Auszahlungsphase Musterklauseln

Auszahlungsphase. Ist das Guthaben nicht zuvor vollständig ausgezahlt worden, erhalten Sie ab dem Beginn der AP monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder Zahlungen aus einem Auszahlungsplan mit einer anschließenden Teilkapitalverren- tung ab spätestens dem 85. Lebensjahr. Die LBS darf bis zu 12 Monatsleistungen zusammenfassen. Mit Zustimmung der LBS können zu Beginn der AP bis zu 30 % des dann vorhan- denen Kapitals als einmalige Teilrate an Sie ausgezahlt wer- den. Zur Abfindung einer Kleinbetragsrente darf die LBS das gesamte Guthaben in einer Summe auszahlen.
Auszahlungsphase. Ihr angespartes Kapital wird zu Beginn der Auszahlungsphase in eine Rentenversicherung umgeschichtet, die eine lebenslange monatliche Altersleistung auszahlt. Die genaue Höhe steht noch nicht fest. Sie werden an möglichen Überschüssen und Kurssteige- rungen der Ansparphase beteiligt (Erhöhung der Altersleistung). BL die Bayerische Lebensversicherung AG Fondsgebundene Rentenversi- cherung mit Garantieabsiche- rung über Garantiefonds. Zu Beginn der Auszahlungs- phase stehen mindestens die eingezahlten Beiträge und Altersvorsorgezulagen zur Verfügung und werden für die Leistungserbringung genutzt.
Auszahlungsphase. Bereits mit Vertragsabschluss des Altersvorsorgevertrages kann die Art der Auszahlungsphase ausgewählt werden, in welche das in der Anspar- phase gesparte Guthaben automatisch einfließt. Der Depotinhaber hat die Xxxx zwischen: – einem Auszahlplan der BNY Mellon Service KAG mit einer aufgescho- benen Anschlussrentenversicherung gegen Einmalbeitrag auf das Leben des Depotinhabers mit Rentenbeginnalter 85 Jahre und monat- licher Rentenzahlung oder – einer sofort beginnenden Anschlussrentenversicherung auf das Leben des Depotinhabers mit monatlicher Rentenzahlung. Der Depotinhaber kann zu Beginn der Auszahlungsphase verlangen, dass die BNY Mellon Service KAG bis zu 30 % des in diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals außerhalb der monatlichen Leistun- gen an ihn auszahlt. Die BNY Mellon Service KAG ist berechtigt, bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammenzufassen oder eine Kleinbetragsrente durch eine Einmalauszahlung zu Beginn der Aus- zahlungsphase abzufinden. Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungs- phase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Sozialgesetz- buch IV nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieses Betrages werden alle bei der BNY Mellon Service KAG bestehenden Verträge des Depot- inhabers insgesamt berücksichtigt, auf die geförderte Altersvorsorge- beiträge geleistet wurden.
Auszahlungsphase. Zum Rentenbeginn zahlen wir Ihnen eine lebenslange Altersrente. Diese berechnen wir aus dem vorhandenen Vertragsvermögen. Wenn Sie in den ersten 15 Jahren (Rentengarantiezeit) nach dem Rentenbeginn sterben, zahlen wir eine Hinterbliebenen-Rente. Diese berechnen wir aus dem Zeitwert (Deckungskapital) der bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Altersrenten.
Auszahlungsphase. Verwaltungskosten Kosten für einzelne Anlässe Zusätzliche Hinweise
Auszahlungsphase. Wenn Sie den vereinbarten Rentenbeginn erleben, rechnen wir Ihr angesammeltes Kapital in eine monatliche Rente um. Die Rente zahlen wir Ihnen lebenslang. Auch in der Auszahlungs- phase können Erträge aus der Überschussbeteiligung Ihre Rente erhöhen. Eine Kleinbetragsrente nach § 93 Abs. 3 EStG In der Ansparphase können Sie Steuervorteile erhalten. In der Auszahlungsphase müssen Sie die Altersleistung versteuern.
Auszahlungsphase. Die während der Rentenzahlungszeit anfallende Überschuss- beteiligung wird zur Erhöhung der lebenslangen Rente ver- wendet. Im Todesfall innerhalb der vereinbarten Garantiezeit zahlen wir eine Hinterbliebenenrente an den berechtigten Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit beträgt 10 Jahre. › Chancen-Risiko-Klasse Die Chancen-Risiko-Klasse (CRK) gibt an, wie die Ertrags- chancen und Risiken dieses Produkts gegenüber anderen steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten einzuschätzen sind. Für einen Musterkunden hat die unabhängige Produktin- formationsstelle Altersvorsorge dieses Produkt für verschiede- ne Kapitalmarktszenarien über eine vergleichbare Ansparpha- se von 20 Jahren untersucht und in die CRK 3 eingeteilt. Dabei wurde berücksichtigt, ob dieses Produkt zu Beginn der Aus- zahlungsphase eine Beitragserhaltungszusage enthält. Ries- ter-Produkte enthalten immer eine Beitragserhaltungszusage.
Auszahlungsphase. Erleben Sie den Beginn der Rentenbezugszeit, zahlen wir die ga­ rantierte Rente solange Sie leben. Als frühester Beginn der Ren­ tenbezugszeit kann die Vollendung des 62. Lebensjahres verein­ bart werden. Wir zahlen Ihnen die garantierte Rente in gleich blei­ bender Höhe jeweils monatlich vorschüssig. Eine einmalige Leis­ tung statt der Rentenzahlung können Sie nicht verlangen. Wenn Sie mit uns eine Rentengarantiezeit (im Muster-Informationsblatt 5 Jahre) vereinbart haben und vor Ablauf der Rentengarantiezeit sterben, erhalten Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ei­ ne Rente. INTER Lebensversicherung AG Bei Ihrem Versicherungsver­ trag handelt es sich um eine Basisrentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzah­ lung und Beitragsverrentung. Erleben Sie den vereinbarten Beginn der Rentenbezugs­ zeit, zahlen wir als Erlebens­ fallleistung eine Rente. Die zu diesem Zeitpunkt erreich­ te Rente zahlen wir in gleich­ bleibender Höhe solange Sie leben. Als frühester Beginn der Ren­ tenbezugszeit kann die Voll­ endung des 62. Lebensjah­ res vereinbart werden. Wir zahlen Ihnen die garan­ tierte Rente in gleichbleiben­ der Höhe jeweils monatlich vorschüssig. Wir sind berechtigt, Kleinbe­ tragsrenten zu Beginn der Rentenbezugszeit abzufin­ den.
Auszahlungsphase. Ab Rentenzahlungsbeginn zahlen wir Ihnen lebenslang eine mo- natliche Rente mind. in gleichbleibender Höhe. Rentenzahlun- gen dürfen frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres be- ginnen. Wir verwenden die laufenden Überschüsse für eine stei- gende Überschussrente Überschussrente. Mindestens erhalten Sie die garantierte Rente. Kleinbetragsrenten können nach §93 Absatz 3 EStG abgefunden werden. Falls sich eine monatli- che Rente kleiner als die Kleinbetragsrente ergibt, können bis zu 12 Monatsrenten in einer Auszahlung zusammengefasst wer- den. Die Ansprüche sind weder vererblich, übertragbar, beleih- bar, veräußerbar noch kapitalisierbar. Bei Tod vor Vollendung des 85. Lebensjahres zahlen wir eine Todesfallleistung an die zulässigen Hinterbliebenen. Die Chancen-Risiko-Klasse (CRK) gibt an, wie die Ertragschan- cen und Risiken dieses Produkts gegenüber anderen steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten einzuschätzen sind. Für ei- nen Musterkunden hat die unabhängige Produktinformations- stelle Altersvorsorge dieses Produkt für verschiedene Kapital- marktszenarien über eine vergleichbare Ansparphase von 40 Jahren untersucht und in die CRK 3 eingeteilt. Dabei wurde berücksichtigt, ob dieses Produkt zu Beginn der Auszahlungs- phase eine Beitragserhaltungszusage enthält. Riester-Produkte enthalten immer eine Beitragserhaltungszusage. In der Ansparphase können Sie Steuervorteile erhalten. In der Auszahlungsphase müssen Sie die Altersleistung versteuern. Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhafte Wertentwicklungen vor Kosten und die daraus errechneten Gesamtleistungen nach Kosten auf. 0,00 % 42.202,00 Euro 101,00 Euro 2,00 % 59.565,00 Euro 143,00 Euro 4,00 % 91.752,00 Euro 220,00 Euro 5,00 % 115.635,00 Euro 277,00 Euro Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Die monatliche Altersleistung ist mit den bei Vertragsabschluss geltenden Rentenfaktoren ermittelt worden. Änderungen des Rentenfaktors können zu einer Änderung der monatlichen Al- tersleistung führen. Die monatliche Altersleistung zu Beginn der Auszahlungsphase wurde ohne Überschussbeteiligung berechnet.
Auszahlungsphase. Wenn Sie den vereinbarten Rentenbeginn erleben, rechnen wir Ihr angesammeltes Kapital in eine monatliche Rente um. Eine Mindestrente garantieren wir Ihnen bereits bei Vertragsab- schluss. Die Rente zahlen wir Ihnen lebenslang. Auch in der Auszahlungsphase können Erträge aus der Überschussbeteili- gung Ihre Rente erhöhen. Zum Beginn der Auszahlungsphase können Sie auch bis zu 30 % Ihres angesammelten Kapitals in Prüfen Sie vor Abschluss, ob Sie förderberechtigt sind! Wenn ja, können Sie in der Ansparphase Zulagen und ggf. Steuervor- teile erhalten. In der Auszahlungsphase müssen Sie die Alters- leistung versteuern.