Ausschlussgründe. Der Kapitän kann Reisende von der Reise ausschließen, wenn diese die Sicherheit gefährden oder auch wenn andere schwerwiegende Gründe vorliegen, sodass das Reisevergnügen für die Reisegruppe gefährdet ist, z.B. Betrunkene oder ein Reisender, der trotz Ermahnungen mehrmals zu spät kommt und dadurch das Einhalten von Zeitplänen und Routen gefährdet oder Reisende, die den nächstfolgenden Punkt „Achtsamkeit“ missachten etc. Die Kosten für den Rücktransport und eventuelle weitere daraus resultierende Kosten trägt dabei im vollen Ausmaß der Reisende selbst.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausschlussgründe. Der Kapitän kann Reisende von der Reise ausschließen, wenn diese die Sicherheit gefährden oder auch wenn andere schwerwiegende Gründe vorliegen, sodass das Reisevergnügen für die Reisegruppe gefährdet ist, z.B. zB Betrunkene oder ein Reisender, der trotz Ermahnungen mehrmals zu spät kommt und dadurch das Einhalten von Zeitplänen und Routen gefährdet oder Reisende, die den nächstfolgenden Punkt „Achtsamkeit“ missachten etc. Die Kosten für den Rücktransport und eventuelle weitere daraus resultierende Kosten trägt dabei im vollen Ausmaß der Reisende selbst.
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