Ausschüttungspolitik. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, Dividenden auf jede Anteilklasse für einen Teilfonds festzusetzen. Im Allgemeinen wird beabsichtigt, dass die Anteilklassen thesaurierende Klassen sind. Daher besteht nicht die Absicht, Dividenden an Anteilinhaber auszuschütten. Die Nettoeinnahmen der thesaurierenden Klassen werden thesauriert und im Namen der Anteilinhaber der betreffenden thesaurierenden Klasse(n) reinvestiert. Die Verwaltungsratsmitglieder können jedoch Anteilklassen einrichten, die ausschüttende Anteile sind. Für diese Anteile hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass Ausschüttungen aus den von den jeweiligen Teilfonds erzielten Nettoanlageerträgen (Zins- und Dividendenerträge) vorgenommen werden, die der betreffenden ausschüttenden Anteilklasse zuzurechnen sind. Der Verwaltungsrat kann auch festlegen, ob und in welchem Umfang eine Ausschüttung aus den realisierten und nicht realisierten Gewinnen aus der Veräußerung/Bewertung von Anlagen und anderen Vermögenswerten (nach Abzug der realisierten und nicht realisierten Verluste) des Teilfonds erfolgt. Diese Dividenden werden gemäß Anhang V dieses Prospekts beschlossen und gezahlt. In diesen Angaben sind ebenso die relevanten Ausschüttungstermine sowie die Häufigkeit der Zahlungen aufgeführt. Zahlungen von Ausschüttungen oder anderen für Anteile auszuzahlenden Beträgen (Gebühren ausgenommen) erfolgen per CHAPS, SWIFT, telegrafischer Überweisung oder Federal Wire auf das Bankkonto, das auf dem Antragsformular für die Anteile des betreffenden Anteilinhabers angegeben ist, oder in einer anderen Art und Weise, die zwischen Verwaltungsgesellschaft und Anteilinhaber vereinbart wurde. Sobald der betreffende Teilfonds die Ausschüttungen ausbezahlt hat, werden diese, wie oben dargestellt, bis zur weiteren Überweisung auf das Bankkonto des betreffenden Anteilinhabers auf einem Zeichnungs-/Rücknahmekonto auf Umbrella-Ebene hinterlegt. Für Informationen über die mit solchen Geldern verbundenen Risiken während ihrer Verwahrung auf einem Zeichnungs-/Rücknahmekonto auf Umbrella-Ebene werden Anteilinhaber, die einen Anspruch auf Ausschüttungen haben, auf die Abschnitte 5.1.3 und 7.21 dieses Prospekts verwiesen. Ausschüttungen, die nicht innerhalb von sechs Jahren ab dem Datum ihrer Festsetzung in Anspruch genommen werden, verfallen nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft und werden Eigentum der jeweiligen ausschüttenden Anteilklasse des betreffenden Teilfonds.
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Ausschüttungspolitik. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Ausschüttungspolitik und Strukturen für jeden Fonds, und die Einzelheiten hierzu werden, wo zutreffend, im jeweiligen Anhang festgelegt. Gemäß der Satzung ist der Verwaltungsrat berechtigt, Dividenden auf jede Anteilklasse für einen Teilfonds festzusetzen. Im Allgemeinen wird beabsichtigt, dass die Anteilklassen thesaurierende Klassen sind. Daher besteht nicht die Absicht, Dividenden an Anteilinhaber auszuschütten. Die Nettoeinnahmen der thesaurierenden Klassen werden thesauriert und im Namen der Anteilinhaber der betreffenden thesaurierenden Klasse(n) reinvestiert. Die Verwaltungsratsmitglieder können jedoch Anteilklassen einrichten, die ausschüttende Anteile sind. Für diese Anteile hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass Ausschüttungen aus den von den jeweiligen Teilfonds erzielten Nettoanlageerträgen Fonds Ausschüttungen zu beschließen, bei denen es sich um: (Zins- i) die aufgelaufenen Erträge (die sich aus allen aufgelaufenen Erträgen, einschließlich Zinsen und DividendenerträgeDividenden zusammensetzen), abzüglich der Aufwendungen des jeweiligen Fonds, und/oder (ii) vorgenommen werden, die der betreffenden ausschüttenden Anteilklasse zuzurechnen sind. Der Verwaltungsrat kann auch festlegen, ob und in welchem Umfang eine Ausschüttung aus den realisierten und nicht realisierten Gewinnen Kapitalgewinnen aus der Veräußerung/Bewertung von Anlagen und anderen Vermögenswerten (nach Abzug finanziellen Mitteln, abzüglich der realisierten und nicht realisierten Verlusteaufgelaufenen Kapitalverluste des jeweiligen Fonds, und/oder (iii) das Kapital des Teilfonds erfolgtjeweiligen Fonds handelt. Diese Dividenden werden gemäß Wenn Ausschüttungen aus dem Kapital des jeweiligen Fonds erfolgen wird dies im jeweiligen Anhang V dieses Prospekts beschlossen und gezahltangegeben. In diesen Angaben sind ebenso die relevanten Ausschüttungstermine sowie die Häufigkeit der Zahlungen aufgeführt. Zahlungen Der Verwaltungsrat kann an Anteilsinhaber zu leistende Ausschüttungen ganz oder teilweise durch Sachauskehrung von Ausschüttungen oder anderen für Anteile auszuzahlenden Beträgen (Gebühren ausgenommen) erfolgen per CHAPS, SWIFT, telegrafischer Überweisung oder Federal Wire auf das Bankkonto, das auf dem Antragsformular für die Anteile Vermögenswerten des betreffenden Anteilinhabers angegeben ist, oder in einer anderen Art Fonds und Weise, die zwischen Verwaltungsgesellschaft und Anteilinhaber vereinbart wurde. Sobald der betreffende Teilfonds die Ausschüttungen ausbezahlt hat, werden diese, wie oben dargestellt, bis zur weiteren Überweisung auf das Bankkonto des betreffenden Anteilinhabers auf einem Zeichnungs-/Rücknahmekonto auf Umbrella-Ebene hinterlegt. Für Informationen über die mit solchen Geldern verbundenen Risiken während ihrer Verwahrung auf einem Zeichnungs-/Rücknahmekonto auf Umbrella-Ebene werden Anteilinhaber, die einen Anspruch auf Ausschüttungen habeninsbesondere von Anlagen, auf die Abschnitte 5.1.3 der betreffende Fonds Anspruch hat, erfüllen. Ein Anteilsinhaber kann vom Verwaltungsrat statt einer Übertragung von Sachwerten auf ihn auch einen Verkauf der Vermögenswerte und 7.21 dieses Prospekts verwiesenZahlung der Nettoerlöse aus diesem Verkauf an den Anteilsinhaber verlangen. Die Gesellschaft ist verpflichtet und berechtigt, von Ausschüttungen, die an einen Anteilsinhaber eines Fonds, der eine in Irland ansässige Person ist oder als solche zu betrachten ist, zu zahlen sind, einen Betrag für irische Steuern abzuziehen und an die irische Steuerbehörde abzuführen. Anteilsinhaber sollten beachten, dass das Anteilskapital der Gesellschaft, das bestimmten Fonds zugeordnet ist, mit der Zeit geringer wird, wenn die Gesellschaft im Namen dieser Fonds Ausschüttungszahlungen aus dem Anteilskapital der Gesellschaft, das diesen Fonds zugeordnet ist, leistet. Sind Anteile eines Fonds an der irischen Börsen notiert, werden (gegebenenfalls anfallende) Dividenden gemäß den Richtlinien der irischen Börse ausgezahlt. Jedes Versäumnis, der Gesellschaft oder dem Verwalter von diesen angeforderte Unterlagen zur Bekämpfung von Geldwäsche oder Betrug vorzulegen, wie vorstehend beschrieben, kann Verzögerungen bei der Abrechnung von Dividendenzahlungen zur Folge haben. Unter diesen Umständen bleiben in Form von Dividenden an die Anteilsinhaber zahlbare Beträge Teil des Fondsvermögens, bis sich der Verwalter vergewissert hat, dass alle Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Betrug vollständig eingehalten wurden. Erst dann werden solche Dividenden ausgezahlt. Ausschüttungen, die nicht innerhalb von sechs Jahren ab dem Datum ihrer Festsetzung in Anspruch genommen Fälligkeit beansprucht werden, verfallen nach und fallen dem Ermessen jeweiligen Fonds zu. In bar an Anteilsinhaber zahlbare Ausschüttungen werden durch elektronische Überweisung auf das vom Anteilsinhaber benannte Bankkonto gezahlt. Die Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Zahlungsempfängers, und die Auszahlung erfolgt innerhalb von vier Monaten ab dem Datum, an dem der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsrat die Ausschüttung beschlossen hat. Die Ausschüttungspolitik der einzelnen Fonds ist im Anhang für den jeweiligen Fonds beschrieben. Anteilsinhaber sollten beachten, dass Dividendenerträge, die von einem Fonds ausgezahlt wurden und werden Eigentum der auf dem jeweiligen ausschüttenden Anteilklasse Zeichnungs-/Rücknahmekonto gehalten werden, Teil des Vermögens des betreffenden TeilfondsFonds bleiben, bis die Erträge zur Auszahlung an den Anleger freigegeben werden, und dass der Anleger während dieser Zeit als nicht bevorrechtigter ungesicherter Gläubiger der Gesellschaft einzustufen ist.
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Ausschüttungspolitik. Der Nach der Satzung ist der Verwaltungsrat ist berechtigt, diejenigen Dividenden in Bezug auf jede Anteilklasse Anteilsklassen zu den Zeiten zu zahlen, wie er dies für einen Teilfonds festzusetzenangebracht hält und wie dies aus den Gewinnen des jeweiligen Fonds wie nachstehend ausführlicher beschrieben gerechtfertigt erscheint. Im Allgemeinen wird beabsichtigt, dass die Anteilklassen thesaurierende Klassen sind. Daher besteht Der zur Ausschüttung zur Verfügung stehende Betrag für eine Rechnungsperiode oder eines Teils davon ist sofern nicht die Absicht, Dividenden an Anteilinhaber auszuschütten. Die Nettoeinnahmen der thesaurierenden Klassen werden thesauriert und anderweitig im Namen maßgeblichen Prospektnachtrag angegeben der Anteilinhaber der betreffenden thesaurierenden Klasse(nNettoertrag des jeweiligen Fonds (gleich ob in Form von Dividenden, Zinsen oder in anderer Form) reinvestiert. Die Verwaltungsratsmitglieder können jedoch Anteilklassen einrichten, und/oder die ausschüttende Anteile sind. Für diese Anteile hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass Ausschüttungen aus den von den jeweiligen Teilfonds erzielten Nettoanlageerträgen realisierten Nettogewinne (Zins- und Dividendenerträge) vorgenommen werden, d. h. die der betreffenden ausschüttenden Anteilklasse zuzurechnen sind. Der Verwaltungsrat kann auch festlegen, ob und in welchem Umfang eine Ausschüttung aus den realisierten und nicht realisierten Gewinnen aus der Veräußerung/Bewertung von Anlagen und anderen Vermögenswerten (nach Abzug Gewinne abzüglich der realisierten und nicht realisierten Verluste) oder die realisierten und nicht realisierten Nettogewinne (d. h. die realisierten und nicht realisierten Gewinne abzüglich der realisierten und nicht realisierten Verluste) während der jeweiligen Rechnungsperiode, vorbehaltlich Anpassungen, die der Verwaltungsrat der Satzung entsprechend für angemessen erachtet. Für alle thesaurierenden Klassen beabsichtigt der Verwaltungsrat sämtliche Erträge, Dividenden und sonstige Ausschüttungen gleich welcher Art gemäß den Anlagezielen und der Anlagepolitik des Teilfonds erfolgtjeweiligen Fonds zugunsten der Anteilsinhaber dieses Fonds zu thesaurieren und automatisch zu reinvestieren. Diese Für alle ausschüttenden Klassen ist die Häufigkeit, in dem der Verwaltungsrat die Festsetzung von Dividenden beabsichtigt, im Prospektnachtrag für den jeweiligen Fonds angegeben. Jede Änderung der Ausschüttungspolitik eines Fonds wird den Anteilsinhabern im Voraus mitgeteilt und in einer Ergänzung zum oder in einer Aktualisierung des Prospekts berücksichtigt. Alle zahlbaren (und nicht für den Kauf weiterer Anteile der jeweiligen Klasse verwendeten) Dividenden werden durch elektronische Überweisung auf Risiko des Anteilsinhabers gezahlt, und die diesbezüglichen Kosten werden in den Regel an den Anteilsinhaber weitergegeben. Der Verwaltungsrat kann aber auch nach seinem Ermessen festlegen, dass diese Kosten vom jeweiligen Fonds zu tragen sind. Dividendenzahlungen können ohne Zahlung von Zinsen zurückgehalten werden, wenn die Identität des Empfängers für Zwecke der Geldwäscheprüfung gemäß Anhang V dieses Prospekts beschlossen und gezahltden im Abschnitt „VERWALTUNG DER GESELLSCHAFT, Anti-Geldwäscheverfahren“ nicht hinreichend festgestellt werden konnte. Werden von der Gesellschaft oder der Verwaltungsstelle zu Anti-Geldwäschezwecken angeforderte Dokumente nicht vorgelegt, kann dies zu einer Verzögerung bei der Abwicklung von Dividendenzahlungen führen. In diesen Angaben sind ebenso Fällen bleiben alle in Form von Dividenden an die relevanten Ausschüttungstermine sowie Anteilsinhaber zu zahlenden Beträge Teil des Fondsvermögens, bis die Häufigkeit der Zahlungen aufgeführt. Zahlungen von Ausschüttungen oder anderen für Anteile auszuzahlenden Beträgen (Gebühren ausgenommen) erfolgen per CHAPS, SWIFT, telegrafischer Überweisung oder Federal Wire auf das Bankkonto, das auf dem Antragsformular für die Anteile des betreffenden Anteilinhabers angegeben Verwaltungsstelle zufrieden gestellt ist, dass ihre Anti- Geldwäscheverfahren vollständig erfüllt worden sind, und im Anschluss daran wird diese Dividende ausgezahlt. Für Dividenden, Kapitalrückzahlungen oder in einer anderen Art und Weisesonstige an Anteilsinhaber zu zahlenden Beträge fallen keine Zinsen zu Lasten der Gesellschaft an. Alle nicht eingeforderten Beträge, die zwischen Verwaltungsgesellschaft und Anteilinhaber vereinbart wurde. Sobald wie zuvor erwähnt von der betreffende Teilfonds die Ausschüttungen ausbezahlt hatGesellschaft für den jeweiligen Fonds zahlbar sind, werden diese, wie oben dargestelltkönnen investiert oder auf andere Weise zu Gunsten des jeweiligen Fonds verwendet werden, bis sie beansprucht werden. Die Einzahlung eines nicht beanspruchten, in Bezug auf einen Anteil zahlbaren Betrags durch die Gesellschaft auf ein separates, bei der Verwahrstelle im Namen der Gesellschaft zur weiteren Überweisung auf das Bankkonto Nutzung des betreffenden Anteilinhabers auf jeweiligen Fonds unterhaltenen Xxxxxx, bedeutet nicht, dass die Gesellschaft zu einem Zeichnungs-/Rücknahmekonto auf Umbrella-Ebene hinterlegtTreuhänder in Bezug darauf wird. Für Informationen über die mit solchen Geldern verbundenen Risiken während ihrer Verwahrung auf einem Zeichnungs-/Rücknahmekonto auf Umbrella-Ebene werden Anteilinhaber, die einen Anspruch auf Ausschüttungen haben, auf die Abschnitte 5.1.3 und 7.21 dieses Prospekts verwiesen. Ausschüttungen, die nicht innerhalb von sechs Jahren ab dem Datum ihrer Festsetzung in Anspruch genommen werden, Nicht beanspruchte Ausschüttungsbeträge oder Kapitalrückzahlungen verfallen automatisch 6 Jahre nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft Datum, an dem sie ursprünglich zahlbar waren, und werden Eigentum der wieder dem jeweiligen ausschüttenden Anteilklasse des betreffenden TeilfondsFonds gutgeschrieben, ohne dass die Gesellschaft verpflichtet ist, darauf hinzuweisen oder sonstige Schritte zu unternehmen.
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