Common use of Auskunftsersuchen Clause in Contracts

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: www.raiba-bidingen.de, www.volksbank-mittweida.de, www.vr-obm.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: www.olb.de, www.caceis.com, www.bw-bank.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank Trade Republic im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank Trade Republic oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Rahmenvertrag

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen RechtsordnungRechts- ordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: b2b.dab-bank.de, www.aad-fondsdiscount.de, b2b.dab-bank.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländi- sche Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.die-vrbank.de, www.volksbank-mittweida.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden wer- den oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber hier- über benachrichtigen.

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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag, at.scalable.capital, app.gerd-kommer-capital.de

Auskunftsersuchen. Ausländische WertpapiereFinanzinstrumente, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden Kun- den hierüber benachrichtigen.

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Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden wer- den oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber hierü- ber benachrichtigen.

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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.vb3.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank Sparkasse im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen RechtsordnungRechtsord- nung. Rechte und Pflichten der Bank Sparkasse oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank Sparkasse wird entsprechende entspre- chende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ver- pflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: www.sparkasse-wermelskirchen.de, www.sparkasse-fuerth.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig regel- mäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilenertei- len, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: cbportal.commerzbank.com

Auskunftsersuchen. Ausländische WertpapiereFinanzinstrumente, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: www.consorsbank.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen vor- sehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: b2b.dab-bank.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden Kun- den vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: www.fonds-super-markt.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland verwah- ren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Die Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser RechtsordnungRechts- ordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Soweit die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische Stellen erteilen, soweit sie hierzu hiernach im Einzelfall zur Auskunftserteilung unter Offenlegung des Namens des Kunden verpflichtet ist; , wird sie wird den Kunden hierüber benachrichtigenihn auffordern, die Offenlegung zu veranlassen. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht nach, haftet er für sämtliche hieraus entste- henden Schäden.

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Samples: www.dz-privatbank.com

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen RechtsordnungRechts- ordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende entspre- chende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: www.dvag-produktinformationen.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig regelmä- ßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: www.targobank.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert veräu- ßert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen ausländi- schen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden Kun- den bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilenertei- len, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: www.ikb.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren ver- wahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: www.berenberg.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie die Bank wird den Kunden hierüber hiervon benachrichtigen.

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Samples: www.onvista-bank.de

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden wer- den oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

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Samples: czyborra.com

Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigenbenachrichti- gen.

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Samples: www.merckfinck.de