Ausschreibungen Musterklauseln

Ausschreibungen. In die Ausschreibungsunterlagen für Hochschullehrerinnen- und Hochlehrerstellen an den beiden Universitäten ist der Hinweis aufzunehmen, dass, da die Universitäten Bremen und Oldenburg durch einen Kooperationsvertrag verbunden sind, eine aktive Mitarbeit an der Kooperation erwünscht ist. In geeigneten Fällen ist die Kooperationsaktivität auch in die Berufungsvereinbarungen aufzunehmen. Fällt das Fachgebiet der zu besetzenden Stelle in ein Fach, das auch an der Partneruniversität vertreten ist, so ist dem zuständigen Fachbereich bzw. der Fakultät der Partneruniversität die Möglichkeit anzubieten, eine Professorin/einen Professor als Mitglied mit Stimmrecht in die Berufungskommission zu benennen. Die Berufungsordnungen beider Universitäten werden entsprechend geändert.
Ausschreibungen. Bei Ausschreibungen ist stets darauf hinzuweisen, dass schwer­ behinderte Menschen bei gleicher Eignung bevorzugt berück­ sichtigt werden. Die zuständige Schwerbehindertenvertretung wird rechtzeitig über die Ausschreibungen informiert. Es ist davon auszugehen, dass grundsätzlich alle Arbeitsplätze im Schuldienst zur Besetzung mit schwerbehinderten Lehrkräften geeignet sind.
Ausschreibungen. Neben der Vergabe von Flächen besteht auch die Möglichkeit, Errichtung und Betrieb von Ladeinfra- struktur auszuschreiben. Bei dieser Full-Service-Leistung finanziert die Stadt komplett den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur durch einen Dienstleister. Dabei entstehen Kosten für die Stadt, da ein Bieter mit der Errichtung und dem Betrieb beauftragt wird. Diese Kosten belaufen sich auf ca. 5- 10 000 € je Standort. Eine Kostenreduzierung über die Nutzung von Förderprogrammen ist jedoch möglich. Die Stadt kann in der Ausschreibung Vorgaben treffen. So können technische und gestalte- rische Kriterien vorgegeben werden und die Verträge nach Wünschen der Stadt ausgelegt werden. Die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt sind bei diesem Modell am größten. Standorte können hier auch als Bündel vergeben werden, um eine flächendeckende Abdeckung zu erzielen. Die Vertrags- laufzeit kann individuell festgelegt werden, sollte allerdings die Konditionen möglicher nutzbarer För- derprogramme berücksichtigen. Nach Ablauf der Vertragsfrist kann eine Vertragsverlängerung ange- strebt werden oder die Übergabe zum Betreiber oder der Stadt (Festlegung des Restwertes) ebenfalls im Vertag festgehalten werden. Nach Ablauf der Vertragsfrist kann der Betreiber ggf. die LIS für den Restwert von der Stadt Weimar abkaufen und diese gehen in Besitz des Betreibers über. Neben den Anforderungen, die die Stadt an die LIS-Gestaltung und Auslegung hat, können auch An- forderungen an den Bieter in den Bewertungs- bzw. Zuschlagskriterien festgeschrieben werden. Es wird empfohlen, nicht allein den Preis, den die Bieter für Errichtung- und Betrieb von Ladeinfrastruk- tur angeben, als Zuschlagskriterium zu werden. So können Referenzen als Eignungsnachweis für Er- richtung und Betrieb von LIS mit bewertet werden. Auch sollten im Angebot, welches von den Bietern einzureichen ist, Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie schnell im Störungsfall reagiert werden kann und welche Serviceangebote bereitgestellt werden. Darüber hinaus sollte der E-Mobility-Provider be- nannt werden, damit die Stadt weiß, welche Ladekarten an dieser LIS dann kompatibel wären. ▪ Hoher Gestaltungsspielraum für die Stadt Weimar durch Festlegung von Kriterien ▪ Ungeeignete Standorte werden bereits im Vorfeld ausgeschlossen ▪ Hohe Steuerungsmöglichkeit für die Stadt zum LIS-Ausbau im Stadtgebiet ▪ Einheitliche Preismodelle und Abrech- nungsmodalitäten durch einen LIS-Be- treiber ▪ Großer Gestaltungsspielraum und hohe Verbindlichke...
Ausschreibungen. Wird eine Wohnung frei, informiert die AG Wohnungsvergabe alle Mieter:innen der WBG Huebergass darüber. Die Information erfolgt über Allthings mit einem wichtigen Beitrag. Gehen innerhalb von zwei Wochen nach der Ausschreibung keine internen Bewerbungen ein, schreibt die AG Wohnungsvergabe in Zusammenarbeit mit der beauftragten Verwaltung die Wohnung öffentlich aus. Die AG Wohnungsvergabe informiert xxxxxxxxxxxxx interessierte Externe (inkl. Quartierbüro, den Sozialdienst Bern und das EKS) per Mail. Bei ausserterminlichen Wohnungswechseln liegt die Entscheidungskompetenz bei der AG Wohnungsvergabe, ob allfällig gestellte Nachmieter:innen übernommen werden oder ob die Wohnung ausgeschrieben wird. Pro Jahr sind CHF 10'000.- für allfällige Leerstände im Budget der AG Wohnungsvergabe enthalten. Falls ersichtlich wird, dass der budgetierte Xxxxxx überschritten wird, muss die AG Wohnungsvergabe den Vorstand informieren.
Ausschreibungen. Mit dem Einstellen von Informationen in das Ausschreibungsmodul (Ziff. 2.1) gibt der Anbieter in eigener Verantwortung und in eigenem Namen sein verbindliches Interesse kund, von Dritten (den Nachfragern) Offerten für seine Ausschreibung innerhalb der von ihm festgelegten Ausschreibungszeit und zu den von ihm festgelegten Bedingungen zu erhalten. Der Anbieter bestimmt das Verfahren und den Ablauf der Ausschreibung selbst. Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass die bauport24 berechtigt ist, das Format der vom Anbieter gelieferten Ausschreibungsdaten abzuändern, um die Daten für sämtliche Nutzer lesbar zu machen und, dass daraus leichte Abweichungen, für welche die bauport24 nicht haftet, entstehen können. Der Anbieter hat laufend zu überprüfen, ob die sich allfällig ergebenden Abweichungen in den Ausschreibungsdaten in umgewandelter Form derart sind, dass die Ausschreibungsdaten nicht mehr korrekt sind und hat dies der bauport24 umgehend mitzuteilen. Der Nachfrager ist berechtigt, gemäss den vom Anbieter festgelegten Bedingungen (Ausschreibungszeit, Verfahren, Ablauf etc.) eine Offerte über die Internet-Plattform einzureichen. Der Nachfrager nimmt hiermit zur Kenntnis, dass die eingereichten Offerten während der vom Anbieter festgelegten Ausschreibungszeit rechtlich verbindlich sind. Anbieter und Nachfrager treten dabei über die Internet-Plattform in ein direktes Verhältnis. Die bauport24 ist lediglich verpflichtet, für die Bereitstellung und Weiterleitung von Informationen über die Internet- Plattform zu sorgen. Die bauport24 stellt dem Nutzer dafür die Software- Lösung auf der Internet-Plattform zur Verfügung. Der Nutzer ist berechtigt, diese Software bestimmungsgemäss für den Austausch von Willenserklärungen nur im Vergabemodul online zu nutzen. Dem Nutzer wird damit jedoch weder ein übertragbares noch abtretbares Recht zur Nutzung dieser Software gewährt. Es ist dem Nutzer untersagt, diese Software ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder mit anderer Software zusammen oder in anderer Software integriert für einen anderen als den im Rahmen der Internet-Plattform vorgesehenen Zweck zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen. Die bauport24 bietet dem Nutzer für die Übermittlung der Daten im Vergabemodul eine Verschlüsselung der Transaktionen und der Kommunikation nach dem SSL-Standard (Secure Socket Layer) (vgl. Ziff. 11.3) an. Die bauport24 leitet in diesem Falle die ausgetauschten Informationen unverändert an die interessiert...
Ausschreibungen. Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ist durch den*die Auftragnehmer*in das für Liefer- und Dienstleistungen geltende Vergaberecht seines*ihres Landes anzuwenden. Die Vergabe hat regelmäßig unter Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu erfolgen und ist dem Wettbewerb zu unterstellen. Nach Möglichkeit sind dabei auch öko-faire Be- schaffungskriterien zu berücksichtigen. Das Vergabeverfahren ist schriftlich zu dokumentieren. Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). Der*Die Auftragnehmer*in soll dabei zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln; der Vorgang ist zu dokumentieren. Die Teilung eines Auftrags in mehrere Vergaben ist unzulässig, wenn damit der Zweck verfolgt wird, einen Höchstwert zu unterschreiten.
Ausschreibungen. Bezieht sich die Bestellung, der Kauf- oder Werkvertrag auf Ausschreibungsunterlagen, die dem LIEFERANTEN zugemittelt wurden, so gelten weitergehende Bedingungen der zugemittelten Ausschreibungsunterlagen, wie die in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen genannten, ebenso für den LIEFERANTEN. Diese weitergehenden Bedingungen, beispielsweise längere Garantie- und Gewährleistungsfristen, sind daher ebenso im Verhältnis SCHESCHY – LIEFERANT anzuwenden.
Ausschreibungen. Stellen bzw. Positionen, die eine Tätigkeit ausschließlich außerhalb der Betriebsstätten des NDR vorsehen, wird der NDR nicht ausschreiben.
Ausschreibungen 

Related to Ausschreibungen

  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Lebensversicherung – Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag • aus versicherungsmedizinischen Gründen • auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer • wegen verweigerter Nachuntersuchung – Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers – Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Sachversicherung – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Unfallversicherung – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., München WWK Allgemeine Versicherung AG, München WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München WWK IT GmbH, München WWK Investment S.A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, München Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: – Aachener Bausparkasse AG, Aachen – ACMBernstein Investments, Luxemburg – ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors GmbH – Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt – Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart – Allianz Private Krankenversicherung, München – Allianz Versicherungen, München – Ampega Investment GmbH – Amundi Luxembourg S.A. – ARAG Allgemeine, Düsseldorf – ARAG Krankenversicherung, Düsseldorf – ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf – Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal – BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg – Carmignac Gestion SA, Luxemburg – Comgest SA – Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à.r.l., Kronberg – GAM Luxembourg S.A., Luxembourg – Generali Versicherungen, München – Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. – Internationales Immobilieninstitut, München – INVESCO Management S.A. – J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main – KRAVAG Allgemeine, Hamburg – LOYS Investment S.A. – Mediolanum International Funds Limited – M & G International Investments Ltd. – M & G Luxembourg S.A. – M & G Securitis Limited – Xxxxxx Xxxxxxx XXXXX, Luxemburg – Münchner Kapitalanlage AG, München – Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg – ODDO BHF Asset Management GmbH – DBV Krankenversicherung AG, Offenbach – Deka Vermögensmanagement GmbH – DJE Investment S.A. – DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main – DWS Investment S.A. – Elvia Reiseversicherung, München – ETHENEA Independent Investors S.A. – Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg – Flossbach von Storch Invest S.A. – Pictet Asset Management (Europe) SA – RREEF Investment GmbH, Eschborn – Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel – Schroder Investment Management SA, Luxemburg – Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg Universal- Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg – Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main – Württembergische Versicherung, Stuttgart – Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.