Common use of Ausschüttungspolitik Clause in Contracts

Ausschüttungspolitik. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Ausschüttungspolitik und das Ausschüttungsverfahren für jeden Fonds. Nähere Informationen sind soweit maßgeblich dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Gemäß der Satzung ist der Verwaltungsrat berechtigt, Ausschüttungen in Bezug auf den jeweiligen Fonds vorzunehmen. Diese stammen aus: (i) den kumulierten Erträgen (einschließlich aufgelaufener Zinsen und Ausschüttungen) abzüglich Aufwendungen des jeweiligen Fonds und/oder (ii) realisierten und unrealisierten Kapitalerträgen aus der Veräußerung/Bewertung von Anlagen und anderem Finanzmitteln abzüglich realisierter und nicht realisierter kumulierter Kapitalverluste des jeweiligen Fonds. Der Verwaltungsrat kann Ausschüttungen an die Anteilsinhaber ganz oder teilweise in Form von Vermögenswerten des jeweiligen Fonds (d. h. in specie) vornehmen und insbesondere in Form von Anlagen, in Bezug auf den der jeweilige Fonds anspruchsberechtigt ist. Anteilsinhaber können von der Gesellschaft statt einer in specie-Ausschüttung den Verkauf der Vermögenswerte und die Auszahlung des Nettoerlöses an den Anteilsinhaber verlangen. Die Gesellschaft ist verpflichtet und berechtigt, gemäß irischem Steuerrecht fällige Beträge von den Ausschüttungszahlungen an einen Anteilsinhaber eines Fonds abzuziehen, wenn der Anteilsinhaber eine In Irland Steuerpflichtige Person ist oder als eine solche gilt. Der entsprechende Betrag wird von der Gesellschaft an die irische Finanzbehörde abgeführt. Anteilsinhaber sollten sich darüber im Klaren sein, dass das bestimmten Fonds zuzuordnende Kapital der Gesellschaft im Laufe der Zeit abnimmt, da die Gesellschaft für diese Fonds Ausschüttungszahlungen aus dem diesen Fonds zuzuordnenden Kapital der Gesellschaft vornehmen wird. Ausschüttungen, auf die innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren nach Fälligkeit kein Anspruch erhoben wird, verfallen und fallen an den betreffenden Fonds zurück. An die Anteilsinhaber zu zahlende Ausschüttungen werden durch elektronische Überweisung auf das vom jeweiligen Anteilsinhaber bezeichnete Bankkonto gezahlt, wobei die Zahlungen innerhalb von vier Monaten nach dem Tag der Ausschüttung durch den Verwaltungsrat und auf Kosten des Zahlungsempfängers erfolgen. Die Ausschüttungspolitik jedes Fonds ist in dem für den jeweiligen Fonds geltenden Nachtrag festgelegt.

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Samples: Gesamtnachtrag Zum Prospekt, etf.dws.com, www.alte-leipziger-fonds.de

Ausschüttungspolitik. Der Verwaltungsrat entscheidet über Es besteht kein Dividendenanspruch für die Ausschüttungspolitik und das Ausschüttungsverfahren für jeden FondsAnteile der Klasse Acc. Nähere Informationen sind soweit maßgeblich dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Gemäß der Satzung ist der Verwaltungsrat berechtigt, Ausschüttungen Lediglich in Bezug auf Anteile der Klasse Dist und nach Ermessen des Verwaltungsrats beabsichtigt der Fonds eine unter Bezugnahme auf die im jeweiligen Dividendenzeitraum im Referenzindex eingebetteten, reinvestierten Dividenden berechnete vierteljährliche Ausschüttung zu zahlen (in der Regel am oder um den 20. Xxxx, 20. Juni, 20. September und 20. Dezember), abzüglich Steuern oder anderer Quellensteuern. Der Referenzindex beabsichtigt die Kursperformance der im Referenzindex enthaltenen Unternehmen und die von diesen Unternehmen vorgenommenen Ausschüttungen abzubilden. Es wird nicht garantiert, dass Dividenden gezahlt werden. Es sollte beachtet werden, dass die Zahlung einer Ausschüttung so berechnet wird, dass die beschlossene Ausschüttung niemals die über die Total-Return-Performance des Fonds hinausgehende Performance übersteigen wird, die durch Bezugnahme auf die Kursrendite des Referenzindexes über den jeweiligen Fonds vorzunehmen. Diese stammen aus: (i) den kumulierten Erträgen (einschließlich aufgelaufener Zinsen und Ausschüttungen) abzüglich Aufwendungen des jeweiligen Fonds und/oder (ii) realisierten und unrealisierten Kapitalerträgen aus der Veräußerung/Bewertung von Anlagen und anderem Finanzmitteln abzüglich realisierter und nicht realisierter kumulierter Kapitalverluste des jeweiligen Fonds. Der Verwaltungsrat kann Ausschüttungen an die Anteilsinhaber ganz oder teilweise in Form von Vermögenswerten des jeweiligen Fonds (d. h. in specie) vornehmen und insbesondere in Form von Anlagen, in Bezug auf den der jeweilige Fonds anspruchsberechtigt ist. Anteilsinhaber können von der Gesellschaft statt einer in specie-Ausschüttung den Verkauf der Vermögenswerte und die Auszahlung des Nettoerlöses an den Anteilsinhaber verlangenBerechnungszeitraum berechnet wird. Die Gesellschaft ist verpflichtet wird Dividenden gemäß den Bestimmungen des Prospekts beschließen. Nur Anleger, die Anteile vor dem Datum kaufen, an dem die jeweilige Dividende vom Verwaltungsrat beschlossen wird, und berechtigtbis zu dem Datum, gemäß irischem Steuerrecht fällige Beträge an dem der Verwaltungsrat die jeweilige Dividende zahlt, Anleger des Fonds bleiben, erhalten die beschlossene Dividende, ansonsten haben sie keinen Anspruch auf diese Dividende. Einzelheiten zu Beschluss und Zahlung von den Ausschüttungszahlungen an einen Anteilsinhaber eines Fonds abzuziehen, wenn Dividenden werden auf der Anteilsinhaber eine In Irland Steuerpflichtige Person ist oder als eine solche giltWebseite veröffentlicht. Der entsprechende Betrag wird von Eine der Gesellschaft an die irische Finanzbehörde abgeführt. Anteilsinhaber sollten sich darüber im Klaren seinwirtschaftlichen Folgen der Zahlung einer (etwaigen) Dividende besteht darin, dass das bestimmten Fonds zuzuordnende Kapital der Gesellschaft im Laufe Nettoinventarwert der Zeit abnimmt, da die Gesellschaft für diese Fonds Ausschüttungszahlungen aus dem diesen Fonds zuzuordnenden Kapital Anteile der Gesellschaft vornehmen Klasse Dist entsprechend reduziert wird. Ausschüttungen, auf die innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren nach Fälligkeit kein Anspruch erhoben wird, verfallen und fallen an den betreffenden Fonds zurück. An die Anteilsinhaber zu zahlende Ausschüttungen werden durch elektronische Überweisung auf das vom jeweiligen Anteilsinhaber bezeichnete Bankkonto gezahlt, wobei die Zahlungen innerhalb von vier Monaten nach dem Tag der Ausschüttung durch den Verwaltungsrat und auf Kosten des Zahlungsempfängers erfolgen. Die Ausschüttungspolitik jedes Fonds ist in dem für den jeweiligen Fonds geltenden Nachtrag festgelegt.

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Samples: etf.invesco.com, etf.invesco.com, etf.invesco.com

Ausschüttungspolitik. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Die Ausschüttungspolitik und das Ausschüttungsverfahren für jeden Fonds. Nähere Informationen sind soweit maßgeblich dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Gemäß der Satzung ist der Verwaltungsrat berechtigt, Ausschüttungen in Bezug auf die Fonds wird nachstehend erläutert, sofern hierzu im betreffenden Nachtrag keine anderweitigen Angaben gemacht werden. Die Satzung sieht für jede Rechnungsperiode die Ausschüttung des nach Abzug der Aufwendungen und diversen sonstigen Posten, wie unten beschrieben, verbleibenden Nettoertrags aus den jeweiligen für den Fonds vorzunehmenvereinnahmten Dividenden und Zinsen an die Anteilsinhaber des betreffenden Fonds vor. Diese stammen aus: (i) den kumulierten Erträgen (einschließlich aufgelaufener Zinsen und Ausschüttungen) Ferner kann die Gesellschaft an die Inhaber von Anteilen des Fonds oder der betreffenden Klasse denjenigen Teil der realisierten Kapitalgewinne abzüglich Aufwendungen des jeweiligen Fonds und/oder (ii) der realisierten und unrealisierten Kapitalerträgen aus nicht realisierten Kapitalverluste, die dem betreffenden Fonds oder der Veräußerung/Bewertung von Anlagen und anderem Finanzmitteln abzüglich realisierter und nicht realisierter kumulierter Kapitalverluste des jeweiligen FondsKlasse zuzurechnen sind, ausschütten, der nach ihrer Ansicht angemessen ist, um die Ausschüttungen auf einem zufriedenstellenden Niveau zu halten. Der Verwaltungsrat kann in seinem Ermessen hinsichtlich einer Anteilsklasse zusätzliche Ausschüttungstermine beschließen. Alle Ausschüttungen, die nach einem Zeitraum von sechs Jahren ab dem Datum der Erklärung einer solchen Ausschüttung nicht abgerufen worden sind, verfallen und fließen wieder dem betreffenden Fonds zu. Vorbehaltlich der Politik der Gesellschaft in Zusammenhang mit der Wiederanlage von Ausschüttungen (siehe den nachfolgenden Abschnitt „Wiederanlage von Ausschüttungen“) erfolgt die Zahlung von Ausschüttungen per elektronischer Überweisung in der betreffenden Währung der betreffenden Klasse und auf Risiko der empfangsberechtigten Personen an das auf dem Kontoeröffnungsformular genannte Konto. Eine Änderung der Zahlungsanweisungen seitens des Anlegers bedarf einer schriftlichen Mitteilung an die Verwaltungsgesellschaft, die vom alleinigen Anteilsinhaber ganz oder teilweise in Form von Vermögenswerten des jeweiligen Fonds (d. h. in specie) vornehmen und insbesondere in Form von Anlagen, in Bezug auf den der jeweilige Fonds anspruchsberechtigt bzw. allen gemeinsamen Anteilsinhabern zu unterschreiben ist. Jegliche Kosten im Zusammenhang mit der elektronischen Zahlung sind vom Anteilsinhaber können von der Gesellschaft statt einer in specie-Ausschüttung den Verkauf der Vermögenswerte und die Auszahlung des Nettoerlöses an den Anteilsinhaber verlangenzu tragen. Die Gesellschaft ist verpflichtet und berechtigt, gemäß irischem Steuerrecht fällige Beträge von den Ausschüttungszahlungen an einen Anteilsinhaber eines Fonds abzuziehenZahlung kann jedoch auch in jeder anderen bedeutenden Währung erfolgen, wenn der Anteilsinhaber eine In Irland Steuerpflichtige Person ist oder als eine solche gilt. Der entsprechende Betrag wird von der Gesellschaft an die irische Finanzbehörde abgeführt. Anteilsinhaber sollten sich darüber im Klaren sein, dass das bestimmten Fonds zuzuordnende Kapital der Gesellschaft im Laufe der Zeit abnimmt, da die Gesellschaft für diese Fonds Ausschüttungszahlungen aus dem diesen Fonds zuzuordnenden Kapital der Gesellschaft vornehmen wird. Ausschüttungen, auf die innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren nach Fälligkeit kein Anspruch erhoben wird, verfallen und fallen an den betreffenden Fonds zurück. An Falle gemeinsamen Anteilsbesitzes die Anteilsinhaber zu zahlende – die Verwaltungsgesellschaft schriftlich darum ersucht bzw. ersuchen, doch wird diese Zahlung dann auf Kosten und Gefahr der Anteilsinhaber veranlasst. Alle Zahlungen von Ausschüttungen werden durch elektronische Überweisung auf das vom jeweiligen Anteilsinhaber bezeichnete Bankkonto gezahlt, wobei die Zahlungen innerhalb von vier Monaten nach dem Tag der Ausschüttung durch den Verwaltungsrat und per Banküberweisung erfolgen auf Kosten des Zahlungsempfängers erfolgenAnteilsinhabers. Die Ausschüttungspolitik jedes Fonds ist in dem Der Verwaltungsrat wird Ausgleichsvorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Höhe der für den jeweiligen Fonds geltenden Nachtrag festgelegteine Anteilsklasse zu leistenden Ausschüttungen nicht von der während der betreffenden Rechnungsperiode erfolgten Ausgabe, Umwandlung oder Rücknahme von Anteilen berührt wird.

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Samples: www.teletrader.com