Ausleihungen Musterklauseln

Ausleihungen. Die Emittentin wird nicht, und wird dafür Sorge tragen, dass keine ihrer Tochtergesellschaften, andere Kredite als:
Ausleihungen. Der Konzern bewertet langfristige Ausleihungen im Zugangszeitpunkt in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 9.5.1.1 zum beizulegenden Zeitwert, ggf. zuzüglich Transakti- onskosten. Da die Ausleihungen nicht in Veräußerungsabsicht gehalten werden und die Zielsetzung darin besteht, diese zur Vereinnahmung der vertraglich vereinbarte festen Zah- lungsströme zu halten, werden die Ausleihungen für die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die Ausleihungen auf TEUR 3.209 (31. Dezember 2018: TEUR 8.261) und stellen Co-Investments für Immobilien dar, bei denen wirtschaftlich die Kapitalüberlassung im Vordergrund steht. Die Zusammensetzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. De- zember 2019 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderung aus dem Verkauf von Darlehensforderungen mit eingeschränkter Bonität Wertminderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stehen im Zusammenhang mit der ge- wöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns. Von dem Bruttobetrag in Höhe von TEUR 13.814 resultieren TEUR 1.328 aus der Vermietung von Immobilien (31. Dezember 2018: TEUR 104). Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Wertminderungen auf Forderun- gen aus Lieferungen und Leistungen EUR 1.761. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind kurzfristiger Natur und nicht verzinslich. Für die Ermittlung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 berücksichtigt. Es wurde das verein- fachte Modell gewählt und eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste („lifetime expected credit losses“) gebildet. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Ab- schlussstichtag anhand einer Wertberichtigungsmatrix zur Ermittlung der erwarteten Kre- ditverluste analysiert. Die erwarteten Ausfallquoten werden auf der Grundlage von Zah- lungsprofilen der letzten drei Jahre vor dem Bilanzstichtag sowie unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse und Erwartungen ermittelt. Die Erfassung einer Wertminderung er- folgt erstmalig im Zugangszeitpunkt einer Forderung. Der erwartete Kreditverlust beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 309 (31. Dezember 2018: TEUR 868). Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: Forderungen gegen Gesellschafter 30.383.333 0 Aktive Rechnungsabgrenzungen 892.124 0 Kautionen 405.284 423.863 Fo...
Ausleihungen. Alle per Stichtag geführten Saldi von Ausleihungen (bspw. Festkrediten, Hypotheken, Darlehen, festen Vorschüssen und Treuhandkredite etc.) (auch mit Saldo Null (0)). Mindestens zu bestätigen sind: Kontonummer, Kontoart (Art der Ausleihung), Währung und Saldo.
Ausleihungen. Alle per Stichtag bilanzwirksam geführten Saldi von Ausleihungen (bspw. Festkredite, Hypotheken, Darlehen, feste Vorschüsse und Treuhandkredite etc.) (auch mit Saldo Null (0)). Es ist auch möglich, diese Konten unter Ziffer 1.1.1 mit negativen Vorzeichen abzubilden.
Ausleihungen. Ausleihungen unterliegen einem Zinsänderungsrisiko, das den beizulegenden Zeitwert oder die zukünf- tigen Zahlungsströme beeinflussen kann. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Wertminderungen auf Ausleihungen sind in Anhangziffer (8.1) erläutert, vgl. auch unter Xxxxxxxxxxxx (8.2).