Grundlagen des Vertrages Musterklauseln

Grundlagen des Vertrages. Der Versicherungsvertrag besteht aus der Offerte resp. dem Versicherungsantrag inkl. allfälliger Gesundheitsdeklaratio- nen, der Versicherungspolice, den in der Versicherungspolice aufgeführten Besonderen Bedingungen (BB) sowie den vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Soweit im Versicherungsvertrag eine Frage nicht aus- drücklich geregelt ist, gilt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG bzw. VersVG für Versicherungsnehmer mit Sitz in Liechtenstein). Zur besseren Lesbarkeit werden im Text das schweizerische Bundesgesetz über die Unfallversicherung und die dazu- gehörige Verordnung UVG bzw. UVV genannt. Für Versicherungsnehmer mit Sitz in Liechtenstein gelten die entspre- chenden liechtensteinischen Gesetze und Verordnungen (UVersG, UVersV). Soweit in den Versicherungsbedingungen auf bestimmte Artikel aus dem UVG oder der UVV verwiesen wird, gelten für Versicherungsnehmer mit Sitz in Liechten- stein die entsprechenden Bestimmungen des UVersG bzw. der UVersV. elipsLife versichert die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten im Rahmen der vereinbarten Leis- tungen.
Grundlagen des Vertrages. Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten vorrangig die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen sowie nachrangig die nachfolgenden Vertragsbestandteile: das Leistungsbild für Fachplanung, Anlage 1a zu diesem Vertrag folgende weitere Leistungen/Leistungsbilder, Anlage 1b zu diesem Vertrag die Projektbeschreibung sowie die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen gemäß Anlage 2 zu diesem Vertrag der Rahmenterminplan vom _____, Anlage 3 zu diesem Vertrag die Kosteneinschätzung vom _____, mit vorläufigen Baukosten von _____ € netto, Anlage 4 zu diesem Vertrag CAD- und Dokumentenmanagementstandards, Anlage 5 zu diesem Vertrag der Zahlungsplan, Anlage 6 zu diesem Vertrag Leitungsteam des Auftragnehmers, Anlage 7 zu diesem Vertrag das Projekthandbuch, Anlage 8 zu diesem Vertrag die Urheberrechtserklärung für Nachunternehmer-Planer, Anlage 9 zu diesem Vertrag alle für das Bauvorhaben und seine Durchführung einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Baugesetzbuches mit Nebengesetzen und der maßgeblichen Bauordnung mit Nebengesetzen, mit Stand zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistungen die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Anforderungen des Auftraggebers; ebenfalls sind alle im Gebiet der Europäischen Union und in Deutschland einschlägigen technischen Normen und Regelwerke zu beachten die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung, nur soweit hierauf Bezug genommen worden ist das Bürgerliche Gesetzbuch – im Folgenden „BGB“ genannt –, insbesondere die Bestimmungen über den Architekten- und Ingenieurvertrag (§§ 650 p ff. BGB), ansonsten der Vorschriften über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) sowie alle gesetzlichen Regelungen über Mindestlohn, die Arbeitnehmerüberlassung und die Verhinderung von Schwarzarbeit die Schlichtungsverfahrensordnung vom _____, Anlage 10 zu diesem Vertrag die Vertragsanlage Lean Management vom _____, Anlage 11 zu diesem Vertrag die BIM-BVB vom _____, Anlage 12 zu diesem Vertrag die Datenschutzinformation vom _____, Anlage 13 zu diesem Vertrag sonstige Vorschriften und Vorgaben (etwa zur Planungsmethodik / digitales Planen und agilen Projektabwicklung): Bei allen Leistungen hat der Auftragnehmer das Ziel größtmöglicher Wirtschaftlichkeit der Planung zu beachten. Ergeben sich bei der Auslegung des Leistungsbildes Auslegungserforderni...
Grundlagen des Vertrages. Die elipsLife gewährt den Versicherungsschutz für die Unfallversicherung gemäss UVG, den dazugehörenden Verord- nungen und den nachfolgenden Bestimmungen. Zur besseren Lesbarkeit werden im Text die schweizerischen Gesetze und Verordnungen (UVG, UVV) genannt. Für Verträge in Liechtenstein gelten die entsprechenden Gesetze und Verord- nungen (UVersG, UVersV).
Grundlagen des Vertrages. Die Grundlagen des Vertrages zwischen der Kranken- versicherung und deren Vertragspartner bilden alle schriftlichen Erklärungen, die der Vertragspartner, der Versicherte und deren Vertreter in der Anmeldung und in weiteren Schriftstücken abgeben. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind in der Versicherungsbestätigung, allfälligen Nachträgen und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt. Soweit in den vorerwähnten Dokumenten eine Frage nicht ausdrücklich geregelt ist, halten sich die Parteien an das VVG, das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie die Aufsichtsverordnung (AVO).
Grundlagen des Vertrages. Der Versicherungsvertrag besteht aus der Offerte resp. dem Versicherungsantrag inkl. allfälliger Gesundheitsdeklaratio- nen, der Versicherungspolice, den in der Versicherungspolice aufgeführten Besonderen Bedingungen (BB) sowie den vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Soweit im Versicherungsvertrag eine Frage nicht aus- drücklich geregelt ist, gilt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Grundlagen des Vertrages. Als Grundlagen des Vertrages gelten:
Grundlagen des Vertrages. Die Grundlagen des Vertrages bilden alle schriftlichen Erklärungen, die der Versicherungsnehmer, die Versicherten und deren Vertreter im Antrag und in weiteren zum Antrag gehörenden Schriftstücken und ärztlichen Berichten abgeben. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind in der Versicherungspolice, allfälligen Nachträgen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Zusätzlichen Bedingungen (ZB) und Besonderen Bedingungen (BB) festgelegt. Soweit in den vorerwähnten Dokumenten eine Frage nicht ausdrücklich geregelt ist, gilt das Versicherungsvertrags- gesetz. Zur besseren Lesbarkeit werden im Text die schweizerischen Gesetze und Verordnungen (UVG, UVV) genannt. Für Versicherungsnehmer mit Sitz in Liechtenstein gelten die entsprechenden liechtensteinischen Gesetze und Verordnungen (UVersG, UVersV). elipsLife versichert die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten im Rahmen der vereinbarten Leistungen.
Grundlagen des Vertrages. Die Vertragserfüllung umfasst Lieferung und Leistung wie sich aus dem Vertrag einschließlich aller seiner Bestandteile ergebend in kompletter „fix und fertiger“ Ausführung, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
Grundlagen des Vertrages. Die Grundlagen des Vertrages bilden alle schriftlichen Erklärungen, die der Versicherungsnehmer, der Versicherte und deren Vertreter im Antrag und in weiteren Schriftstücken abgeben. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind in der Police (Versiche- rungsausweis), allfälligen Nachträgen und den Allgemeinen Versicherungs- bedingungen (AVB) festgelegt. Soweit in den vorerwähnten Dokumenten eine Frage nicht ausdrücklich ge- regelt ist, halten sich die Parteien an das Bundesgesetz über den Versiche- rungsvertrag (VVG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie die Auf- sichtsverordnung (AVO).
Grundlagen des Vertrages. Die auf der Vorderseite beschriebenen Leistungen sind Bestandteil des Kooperationsvertrages. Die beschriebenen Leistungen hat die CONZEPTA GmbH gegenüber ihren Kooperationspartnern zu erbringen. Reklamationen sind ausnahmslos schriftlich an die CONZEPTA GmbH zu richten. Zu Beginn der Zusammenarbeit stellt der Kooperationspartner der CONZEPTA GmbH alle notwendigen Unterlagen (wie z.B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Gewerbeanmeldung u.s.w.) zur Verfügung.