Allgemeines zu Busreisen Musterklauseln

Allgemeines zu Busreisen. 1.1. Die Ausstattung unserer Busse
Allgemeines zu Busreisen. 1.1. Die Ausstattung unserer Busse Der Bus ist ein Beförderungsmittel. Dabei gilt es zu beachten, dass es ein begrenztes Raum- und Platzangebot gibt und es individuell zu einem Empfinden von Enge kommen kann. Reisenden, die mehr als einen Sitzplatz in der Breite besetzen (möchten), wird empfohlen, dies bereits bei der Anfrage bekannt zu geben und abzuklären. Es wird versucht, wenn möglich, darauf Rücksicht zu nehmen, ein Anspruch besteht nicht, sofern darüber keine verbindliche Zusage getroffen wurde. Trotz Zusage kann es aufgrund der Beladungssituation bzw. Situation einzelner Reiseteilnehmer (Übelkeit etc.) zu Abänderungen kommen. Andernfalls wird – wie üblich – pro Reisegast ein Sitzplatz im Bus reserviert. Sitzplatzabstände und –breiten können variieren in den verschiedenen Reisebussen. Die Norm unserer Busse ist ein Mindest- Abstand der Sitze von 78 cm. Alle unsere Reisebusse sind mit 3- und 4-Sterne Komfort ausgezeichnet. Das bedeutet, dass alle unsere Reisebusse klimatisiert sind, über verstellbare Rückenlehnen verfügen, sowie über einen Mindest-Abstand der Sitze von 78 cm. In allen Reisebussen gibt es ein WC mit Waschbecken. Das WC im Bus kann als „Not-WC“ während der Fahrt benutzt werden. Dieses WC kann erforderlichenfalls auch gesperrt sein. Alternativ werden regelmäßige Pausen angeboten. Die Reisenden genießen in unseren Reisebussen ein Angebot an Getränken (idR antialkoholisch und alkoholisch). Bei möglichen Transfers zum Hauptbus können Kleinbusse (vgl. Punkt 1.14.) eingesetzt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass in einem solchen Fall keine Getränke und kein WC im Bus verfügbar sind. Zum sog. „Basisservice“ zählt die Fahrt im Reisebus mit Vollausstattung. Das Basisservice inkludiert sämtliche Straßensteuern, Mauten, Einfahrtsgebühren und Parkgebühren. Die aktuelle Busflotte kann auf der Website der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH eingesehen werden, unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.