Common use of Auszahlung in Rentenform Clause in Contracts

Auszahlung in Rentenform. Hat die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls das 65. Altersjahr vollendet, so wird die Versicherungs- leistung für dauernde Invalidität im Sinne der vorstehenden Bestimmungen in Form einer lebenslänglichen Rente ausbezahlt. Die Rente wird endgültig festgesetzt und ist vierteljährlich im Voraus zahlbar. Eine Progression wird nicht gewährt. Pro CHF 1000 Invaliditätskapital beträgt sie pro Jahr: 66 CHF 86.00 67 CHF 89.00 68 CHF 93.00 69 CHF 96.00 70 CHF 100.00 darüber CHF 125.00 Anspruchsberechtigt ist ausschliesslich die versicherte Person.

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Samples: www.fkb.li, www.kklh.ch

Auszahlung in Rentenform. Hat die versicherte Person der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls das 65. Altersjahr vollendet, so wird die Versicherungs- leistung Versicherungsleistung für dauernde Invalidität im Sinne der vorstehenden Bestimmungen Be- stimmungen in Form einer lebenslänglichen Rente ausbezahltaus- bezahlt. Im Maximum gelangt die einfach versicherte Summe zur Auszahlung, d.h. ohne Progression. Die Rente wird endgültig festgesetzt und ist vierteljährlich im Voraus zum Vor- aus zahlbar. Eine Progression wird nicht gewährt. Pro CHF 1000 1 000 Invaliditätskapital beträgt sie pro Jahr: 66 CHF 86.00 86.– 67 CHF 89.00 89.– 68 CHF 93.00 93.– 69 CHF 96.00 96.– 70 CHF 100.00 darüber CHF 125.00 100.– Anspruchsberechtigt ist ausschliesslich die versicherte Person.

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Samples: www4.swica.ch

Auszahlung in Rentenform. Hat die versicherte Person der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls das 65. Altersjahr vollendet, so wird die Versicherungs- leistung Versicherungsleistung für dauernde Invalidität im Sinne der vorstehenden vor- stehenden Bestimmungen in Form einer lebenslänglichen Rente ausbezahlt. Im Maximum gelangt die einfach versicherte Summe zur Auszahlung, d. h. ohne Progression. Die Rente wird endgültig festgesetzt und ist vierteljährlich im Voraus zahlbar. Eine Progression wird nicht gewährt. Pro CHF 1000 1'000.00 Invaliditätskapital beträgt sie pro Jahr: 66 CHF 86.00 67 CHF 89.00 68 CHF 93.00 69 CHF 96.00 70 CHF 100.00 darüber CHF 125.00 Anspruchsberechtigt ist ausschliesslich die versicherte Personvon der Suva publizierten Tabellen „Integritätsentschädigung ge- mäss UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung)“.

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Samples: www.bauern-sg.ch

Auszahlung in Rentenform. Hat die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls das 65. Altersjahr vollendet, so wird die Versicherungs- leistung Versicherungsleistung für dauernde Invalidität im Sinne der vorstehenden Bestimmungen Bestim­ mungen in Form einer lebenslänglichen Rente ausbezahlt. Die Rente wird endgültig festgesetzt und ist vierteljährlich im Voraus zahlbar. Eine Progression wird nicht gewährt. Pro CHF 1000 Franken Invaliditätskapital beträgt sie pro Jahr: 66 CHF 86.00 67 CHF 89.00 68 CHF 93.00 69 CHF 96.00 70 CHF 100.00 darüber CHF 125.00 Anspruchsberechtigt ist ausschliesslich die versicherte Person.

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Samples: www.innova.ch

Auszahlung in Rentenform. Hat die versicherte Person der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls das 65. Altersjahr vollendet, so wird die Versicherungs- leistung Versicherungsleistung für dauernde Invalidität im Sinne der vorstehenden vor- stehenden Bestimmungen in Form einer lebenslänglichen Rente ausbezahlt. Im Maximum gelangt die einfach versicherte Summe zur Auszahlung, d.h. ohne Progression. Die Rente wird endgültig festgesetzt und ist vierteljährlich im zum Voraus zahlbar. Eine Progression wird nicht gewährt. Pro CHF 1000 1 000.– Invaliditätskapital beträgt sie pro Jahr: Alter Jahresrente 66 CHF 86.00 86.– 67 CHF 89.00 89.– 68 CHF 93.00 93.– 69 CHF 96.00 96.– 70 CHF 100.00 100.– darüber CHF 125.00 125.– Anspruchsberechtigt ist ausschliesslich die versicherte Person.

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Samples: www.klug.ch

Auszahlung in Rentenform. Alter Jahresrente Hat die versicherte Person zum der Versicherte im Zeitpunkt des Unfalls das 65. Altersjahr Alters- jahr vollendet, so wird die Versicherungs- leistung Versicherungsleistung für dauernde Invalidität im Sinne der vorstehenden Bestimmungen in Form einer lebenslänglichen Rente ausbezahlt. Die Rente wird endgültig end­ gültig festgesetzt und ist vierteljährlich im zum Voraus zahlbar. Eine Progression wird nicht gewährt. Pro CHF 1000 1000.– Invaliditätskapital beträgt sie pro Jahr: 66 CHF 86.00 86.– 67 CHF 89.00 89.– 68 CHF 93.00 93.– 69 CHF 96.00 96.– 70 CHF 100.00 100.– darüber CHF 125.00 125.– Anspruchsberechtigt ist ausschliesslich die versicherte Person.

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Samples: www.egk.ch