Auswirkungen einer Bandbreitenbeschränkung auf Anwendungen und Dienste. Wenn nach Verbrauch des im jeweiligen Vertrag vereinbarten Datenvo- lumens die Übertragungsgeschwindigkeit auf 64 KBit/s oder 32 Kbit/s im Download und 16 KBit/s im Upload reduziert wird, ist der Internet- Zugang nur noch eingeschränkt nutzbar. Dienste mit hohem Bandbrei- tenbedarf (z. B. Musik-Streaming, Video-Streaming, Gaming, große E- Mail-Anhänge, große Downloads) sind in diesem Fall nicht mehr nutzbar.
Auswirkungen einer Bandbreitenbeschränkung auf Anwendungen und Dienste. Wenn nach Verbrauch des im jeweiligen Vertrag vereinbarten Datenvolumens die Übertragungsgeschwindigkeit auf 32 Kbit/s im Download und 32 Kbit/s im Upload reduziert wird, ist der Internet-Zugang nur noch eingeschränkt nutzbar. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf (z.B. Musik-Streaming, Video-Streaming, Gaming, große E-Mail-Anhänge, große Downloads) sind in diesem Fall ggf. nicht mehr nutzbar. In diesem Fall kann der Kunde bei Bedarf zusätzliches Datenvolumen mit der ursprünglichen Übertragungsgeschwindigkeit über die SpeedOn Option gemäß der für seinen Tarif gültigen Preisliste hinzubuchen.
1) GPRS (General Packet Radio Service), EDGE (Enhanced Data Rates for GSM Evolution) UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) HSDPA (High Speed Downlink Packet Access LTE (Long Term Evolution) ist in den Tarifen Allnet Flat, Allnet Flat Plus, Fair Flat sowie in den LTE Optionen enthalten Mit betriebsbereiter SIM–Karte bzw. betriebsbereitem eSIM-Profil und Verfügbarkeit des öffentlichen Mobilfunknetzes sind die Notrufnummern 110 und 112 erreichbar, sofern dafür ein für Sprachtelefonie geeignetes und betriebsbereites Mobilfunkendgerät genutzt wird. Die Notrufabfragestelle erhält zu Beginn des Anrufs Angaben zur Funkzelle, aus der der Anrufer seinen Notruf abgesetzt hat. Notrufe zur 110 und 112 sind derzeit nicht möglich, wenn für die Sprachtelefonie nur ein WLAN-Netz verfügbar ist.