Ausschreibungen Musterklauseln

Ausschreibungen. Bei Ausschreibungen ist stets darauf hinzuweisen, dass schwerbehinderte Menschen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Die zuständige Schwerbehindertenvertretung wird rechtzeitig über die Ausschreibungen informiert. Es ist davon auszugehen, dass grundsätzlich alle Arbeitsplätze im Schuldienst zur Besetzung mit schwerbehinderten Lehrkräften geeignet sind.
Ausschreibungen. Wird eine Wohnung frei, informiert die AG Wohnungsvergabe alle Mieter:innen der WBG Huebergass darüber. Die Information erfolgt über Allthings mit einem wichtigen Beitrag. Gehen innerhalb von zwei Wochen nach der Ausschreibung keine internen Bewerbungen ein, schreibt die AG Wohnungsvergabe in Zusammenarbeit mit der beauftragten Verwaltung die Wohnung öffentlich aus. Die AG Wohnungsvergabe informiert xxxxxxxxxxxxx interessierte Externe (inkl. Quartierbüro, den Sozialdienst Bern und das EKS) per Mail. Bei ausserterminlichen Wohnungswechseln liegt die Entscheidungskompetenz bei der AG Wohnungsvergabe, ob allfällig gestellte Nachmieter:innen übernommen werden oder ob die Wohnung ausgeschrieben wird. Pro Jahr sind CHF 10'000.- für allfällige Leerstände im Budget der AG Wohnungsvergabe enthalten. Falls ersichtlich wird, dass der budgetierte Xxxxxx überschritten wird, muss die AG Wohnungsvergabe den Vorstand informieren.
Ausschreibungen. Neben der Vergabe von Flächen besteht auch die Möglichkeit, Errichtung und Betrieb von Ladeinfra- struktur auszuschreiben. Bei dieser Full-Service-Leistung finanziert die Stadt komplett den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur durch einen Dienstleister. Dabei entstehen Kosten für die Stadt, da ein Bieter mit der Errichtung und dem Betrieb beauftragt wird. Diese Kosten belaufen sich auf ca. 5- 10 000 € je Standort. Eine Kostenreduzierung über die Nutzung von Förderprogrammen ist jedoch möglich. Die Stadt kann in der Ausschreibung Vorgaben treffen. So können technische und gestalte- rische Kriterien vorgegeben werden und die Verträge nach Wünschen der Stadt ausgelegt werden. Die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt sind bei diesem Modell am größten. Standorte können hier auch als Bündel vergeben werden, um eine flächendeckende Abdeckung zu erzielen. Die Vertrags- laufzeit kann individuell festgelegt werden, sollte allerdings die Konditionen möglicher nutzbarer För- derprogramme berücksichtigen. Nach Ablauf der Vertragsfrist kann eine Vertragsverlängerung ange- strebt werden oder die Übergabe zum Betreiber oder der Stadt (Festlegung des Restwertes) ebenfalls im Vertag festgehalten werden. Nach Ablauf der Vertragsfrist kann der Betreiber ggf. die LIS für den Restwert von der Stadt Weimar abkaufen und diese gehen in Besitz des Betreibers über. Neben den Anforderungen, die die Stadt an die LIS-Gestaltung und Auslegung hat, können auch An- forderungen an den Bieter in den Bewertungs- bzw. Zuschlagskriterien festgeschrieben werden. Es wird empfohlen, nicht allein den Preis, den die Bieter für Errichtung- und Betrieb von Ladeinfrastruk- tur angeben, als Zuschlagskriterium zu werden. So können Referenzen als Eignungsnachweis für Er- richtung und Betrieb von LIS mit bewertet werden. Auch sollten im Angebot, welches von den Bietern einzureichen ist, Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie schnell im Störungsfall reagiert werden kann und welche Serviceangebote bereitgestellt werden. Darüber hinaus sollte der E-Mobility-Provider be- nannt werden, damit die Stadt weiß, welche Ladekarten an dieser LIS dann kompatibel wären. ▪ Hoher Gestaltungsspielraum für die Stadt Weimar durch Festlegung von Kriterien ▪ Ungeeignete Standorte werden bereits im Vorfeld ausgeschlossen ▪ Hohe Steuerungsmöglichkeit für die Stadt zum LIS-Ausbau im Stadtgebiet ▪ Einheitliche Preismodelle und Abrech- nungsmodalitäten durch einen LIS-Be- treiber ▪ Großer Gestaltungsspielraum und hohe Verbindlichke...
Ausschreibungen. Mit dem Einstellen von Informationen in das Ausschreibungsmodul (Ziff. 2.1) gibt der Anbieter in eigener Verantwortung und in eigenem Namen sein verbindliches Interesse kund, von Dritten (den Nachfragern) Offerten für seine Ausschreibung innerhalb der von ihm festgelegten Ausschreibungszeit und zu den von ihm festgelegten Bedingungen zu erhalten. Der Anbieter bestimmt das Verfahren und den Ablauf der Ausschreibung selbst. Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass die bauport24 berechtigt ist, das Format der vom Anbieter gelieferten Ausschreibungsdaten abzuändern, um die Daten für sämtliche Nutzer lesbar zu machen und, dass daraus leichte Abweichungen, für welche die bauport24 nicht haftet, entstehen können. Der Anbieter hat laufend zu überprüfen, ob die sich allfällig ergebenden Abweichungen in den Ausschreibungsdaten in umgewandelter Form derart sind, dass die Ausschreibungsdaten nicht mehr korrekt sind und hat dies der bauport24 umgehend mitzuteilen. Der Nachfrager ist berechtigt, gemäss den vom Anbieter festgelegten Bedingungen (Ausschreibungszeit, Verfahren, Ablauf etc.) eine Offerte über die Internet-Plattform einzureichen. Der Nachfrager nimmt hiermit zur Kenntnis, dass die eingereichten Offerten während der vom Anbieter festgelegten Ausschreibungszeit rechtlich verbindlich sind. Anbieter und Nachfrager treten dabei über die Internet-Plattform in ein direktes Verhältnis. Die bauport24 ist lediglich verpflichtet, für die Bereitstellung und Weiterleitung von Informationen über die Internet- Plattform zu sorgen. Die bauport24 stellt dem Nutzer dafür die Software- Lösung auf der Internet-Plattform zur Verfügung. Der Nutzer ist berechtigt, diese Software bestimmungsgemäss für den Austausch von Willenserklärungen nur im Vergabemodul online zu nutzen. Dem Nutzer wird damit jedoch weder ein übertragbares noch abtretbares Recht zur Nutzung dieser Software gewährt. Es ist dem Nutzer untersagt, diese Software ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder mit anderer Software zusammen oder in anderer Software integriert für einen anderen als den im Rahmen der Internet-Plattform vorgesehenen Zweck zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen. Die bauport24 bietet dem Nutzer für die Übermittlung der Daten im Vergabemodul eine Verschlüsselung der Transaktionen und der Kommunikation nach dem SSL-Standard (Secure Socket Layer) (vgl. Ziff. 11.3) an. Die bauport24 leitet in diesem Falle die ausgetauschten Informationen unverändert an die interessiert...
Ausschreibungen. Stellen bzw. Positionen, die eine Tätigkeit ausschließlich außerhalb der Betriebsstätten des NDR vorsehen, wird der NDR nicht ausschreiben.
Ausschreibungen. Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ist durch den*die Auftragnehmer*in das für Liefer- und Dienstleistungen geltende Vergaberecht seines*ihres Landes anzuwenden. Die Vergabe hat regelmäßig unter Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu erfolgen und ist dem Wettbewerb zu unterstellen. Nach Möglichkeit sind dabei auch öko-faire Be- schaffungskriterien zu berücksichtigen. Das Vergabeverfahren ist schriftlich zu dokumentieren. Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). Der*Die Auftragnehmer*in soll dabei zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln; der Vorgang ist zu dokumentieren. Die Teilung eines Auftrags in mehrere Vergaben ist unzulässig, wenn damit der Zweck verfolgt wird, einen Höchstwert zu unterschreiten.
Ausschreibungen. In die Ausschreibungsunterlagen für Hochschullehrerinnen- und Hochlehrerstellen an den beiden Universitäten ist der Hinweis aufzunehmen, dass, da die Universitäten Bremen und Oldenburg durch einen Kooperationsvertrag verbunden sind, eine aktive Mitarbeit an der Kooperation erwünscht ist. In geeigneten Fällen ist die Kooperationsaktivität auch in die Berufungsvereinbarungen aufzunehmen.
Ausschreibungen. In die Ausschreibungsunterlagen für Hochschullehrerinnen- und Hochlehrerstellen an den beiden Universitäten ist der Hinweis aufzunehmen, dass eine aktive Mitarbeit an der Ko- operation erwünscht ist, da die Universitäten Bremen und Oldenburg durch einen Koopera- tionsvertrag verbunden sind. In geeigneten Fällen ist die Kooperationsaktivität auch in die Berufungsvereinbarungen aufzunehmen.
Ausschreibungen. Bezieht sich die Bestellung, der Kauf- oder Werkvertrag auf Ausschreibungsunterlagen, die dem LIEFERANTEN zugemittelt wurden, so gelten weitergehende Bedingungen der zugemittelten Ausschreibungsunterlagen, wie die in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen genannten, ebenso für den LIEFERANTEN. Diese weitergehenden Bedingungen, beispielsweise längere Garantie- und Gewährleistungsfristen, sind daher ebenso im Verhältnis SCHESCHY – LIEFERANT anzuwenden.
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