Rechte des Bestellers bei Mängeln Musterklauseln

Rechte des Bestellers bei Mängeln. (1) In den Fällen, in denen Zetor eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat, richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Regelungen. (2) Zetor gewährleistet, dass die von ihr überlassenen Waren der jeweiligen Leistungsbeschreibung entsprechen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen von Xxxxx von der vertragsgemäßen Beschaffenheit und Brauchbarkeit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmangels. Für gebrauchte Waren übernimmt Zetor nur dann eine Mängelhaftung, wenn dies mit dem Besteller ausdrücklich vereinbart wurde. (3) Voraussetzung für die Sach- und Rechtsmängelhaftung von Zetor ist die vertragsgemäße Nutzung der überlassenen Ware. Zetor haftet nicht für Mängel oder Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Inbetriebsetzung und Verwendung des Kaufgegenstandes (insbesondere Überlastung), unsachgemäßer Lagerung, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers, normaler Abnutzung (insbesondere von Verschleißteilen), vom Besteller vorgenommener Veränderungen am Kaufgegenstand, unsachgemäßer Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder durch Dritte (insbesondere Verwendung ungeeigneter Teile und/oder von Teilen, die den Qualitätsstandard der von Zetor vertriebenen Teile nicht erreichen), chemischer, elektronischer oder elektrischer Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. (4)Der Besteller muss der Kundendienstleitung von Zetor Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware / des reparierten Gegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Zetor unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. (5) Wegen eines Mangels hat der Besteller zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist, wobei Zetor – sofern kein arglistiges Verschweigen des Mangels durch Zetor oder eine Garantie vorliegen – nach billigem Ermessen zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung wählen kann. Nimmt der Besteller die von Zetor angebotene Nacherfüllung nicht an, so wird Zetor nach Setzen und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von der Haftung bzgl. des beanstandeten Mangels frei. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Besteller zur Geltendmachung seiner sonstigen gesetzlic...
Rechte des Bestellers bei Mängeln. Alle Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware (bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung) schriftlich angezeigt werden. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. Defects and the purchaser’s rights Wir sind als Gusslieferant aktiv und haften für mangelfreie Herstellung der von uns gelieferten Teile nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften. Eine Erstellung von Zeichnungen erfolgt aufgrund der Erfahrungen vergangener Projekte und aufgrund der Beistellung von Informationen der Betreiber (Besteller), wobei nicht immer alle Parameter der Betriebs- Einflussfaktoren oder getätigte Umbauten offenkundig bzw. ganzheitlich von uns bewertet werden können. Es gehen Vorschläge, Wünsche, Ideen und Erfahrungen der Betreiber (Besteller) bei Neukonstruktionen in die Ausführungen ein. Dies führt dazu, dass Wechselwirkungen entstehen können, die von uns nicht vorhersehbar sind. Wir können daher keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass eine erprobte Roststabausführung oder ein Rostbelegungsplan gleichermaßen positive Effekte im konkreten Betrieb bringen werden wie anderorts. Mögliche Berechnungen von Rostausdehnungen sind Richtwerte, die aus Erfahrungen rühren, jedoch wesentlich vom Brennstoff/der Brennstoffgüte, der individuellen Fahrweise, dem Einbau, der bisherigen Betriebsdauer des Kessels und dessen Luftverteilung abhängen. Auf diese Parameter und weitere Betriebsvariablen haben wir keinen Einfluss – darüber hinaus sind diese ex post betrachtet und können sich über den Betriebszeitraum ändern. Daher geben wir lediglich Empfehlungen zu Ausführungen und Rostweiten unter Berücksichtigung unserer Fertigungstoleranzen ab, welche der Besteller zum eigenen Risiko akzeptiert und bei uns zur Fertigung beauftragt. We as a supplier of castings are liable for the production free of defects of the parts delivered by us in accordance with the agreed technical delivery regulations. Drawings are prepared on the basis of experience gained in past projects and on the basis of information provided by the operators (customers), whereby not all parameters of the operating influencing factors or conversions carried out can always be obviously or completely evaluated by us. Suggestions, wishes, ideas and experiences of the operators (purchasers) are included in the designs of new constructions. This leads to the fact that interactions can arise, which are not foreseeable by us. Therefore, we cannot warrant that a tested grate bar design or a grate design plan will have the same positive effects in actual operation as elsewhere. Possible calculations of grate expansions are approximate values, which are based on experience, but depe...
Rechte des Bestellers bei Mängeln. 1. Die lunchlist GmbH haftet dem Besteller dafür, dass der Vertragsgegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Besteller übergeht, frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar. 2. Die lunchlist GmbH haftet aber nicht für Mängel oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Mängel, die auf vom Besteller vorgegebene oder bestimmte Konstruktionen oder auf vom Besteller vorgegebene, bestimmte oder beigestellte Materialien, einschließlich Probematerialien, oder auf sonstigen Beistellungen des Bestellers beruhen. Mängel oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Bedienung durch ungeschultes Personal, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so ist für diese und die daraus entstehenden Folgen jegliche Haftung der lunchlist GmbH ausgeschlossen. 3. Wegen eines Mangels am Vertragsgegenstand, der unter Berücksichtigung der Ziffern 1 bis 2 oben entsprechende Mängelansprüche des Bestellers begründet, hat der Besteller zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist, wobei die lunchlist GmbH nach billigem Ermessen zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung wählen kann. Beruhen Mängelansprüche darauf, dass die lunchlist GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen hat, steht das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen, dem Besteller zu. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von der lunchlist GmbH getragen. Ersetzte Teile werden Eigentum der lunchlist GmbH. 4. Sofern nicht der Mangel Reparatur am Aufstellungsort erfordert, hat der Besteller der lunchlist GmbH die mangelhaften Teile zur Reparatur oder zur Ersatzlieferung auf entsprechende Aufforderung durch die lunchlist GmbH und auf Kosten der lunchlist GmbH zu übersenden. In einem solchen Falle gilt die Nacherfüllungspflicht der lunchlist GmbH hinsichtlich des mangelhaften Teils als vollständig erfüllt, wenn die lunchlist GmbH auf ihre Kosten dem Besteller das ordnungsgemäß reparierte Teil zurücksendet oder ein entsprechendes Ersatzteil zusendet. A...
Rechte des Bestellers bei Mängeln. Die Rechte des Bestellers bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Geltung der nachfolgenden ergänzenden und/oder abweichenden Regelungen: (1) Für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz gilt die Haftungsbeschränkung in Ziffer 15. Wenn der Besteller Unternehmer ist, gilt außerdem: (2) Das Recht des Bestellers auf Selbstvornahme der Mangelbeseitigung gem. § 637 BGB ist ausgeschlossen. (3) Bei Nacherfüllungsansprüchen steht Karalus Metall- und Glasbau, Inh. Xxxxxxx Xxxxxxx die Xxxx der Art der Nacherfüllung zu. (4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht für - Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; - Bauwerke; -Werken, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht. (5) Die gesetzlichen Verjährungsfristen für etwaige Rückgriffsansprüche bleiben unberührt. (6) Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. 13.1 Der Besteller kann aus der Mangelhaftigkeit unserer Lieferung oder Leistung keine Rechte ableiten, soweit lediglich eine unerhebliche Minderung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit vorliegt. Soweit unsere Lieferung oder Leistung mangelhaft ist und vom Besteller hiernach zu Recht beanstandet wird, wird die Verwenderin nach ihrer Xxxx nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist der Verwenderin stets Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl und verzichtet die Verwenderin auf weitere Nacherfüllungsversuche, kann der Besteller zurücktreten oder die Vergütung entsprechend mindern. 13.2 Ferner kann der Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz und Ersatz für die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen. Auf den Schadens- und Aufwendungsersatz findet im Übrigen Ziffer 15 Anwendungen. 13.3 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers Bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 13.4 Soweit der Besteller, nachdem er nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist bei uns Rückgriff nehmen will, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. Wegen einer nur unerheblichen Minderung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Liefergegen- standes kann der Besteller keine Rechte geltend machen. Ist der Liefergegenstand darüber hinaus mangelhaft und wird es vom Besteller nach Maßgabe der voranste- henden Regelungen beanstandet, sind wir nach unserer Xxxx berechtigt nachzuliefern oder nachzubessern (Nacherfüllung). Wählen wir die Nachbesserung, erfolgt die Mängelbeseitigung in unserem Werk. Die Rück- sendung von nachzubessernder Ware hat nach vorheriger Absprache zulasten unserer UPS-Kundennummer zu erfolgen. Für eine davon abweichende Rücksendung nachzubessernder Ware hat der Besteller die Kosten zu tragen. Zeigt sich ein Mangel bei der Verarbeitung des Liefergegenstandes, ist die weitere Verarbeitung einzustellen. Der Besteller hat uns hierüber unverzüglich innerhalb der in Ziffer 9 bestimmten Fristen zu informieren. Innerhalb eines Jahres ab Lieferung auftretende Mängel an den Liefergegenständen, die auf Herstellungs-, Arbeits- oder Materialfehler zurückzuführen sind, werden von uns im Werk beseitigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verzichten wir auf weitere Nacherfüllungsversuche, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung entsprechend mindern. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Besteller Schadensersatz und Ersatz für die ihm zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe der Nummer 11 dieser Regelungen verlangen. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und diese Bedingungen hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Darüber hinausgehende Verpflichtungen hat der Besteller selbst zu tragen.

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  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Erlöschen der Rechte des Versicherers Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von Schäden. Sie stellt den Versiche- rungsunternehmen lediglich die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungs- findung zur Verfügung. Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.