aus der früheren Tätigkeit zuletzt zustanden. 2Bezüge im Sinne von Satz 1 sind das Tabellenentgelt, die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen, die Jahressonderzahlung und die kinderbezogenen Entgeltbestandteile. 3In den Fällen der Nummer 4 Abs. 4 hat der bisherige Anstellungsträger die Ausgleichszulage zu zahlen.
Ausgleichszulage für diplomierte Gesundheits- und Krankenpfle- gepersonen und Pflege(fach)assistentInnen in den stationären Bereichen des Sanatoriums He- ra, welche kurzfristig (innerhalb von 48h oder weniger vor Beginn des zu vertretenden Diens- tes) aufgrund des Ausfalls anderer MItarbeiter- Innen Dienste vertretungsweise übernehmen, pro Vertretungsdienst 51,59

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.