Auswirkung auf den Beitrag Musterklauseln

Auswirkung auf den Beitrag. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
Auswirkung auf den Beitrag. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung, frühestens jedoch ab der Anzeige der Änderung, spätestens mit Beginn des nächsten Versiche- rungsjahres.
Auswirkung auf den Beitrag. Der neue Beitrag nach K.2.1.1 gilt ab dem Tag der Änderung.
Auswirkung auf den Beitrag. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Ändert sich die jährliche Fahrleistung, gilt der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahrs.
Auswirkung auf den Beitrag. K.2.1.3 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Verän- derungen von Merkmalen zur Beitragsberechnung durch Zeitablauf (z.B. Fahrzeugalter) werden mit Beginn des nächsten Vertragsverlängerungszeitraums wirksam. K.2.1.4 Wird das versicherte Fahrzeug vorübergehend als Ersatz- fahrzeug für ein anderes von Ihnen bei uns versichertes Fahrzeug während dessen Reparatur verwendet (Repa- ratur-Ersatzfahrzeug), verzichten wir für diesen Zeitraum auch dann auf eine Beitragsberichtigung, wenn das Fahr- zeug zu einem anderen als im Versicherungsschein an- gegebenen Zweck verwendet wird.
Auswirkung auf den Beitrag. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung des Beitragmerkmals.
Auswirkung auf den Beitrag. K.1.1.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Verände- rungen von Merkmalen zur Beitragsberechnung durch Zeit- ablauf (z.B. Fahrzeugalter) werden mit Beginn des nächsten Vertragsverlängerungszeitraums wirksam.
Auswirkung auf den Beitrag. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. K.2.5 Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.4 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Auswirkung auf den Beitrag. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalku- lierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bishe- rigen Beitrag abzusenken. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, haben wir das Recht, den Beitrag in diesem Umfang zu erhöhen. (3) Wirksamwerden der Neukalkulation
Auswirkung auf den Beitrag. K.3.1.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, ab dem die geänderte Fahrleistungsklasse gelten soll. Hinweis: Bei unzutreffenden Angaben oder unterlassenen Anzeigen gilt K.3.2.5. K.3.2.2 Sie sind verpflichtet, uns bei Veränderung der Jahresfahrlei- stung des Fahrzeugs die Überschreitung der km-Obergrenze der vereinbarten Fahrleistungsklasse und den aktuellen km-Stand un- verzüglich anzuzeigen.