Lebenslange Rente Musterklauseln

Lebenslange Rente. Wenn die Versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn erlebt, zahlen wir mindestens die im Versicherungsschein ausgewiesene garantier- te Rente, sofern nicht die optionale garantierte Kapitalauszahlung gewählt wurde. Diese Rente zahlen wir lebenslang • monatlich, • vierteljährlich, • halbjährlich oder • jährlich zu Beginn eines Auszahlungsabschnitts. Den vereinbarten Rentenbeginn finden Sie im Versi- cherungsschein. Bei Vertragsbeginn kann vereinbart werden, dass die Rente garantiert jährlich um ein Prozent steigt. Die erste garantierte Erhöhung erfolgt im zweiten Rentenbezugsjahr und bemisst sich an der bei Rentenbeginn garantierten Rente. Erhöhungen in den Folgejahren bemessen sich jeweils an der garantierten Vorjahresrente. Der Rentenbeginn kann im Rahmen der Flexibili- tätsphase bereits ab dem vollendeten 62. Lebens- jahr gewählt werden. Der Rentenbeginn lässt sich auch einmalig auf einen späteren Zeitpunkt hin- ausschieben (Verlängerungsoption). Er lässt sich um mindestens ein Jahr hinausschieben und höchstens bis zum vollendeten 80. Lebensjahr der Versicherten Person. Dies müssen Sie uns spä- testens sechs Wochen vor dem gewünschten (vorgezogenen bzw. planmäßig vorgesehenen) Rentenbeginn in Textform mitteilen. Vor dem vereinbarten Rentenbeginn (d. h. während der Flexibilitätsphase) besteht keine Bruttobeitragsgarantie und die garantierte Rente sowie der Rentenfaktor sind geringer als zum vereinbarten Rentenbeginn. Im Versi- cherungsschein weisen wir die garantierte Rente ab dem vollendeten 62. Lebensjahr (Beginn der Flexibilitätsphase) aus, ebenso die optionale ga- rantierte Kapitalauszahlung. Wenn Ihr Vertragsguthaben zum Rentenbeginn höher ist als die gezahlten Beiträge für die Haupt- versicherung (Bruttobeitragsgarantie), wird der übersteigende Teil des Vertragsguthabens mit dem Rentenfaktor verrentet. Den im Versiche- rungsschein zum vereinbarten Rentenbeginnalter angegebenen Rentenfaktor garantieren wir zu 100 Prozent. Der Rentenfaktor gibt an, welchen Rentenbetrag Sie je 10.000 Euro des Teils des Vertragsgutha- bens erhalten, der die garantierte Kapitalleistung übersteigt. Beispiel: Sie haben sich für eine mo- natliche Zahlungsweise der Rente entschieden. Die garantierte Rente beträgt 250 Euro und das übersteigende Teilguthaben (des Vertragsgutha- bens) beträgt zum Rentenbeginn 20.000 Euro. Nehmen wir beispielhaft an, der Rentenfaktor beträgt 24 Euro je 10.000 Euro Guthaben. Dann beträgt die zusätzliche garantierte Rente aus dem Teilguthabe...
Lebenslange Rente. Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer und vor Vollendung des 25. Lebensjahres nach Ziffer 3 berufsunfähig wird und wir eine Berufsunfähigkeitsrente bis zum Ablauf der Leistungsdauer ununter- brochen gezahlt haben, geht die Berufsunfähigkeitsrente bei Ablauf der Leistungsdauer in eine lebenslange Al- tersrente über. Die Höhe der anfänglichen Altersrente entspricht der Höhe der zuletzt gezahlten Berufsunfähig- keitsrente. Eine vereinbarte garantierte Rentensteigerung für die Berufsunfähigkeitsrente gilt nicht für die lebenslange Rente.
Lebenslange Rente. Wenn die Versicherte Person den geplanten Ren- tenbeginn erlebt und Sie sich für eine teilweise oder vollständige Verrentung des Vertragsgutha- bens entscheiden, berechnen wir die garantierte Rente mit dem im Versicherungsschein genann- ten Rentenfaktor. Die Höhe der garantierten Rente können wir vor einer teilweisen oder voll- ständigen Verrentung nicht garantierten, da diese von der Höhe des zu verrentenden Vertragsgutha- bens abhängt. Die garantierte Rente zahlen wir gleichbleibend oder – bei Vereinbarung der garan- tierten Rentensteigerung (Abschnitt 12.1) bzw. bei Vereinbarung der automatischen Gewinnsiche- rung (Abschnitt 29.1) – steigend lebenslang. Die Rente kann monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich oder jährlich ausgezahlt werden.