Auszahlungsphase. Verwaltungskosten
Auszahlungsphase. Ist das Guthaben nicht zuvor vollständig ausgezahlt worden, erhalten Sie ab dem Beginn der AP monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder Zahlungen aus einem Auszahlungsplan mit einer anschließenden Teilkapitalverren- tung ab spätestens dem 85. Lebensjahr. Die LBS darf bis zu 12 Monatsleistungen zusammenfassen. Mit Zustimmung der LBS können zu Beginn der AP bis zu 30 % des dann vorhan- denen Kapitals als einmalige Teilrate an Sie ausgezahlt wer- den. Zur Abfindung einer Kleinbetragsrente darf die LBS das gesamte Guthaben in einer Summe auszahlen.
Auszahlungsphase. Ihr angespartes Kapital wird zu Beginn der Auszahlungsphase in eine Rentenversicherung umgeschichtet, die eine lebenslange monatliche Altersleistung auszahlt. Die genaue Höhe steht noch nicht fest. Sie werden an möglichen Überschüssen und Kurssteige- rungen der Ansparphase beteiligt (Erhöhung der Altersleistung). BL die Bayerische Lebensversicherung AG Fondsgebundene Rentenversi- cherung mit Garantieabsiche- rung über Garantiefonds. Zu Beginn der Auszahlungs- phase stehen mindestens die eingezahlten Beiträge und Altersvorsorgezulagen zur Verfügung und werden für die Leistungserbringung genutzt.
Auszahlungsphase. Bereits mit Vertragsabschluss des Altersvorsorgevertrages kann die Art der Auszahlungsphase ausgewählt werden, in welche das in der Anspar- phase gesparte Guthaben automatisch einfließt. Der Depotinhaber hat die Xxxx zwischen: – einem Auszahlplan der BNY Mellon Service KAG mit einer aufgescho- benen Anschlussrentenversicherung gegen Einmalbeitrag auf das Leben des Depotinhabers mit Rentenbeginnalter 85 Jahre und monat- licher Rentenzahlung oder – einer sofort beginnenden Anschlussrentenversicherung auf das Leben des Depotinhabers mit monatlicher Rentenzahlung. Der Depotinhaber kann zu Beginn der Auszahlungsphase verlangen, dass die BNY Mellon Service KAG bis zu 30 % des in diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals außerhalb der monatlichen Leistun- gen an ihn auszahlt. Die BNY Mellon Service KAG ist berechtigt, bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammenzufassen oder eine Kleinbetragsrente durch eine Einmalauszahlung zu Beginn der Aus- zahlungsphase abzufinden. Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungs- phase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Sozialgesetz- buch IV nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieses Betrages werden alle bei der BNY Mellon Service KAG bestehenden Verträge des Depot- inhabers insgesamt berücksichtigt, auf die geförderte Altersvorsorge- beiträge geleistet wurden.
Auszahlungsphase. Zum Rentenbeginn zahlen wir Ihnen eine lebenslange Altersrente. Diese berechnen wir aus dem vorhandenen Vertragsvermögen. Wenn Sie in den ersten 15 Jahren (Rentengarantiezeit) nach dem Rentenbeginn sterben, zahlen wir eine Hinterbliebenen-Rente. Diese berechnen wir aus dem Zeitwert (Deckungskapital) der bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Altersrenten.
Auszahlungsphase. Die während der Rentenzahlungszeit anfallende Überschuss- beteiligung wird zur Erhöhung der lebenslangen Rente ver- wendet. Im Todesfall innerhalb der vereinbarten Garantiezeit zahlen wir eine Hinterbliebenenrente an den berechtigten Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit beträgt 10 Jahre. › Chancen-Risiko-Klasse Die Chancen-Risiko-Klasse (CRK) gibt an, wie die Ertrags- chancen und Risiken dieses Produkts gegenüber anderen steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten einzuschätzen sind. Für einen Musterkunden hat die unabhängige Produktin- formationsstelle Altersvorsorge dieses Produkt für verschiede- ne Kapitalmarktszenarien über eine vergleichbare Ansparpha- se von 20 Jahren untersucht und in die CRK 3 eingeteilt. Dabei wurde berücksichtigt, ob dieses Produkt zu Beginn der Aus- zahlungsphase eine Beitragserhaltungszusage enthält. Ries- ter-Produkte enthalten immer eine Beitragserhaltungszusage.
Auszahlungsphase. Wenn Sie den vereinbarten Rentenbeginn erleben, rechnen wir Ihr angesammeltes Kapital in eine monatliche Rente um. Die Rente zahlen wir Ihnen lebenslang. Auch in der Auszahlungs- phase können Erträge aus der Überschussbeteiligung Ihre Rente erhöhen. Eine Kleinbetragsrente nach § 93 Abs. 3 EStG können wir abfinden.
Auszahlungsphase. Wir zahlen Ihnen, frühestens mit Vollendung Ihres 62. Lebens- jahres, lebenslang eine monatliche Rente mind. in gleich blei- In der Ansparphase können Sie Steuervorteile erhalten. In der Auszahlungsphase müssen Sie die Altersleistung versteuern. bender Höhe. Die Rente wird aus dem vorhandenen Kapital und dem garantierten Rentenfaktor ermittelt. Wir verwenden die laufenden Überschüsse für eine steigende Überschussrente. Kleinbetragsrenten können nach § 93 Absatz 3 EStG abgefun- den werden. Falls sich eine monatliche Rente kleiner als die Kleinbetragsrente ergibt, können bis zu 12 Monatsrenten in ei- ner Auszahlung zusammengefasst werden. Die Ansprüche sind weder vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar noch kapi- talisierbar. Bei Tod vor Vollendung des 90. Lebensjahres zah- len wir eine Todesfallleistung an die zulässigen Hinterbliebe- nen. Die Chancen-Risiko-Klasse (CRK) gibt an, wie die Ertragschan- cen und Risiken dieses Produkts gegenüber anderen steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten einzuschätzen sind. Für ei- nen Musterkunden hat die unabhängige Produktinformations- stelle Altersvorsorge dieses Produkt für verschiedene Kapital- marktszenarien über eine vergleichbare Ansparphase von 20 Jahren untersucht und in die CRK 3 eingeteilt. Dabei wurde berücksichtigt, ob dieses Produkt zu Beginn der Auszahlungs- phase eine Beitragserhaltungszusage enthält. Riester-Produkte enthalten immer eine Beitragserhaltungszusage. Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhafte Wertentwicklungen vor Kosten und die daraus errechneten Gesamtleistungen nach Kosten auf. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Die monatliche Altersleistung ist mit den bei Vertragsabschluss geltenden Rentenfaktoren ermittelt worden. Änderungen des Rentenfaktors können zu einer Änderung der monatlichen Al- tersleistung führen. Die monatliche Altersleistung zu Beginn der Auszahlungsphase wurde ohne Überschussbeteiligung berechnet.
Auszahlungsphase. Ist das Bausparguthaben nicht zuvor ausgezahlt worden, leistet die Bausparkasse nach ihrer Xxxx dem Bausparer mit Beginn der Auszah- lungsphase eine lebenslange Leibrente oder Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans mit einer anschließenden Teilkapitalver- rentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr. Die Leistungen werden unabhängig vom Geschlecht des Bausparers berechnet und bleiben während der gesamten Auszahlungsphase gleich oder steigen.
Auszahlungsphase. Wenn Sie den vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase erleben, zahlen wir Ihnen eine lebenslange Rente. Sie ist mindestens so hoch wie die garantierte monatliche Altersleistung. Zusätzlich beteiligen wir Sie an den Überschüssen und an den Be- wertungsreserven. Prüfen Sie vor Abschluss, ob Sie förderberechtigt sind! Wenn ja, kön- nen Sie in der Ansparphase Zulagen und ggf. Steuervorteile erhalten. In der Auszahlungsphase müssen Sie die Altersleistungen versteu- ern.