Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der ING im Inland oder im Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechts- ordnung. Rechte und Pflichten der ING oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die ING wird entsprechende Aus- künfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.
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Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der ING im Inland oder im Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechts- ordnungRechtsord- nung. Rechte und Pflichten der ING oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die ING wird entsprechende Aus- künfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.
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Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der ING im Inland oder im Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechts- ordnung. Rechte und Pflichten der ING oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die ING wird entsprechende Aus- künfte Auskünfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.
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