Rechte des Bestellers bei Mängeln Musterklauseln

Rechte des Bestellers bei Mängeln. 1. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware als geneh- migt. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat die Pflicht, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Besteller gemäß Ziffer V. 1 sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssen. Bei einer verspäteten Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Xxxxxx XXXX seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. Alle Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware (bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung) schriftlich angezeigt werden. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. Die Rechte des Bestellers bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Geltung der nachfolgenden ergänzenden und/oder abweichenden Regelungen:
Rechte des Bestellers bei Mängeln. 1. Wir treten unsere Ansprüche gegen Lieferanten wesentlicher Fremderzeugnisse hiermit an den Besteller ab. Der Besteller kann uns wegen dieser Mängel nur haftbar machen, wenn eine vorherige gerichtliche Inanspruchnahme der Fremdlieferanten erfolglos war. Hat der Fremdlieferant seinen Sitz im Ausland, so reicht die vorherige außergerichtliche Inanspruchnahme aus. Der Besteller ist verpflichtet, uns über die Inanspruchnahme unseres Lieferanten zu unterrichten und wird uns auf Wunsch laufend über die Verhandlungen informieren.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. 1. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Ware oder Menge sind nach Sichtbarwerden von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von Nichtkaufleuten jedoch spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist ab Lieferung zu rügen. Zur Wahrung von Mängelansprüchen hat der Käufer die Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere Sorten-, Mengen- und Gewichtsabweichungen sowie erkennbare Sachmängel zu untersuchen und die in den geltenden DIN-Normen aufgestellten Untersuchungspflichten einzuhalten. Dies gilt auch, wenn Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Besteller gemäß Ziffer V.1 sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssen. Bei einer gemäß Ziff. VII. 1. Satz 1 bis 7 verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend gemachten Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Ziff. VIII. 1 bis 5 dieser Verkaufsbedingungen seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. 1. Die XXXXXXXX GMBH haftet dem Besteller dafür, dass der Vertragsgegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Besteller übergeht, frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. Wegen einer nur unerheblichen Minderung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Liefergegen- standes kann der Besteller keine Rechte geltend machen. Ist der Liefergegenstand darüber hinaus mangelhaft und wird es vom Besteller nach Maßgabe der voranste- henden Regelungen beanstandet, sind wir nach unserer Xxxx berechtigt nachzuliefern oder nachzubessern (Nacherfüllung). Wählen wir die Nachbesserung, erfolgt die Mängelbeseitigung in unserem Werk. Die Rück- sendung von nachzubessernder Ware hat nach vorheriger Absprache zulasten unserer UPS-Kundennummer zu erfolgen. Für eine davon abweichende Rücksendung nachzubessernder Ware hat der Besteller die Kosten zu tragen. Zeigt sich ein Mangel bei der Verarbeitung des Liefergegenstandes, ist die weitere Verarbeitung einzustellen. Der Besteller hat uns hierüber unverzüglich innerhalb der in Ziffer 9 bestimmten Fristen zu informieren. Innerhalb eines Jahres ab Lieferung auftretende Mängel an den Liefergegenständen, die auf Herstellungs-, Arbeits- oder Materialfehler zurückzuführen sind, werden von uns im Werk beseitigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verzichten wir auf weitere Nacherfüllungsversuche, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung entsprechend mindern. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Besteller Schadensersatz und Ersatz für die ihm zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe der Nummer 11 dieser Regelungen verlangen. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und diese Bedingungen hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Darüber hinausgehende Verpflichtungen hat der Besteller selbst zu tragen.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. 13.1 Der Besteller kann aus der Mangelhaftigkeit unserer Lieferung oder Leistung keine Rechte ableiten, soweit lediglich eine unerhebliche Minderung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit vorliegt. Soweit unsere Lieferung oder Leistung mangelhaft ist und vom Besteller hiernach zu Recht beanstandet wird, wird die Verwenderin nach ihrer Xxxx nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist der Verwenderin stets Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl und verzichtet die Verwenderin auf weitere Nacherfüllungsversuche, kann der Besteller zurücktreten oder die Vergütung entsprechend mindern.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. 11.1 Zur Feststellung etwaiger Mängel hat der Besteller die Lieferungen unverzüglich nach Ablieferung zu un- tersuchen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, diesen dem Auftragnehmer binnen zwei Wo- chen schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel der Lieferungen hat der Besteller dem Auf- tragnehmer unverzüglich, spätestens binnen eines Jahres ab Ablieferung anzuzeigen. Versäumt der Be- steller die vorgenannten Ausschlussfristen, gelten die Lieferungen als genehmigt mit der Folge, dass der Besteller seine Mängelrechte nach Ziffern 11.2 und
Rechte des Bestellers bei Mängeln. 9.1 Als Beschaffenheitsmerkmale für die Lieferungen gelten nur die Angaben in dem Auftrag einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen als vertraglich vereinbart. Beschaffenheitsmerkmale im Übrigen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.