Verfügbarkeit und Einschränkungen der Leistungen Musterklauseln

Verfügbarkeit und Einschränkungen der Leistungen. Der Mobilfunkleistung liegt eine Diensteverfügbarkeit von 97,0 % im Jahresdurchschnitt zu Grunde. Die Mobilfunkleistung ist räumlich auf den Empfangs– und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vorgenommen, z.B. bei Kapazitätsengpässen im Mobilfunknetz, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen (Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz etc.), Betriebsstörungen (Probleme bei der Energieversorgung, etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen zur Verbesserung oder Aufrechterhaltung des Betriebes (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.). Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechung und Beschränkung können sich ebenfalls auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. Der Signalisierungskanal dient in erster Linie der Übermittlung von Informationen zur Steuerung des Verbindungsaufbaus, des Verbindungsabbaus und der technischen Einrichtungen in den Netzknoten des Mobilfunknetzes. Eine Übermittlung von Nutzdaten über den Signalisierungskanal (z.B. durch eine Verlängerung der Zielrufnummer) ist nur im Rahmen einer von congstar speziell hierfür angebotenen Netzdienstleistung zulässig.
Verfügbarkeit und Einschränkungen der Leistungen. 3.10.1. Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunk-Stationen unserer Netzpartner beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Mobilfunkvertrags über die Mobilfunkversorgung an den von ihm bevorzugten Standorten zu informieren. Aktuell stellt sipgate seinen Kunden im Rahmen des Dienstes sipgate team Mobilfunk den Zugang zu dem von unserem Netzpartner, der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, betriebenen GSM-Mobilfunknetz bzw. zu dem von unserem Netzpartner betriebenen UMTS-Mobilfunknetz zur Verfügung (im Folgenden das Mobilfunknetz). sipgate ist berechtigt, das im Rahmen der Mobilfunkdienstleistungen genutzte Mobilfunknetz auszutauschen. Das eingesetzte Mobilfunknetz unseres Netzpartners nutzt im GSM-Bereich Frequenzen um 1800 MHz und/oder 900 MHz aus dem GSM-Erweiterungsband. Je nach Frequenz benötigt der Kunde gegebenenfalls spezielle Endgeräte. Innerhalb der Mobilfunknetzabdeckung bietet sipgate dem Kunden verschiedene Trägertechnologien zur Nutzung an. Die Verbreitung von Trägertechnologien innerhalb des Mobilfunknetzes ist unterschiedlich. Je nach Trägertechnologie benötigt der Kunde gegebenenfalls spezielle Endgeräte. sipgate gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann. sipgate erbringt ihre Leistungen im Rahmen der Kapazitätsgrenzen des Mobilfunknetzes des Netzpartners der sipgate. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen und geographische Gegebenheiten sowie funktechnische Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen der sipgate oder des Netzpartners (z. B. Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz etc.), wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) oder in Fällen von Betriebsstörungen (Probleme bei der Energieversorgung etc.) ergeben. Dies gilt entsprechend für Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die von sipgate zur Erfüllung der Verpflicht...
Verfügbarkeit und Einschränkungen der Leistungen. 2.6.1. Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunk-Sta- tionen unserer Netzpartner beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Mobilfunkvertrags über die Mobilfunkver- sorgung an den von ihm bevorzugten Standorten zu informieren. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden allenfalls vorü- bergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vorgenommen, z.B. bei Kapazitätsengpässen im Mobilfunknetz, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen (Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz etc.), Be- triebsstörungen (Probleme bei der Energieversorgung, etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen zur Verbesserung oder Aufrechter- haltung des Betriebes (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.).
Verfügbarkeit und Einschränkungen der Leistungen. 4.10.1. Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunk-Stationen unserer Netzpartner beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Mobilfunkvertrags über die Mobilfunkversorgung an den von ihm bevorzugten Standorten zu informieren.
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