Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche Musterklauseln

Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 13.1 bis 13.5 ausdrücklich genannten. Hat der Besteller einen Mangel gerügt, und ist kein Mangel festzustellen, für den der Lieferant einzustehen hat, so schuldet der Besteller dem Lieferanten das Entgelt für die Arbeiten sowie Ersatz der weiteren Aufwendungen und Kosten.
Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 13.1 bis 13.5 ausdrücklich genannten.
Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Feh- lens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprü- che ausser den in Ziff. 18.1 bis 18.5 ausdrücklich genannten.
Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind in dieser Ziffer 14 ausdrücklich und abschliessend geregelt. Andere und darüber hinausgehende Ansprüche sind wegbedungen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht von ABB.
Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 13.1 bis 13.5 ausdrücklich genannten. Hat der Besteller einen Mangel gerügt, und ist kein Mangel festzustellen, für den SABA einzustehen hat, so schuldet der Besteller SABA das Entgelt für die Arbeiten sowie Ersatz der weiteren Aufwendungen und Kosten.
Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller kei- ne Rechte und Ansprüche ausser den in Ziffern 14.1 bis 14.5 aus- drücklich genannten.
Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in im abgeschlossenen Vertrag oder den allgemeinen Vertragsbedingungen ausdrücklich genannten.
Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche. Die Rechte des Bestellers bei Mängeln und Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind auf die Rechte gemäss dieser Ziffer 12 beschränkt. Weitere Mängelrechte werden ausdrücklich wegbedungen. Insbesondere hat der Besteller keinen Anspruch auf Wandlung.

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