Ausübung unserer Rechte. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur in- nerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begrün- det, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzuge- ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Anzeigepflicht_Rechtliche Hinweise_20180516 Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Vertragsbedingungen Seite 4 Nach dem Abschluss des Vertrages darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis davon, dass durch eine von ihm ohne Einwilli- gung des Versicherers vorgenommene oder gestattete Änderung die Gefahr erhöht ist, so hat er dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen. Anzeigepflicht_Rechtliche Hinweise_20180516 Ihre Angaben als Versicherungsnehmer dienen bei Antragstellung und bei möglichen Gefahrerhöhungen der korrekten Einschätzung des Risikos seitens der Medien-Versicherung, der Annahme oder auch der Ablehnung. Die Medien-Versicherung wird bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungen der Anzeigepflicht ein Risiko nicht annehmen, auch nicht zu geänderten Bedingungen. Auch im Falle einer erheblichen Gefahrerhöhung werden wir den Vertrag kündigen und keine erhöhte Prämie verlangen. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die Medien-Versicherung a. G. daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigen wir ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. den Inhalt des Versicherungsvertrags, an andere Stellen, z. B. Partner zur Schadenregu- lierung oder Assistancegesellschaften, weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrags bei uns unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich sein. Dies gilt nicht für die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten • durch die Medien-Versicherung a. G. selbst • bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Medien-Versicherung a. G. • wenn der Vertrag nicht zustande kommt Darüber hinaus betrifft die Erklärung die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Mei- nungsforschung. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Bei Bedarf werden wir darüber hinaus eine auf den Einzelfall bezogene Einwilligung bei Ihnen einholen, z. B. zur Abfrage von Gesundheits- daten bei Dritten zur Risikobeurteilung oder zur Prüfung der Leistungspflicht. Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. Wir führen bestimmte Aufgaben, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Unternehmensgruppe oder einer anderen Stelle. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste (Dienstleisterliste) über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für uns erheben, verarbeiten oder nut- zen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Ein- willigungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter www.medienversicherunge/datenschutz eingesehen werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesund- heitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre Einwilligung. Einwilligungs- Schweigepflichtentbindung_20180519 Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen wer- den kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichern wir Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung. tragsverwaltung können auch Daten zur Bonität oder aus Scoringverfahren erforderlich sein. Die Medien-Versicherung a. G. benötigt hierzu Ihre Einwilligung- und Schweigepflichtentbindung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die nachfolgende Erklärung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung gilt für die in der Medien-Versicherung a.G. gespeicherten Daten. Eine Streichung der Erklärung bzw. der jederzeit formlos mögliche Wider- ruf hat weder Einfluss auf den Abschluss noch auf den Bestand Ihrer Versicherungen. Sie kön- nen den Widerruf z. B. schriftlich an Medien-Versicherung a. G., Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx- he oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx richten. Eine Liste der Unternehmen unserer Gruppe und unserer Kooperationspartner können Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx abrufen. Einwilligungs- Schweigepflichtentbindung_20180519 Bevor Sie das Antragsformular rechtsverbindlich absenden, lesen Sie sich bitte die „Allgemeinen Informationen“, die „Anzeigepflicht und Rechtlichen Hinweise“, die „Informationen zum Datenaustausch“ und die „Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindung“. Mit dem rechts- verbindlichem Absenden des Antragsformulars erteilen Sie Ihre Zustimmung zu allen vorstehend gesondert hervorgehobenen datenschutz- rechtlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen. Sämtliche Erklärungen sind wichtiger Bestandteil des Vertrags. Mit dem rechtsverbindlichem Absenden machen Sie diese Erklärungen zum Inhalt Ihres Antrags. Hinweise zum Datenaustausch Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemein- schaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Bearbeitung, Prüfung und Verwaltung Ihres Versicherungsvertrages oder der Schadenregulierung ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesda- tenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Datenschutzhinweise für Versicherungsnehmer. treibt das Hinweis– und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Betroffene, deren Daten wir in das HIS melden und deren Daten infolge dessen dort gespei- chert werden, werden von uns darüber informiert. Sie haben das Recht, von der informa HIS GmbH Auskunft darüber zu verlangen, ob und mit welchen Daten Sie im HIS gespeichert sind. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie auf der Internetseite der informa IRFP GmbH unter xxx.xxxxxxx-xxx.xx. In bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) bedarf es eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Hinweis Datenaustausch_20180516 Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe vorm. Buchgewerbe-Feuerversicherung, gegr. 1899 Xxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxxx Telefon: 0721/56900-0 • Telefax: 072/00000-00 xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Registergericht Mannheim: HRB 100003 Datenschutzhinweise Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei und nehmen unsere Aufgabe sehr ernst, die Vertraulichkeit Ihrer Daten unter Beach- tung der geltenden rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes sicherzustellen. Hierbei treffen wir auch die erforderlichen technisch- organisatorischen Maßnahmen und sorgen für angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten vor dem Zugriff unberechtigter Per- sonen, Manipulation, Verlust oder Zerstörung zu schützen. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie etwaige andere betroffene Personen durch die Medien-Versicherung a. G. und die Ihnen nach dem Datenschutz zustehende Rechte.
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Ausübung unserer Rechte. Die unter 1. – 3. genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen der Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir können unsere müssen diese Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur in- nerhalb innerhalb eines Monats schriftlich geltend machenausüben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begrün- detbegründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzuge- benanzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Anzeigepflicht_Rechtliche Hinweise_20180516 Wir können uns auf Auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung können wir uns nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Die Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf können wir innerhalb von 5 fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt 10 Jahreund, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt habenwurde, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Vertragsbedingungen Seite 4 Nach dem Abschluss des Vertrages darf der Versicherungsnehmer nicht Für Versiche- rungsfälle, die vor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, können wir unsere Rechte ohne Einwilligung des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr vornehmen diese zeitliche Beschränkung ausüben. Haben Sie bzw. die (mit-)versicherte Person unrichtige oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis davonunvollständige Angaben bewusst und gewollt gemacht und hat dies auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen, dass durch eine von ihm ohne Einwilli- gung des Versicherers vorgenommene oder gestattete Änderung die Gefahr erhöht ist, so hat er dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen. Anzeigepflicht_Rechtliche Hinweise_20180516 Ihre Angaben als Versicherungsnehmer dienen bei Antragstellung und bei möglichen Gefahrerhöhungen der korrekten Einschätzung des Risikos seitens der Medien-Versicherung, der Annahme oder auch der Ablehnung. Die Medien-Versicherung wird bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungen der Anzeigepflicht ein Risiko nicht annehmen, auch nicht zu geänderten Bedingungen. Auch im Falle einer erheblichen Gefahrerhöhung werden können wir den Vertrag kündigen wegen arglistiger Täuschung auch anfechten. Mit Zugang unserer Anfechtungserklärung ist der Versicherungsvertrag von Anfang an nichtig. Dies hat zur Folge, dass zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz bestand. Eine ggf. vorhandene Leistung bei Kündigung (Rückkauf) wird, außer bei der Risiko- versicherung, der Risiko-Zusatzversicherung, der selbständigen Berufs-/Dienstunfähig- keitsversicherung und keine erhöhte Prämie selbständigen Erwerbsunfähigkeitsversicherung, ausgezahlt. Von dieser Leistung ziehen wir gegebenenfalls Stornokosten ab (Gilt nicht in der Basis- versorgung), deren Höhe der Tabelle zur Werteentwicklung entnommen werden kann. Erstattung der gezahlten Beiträge können Sie nicht verlangen. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die Medien-Versicherung a. G. daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Als Unternehmen Anfechtung müssen wir innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Unfallversicherung benötigen wir ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. den Inhalt des Versicherungsvertrags, an andere Stellen, z. B. Partner zur Schadenregu- lierung oder Assistancegesellschaften, weiterleiten zu dürfenarglistigen Täuschung schriftlich ausüben. Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrags bei uns unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich sein. Dies gilt nicht für die Verwendung Anfechtung können wir nur innerhalb von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten • durch die Medien-Versicherung a. G. selbst • bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Medien-Versicherung a. G. • wenn der Vertrag nicht zustande kommt Darüber hinaus betrifft die Erklärung die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Mei- nungsforschung. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Bei Bedarf werden wir darüber hinaus eine auf den Einzelfall bezogene Einwilligung bei Ihnen einholen, z. B. zur Abfrage von Gesundheits- daten bei Dritten zur Risikobeurteilung oder zur Prüfung der Leistungspflicht. Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. Wir führen bestimmte Aufgaben, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Unternehmensgruppe oder einer anderen Stelle. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste (Dienstleisterliste) über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für uns erheben, verarbeiten oder nut- zen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Ein- willigungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter www.medienversicherunge/datenschutz eingesehen werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesund- heitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre Einwilligung. Einwilligungs- Schweigepflichtentbindung_20180519 Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen wer- den kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichern wir Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung. tragsverwaltung können auch Daten zur Bonität oder aus Scoringverfahren erforderlich sein. Die Medien-Versicherung a. G. benötigt hierzu Ihre Einwilligung- und Schweigepflichtentbindung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die nachfolgende Erklärung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung gilt für die in der Medien-Versicherung a.G. gespeicherten Daten. Eine Streichung der Erklärung bzw. der jederzeit formlos mögliche Wider- ruf hat weder Einfluss auf den Abschluss noch auf den Bestand Ihrer Versicherungen. Sie kön- nen den Widerruf z. B. schriftlich an Medien-Versicherung a. G., Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx- he oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx richten. Eine Liste der Unternehmen unserer Gruppe und unserer Kooperationspartner können Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx abrufen. Einwilligungs- Schweigepflichtentbindung_20180519 Bevor Sie das Antragsformular rechtsverbindlich absenden, lesen Sie sich bitte die „Allgemeinen Informationen“, die „Anzeigepflicht und Rechtlichen Hinweise“, die „Informationen zum Datenaustausch“ und die „Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindung“. Mit dem rechts- verbindlichem Absenden des Antragsformulars erteilen Sie Ihre Zustimmung zu allen vorstehend gesondert hervorgehobenen datenschutz- rechtlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen. Sämtliche Erklärungen sind wichtiger Bestandteil des Vertrags. Mit dem rechtsverbindlichem Absenden machen Sie diese Erklärungen zum Inhalt Ihres Antrags. Hinweise zum Datenaustausch Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemein- schaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Bearbeitung, Prüfung und Verwaltung Ihres Versicherungsvertrages oder der Schadenregulierung ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesda- tenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Datenschutzhinweise für Versicherungsnehmer. treibt das Hinweis– und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Betroffene, deren Daten wir in das HIS melden und deren Daten infolge dessen dort gespei- chert werden, werden von uns darüber informiert. Sie haben das Recht, von der informa HIS GmbH Auskunft darüber zu verlangen, ob und mit welchen Daten Sie im HIS gespeichert sind. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie auf der Internetseite der informa IRFP GmbH unter xxx.xxxxxxx-xxx.xx. In bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) bedarf es eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Hinweis Datenaustausch_20180516 Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe vorm. Buchgewerbe-Feuerversicherung, gegr. 1899 Xxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxxx Telefon: 0721/56900-0 • Telefax: 072/00000-00 xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Registergericht Mannheim: HRB 100003 Datenschutzhinweise Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei und nehmen unsere Aufgabe sehr ernst, die Vertraulichkeit Ihrer Daten unter Beach- tung der geltenden rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes sicherzustellen. Hierbei treffen wir auch die erforderlichen technisch- organisatorischen Maßnahmen und sorgen für angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten vor dem Zugriff unberechtigter Per- sonen, Manipulation, Verlust oder Zerstörung zu schützen. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie etwaige andere betroffene Personen durch die Medien-Versicherung a. G. und die Ihnen nach dem Datenschutz zustehende Rechtezehn Jahren seit Vertrags- schluss erklären.
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Samples: Antrag Auf Zuzahlung Zu Ihrer Bestehenden Rentenversicherung
Ausübung unserer Rechte. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur in- nerhalb innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begrün- detbegründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzuge- benanzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Anzeigepflicht_Rechtliche Hinweise_20180516 Wir können uns auf die Rechte zum RücktrittRück-tritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Die Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für VersicherungsfälleVersicherungs-fälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt 10 zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Vertragsbedingungen Seite 4 Nach dem Abschluss des Vertrages darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestattenArt.-Nr. Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis davon, dass durch eine von ihm ohne Einwilli- gung des Versicherers vorgenommene oder gestattete Änderung die Gefahr erhöht ist, so hat er dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen. Anzeigepflicht_Rechtliche Hinweise_20180516 Ihre Angaben als Versicherungsnehmer dienen bei Antragstellung und bei möglichen Gefahrerhöhungen der korrekten Einschätzung des Risikos seitens der MedienVIB GS PT 001 (01/2021) Versicherungsschutz: Der Sparkassen-Versicherung, der Annahme oder auch der Ablehnung. Die MedienGeräte-Versicherung wird bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungen der Anzeigepflicht ein Risiko nicht annehmen, auch nicht zu geänderten Bedingungen. Auch Schutz übernimmt im Falle einer erheblichen Gefahrerhöhung werden wir den Vertrag kündigen und keine erhöhte Prämie verlangen. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen Versicherungsfall die erforderliche Reparatur für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die Medien-Versicherung a. G. daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigen wir ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. den Inhalt des Versicherungsvertrags, an andere Stellen, z. B. Partner zur Schadenregu- lierung oder Assistancegesellschaften, weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrags bei uns unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich sein. Dies gilt nicht für die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten • durch die Medien-Versicherung a. G. selbst • bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Medien-Versicherung a. G. • wenn der Vertrag nicht zustande kommt Darüber hinaus betrifft die Erklärung die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Mei- nungsforschung. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Bei Bedarf werden wir darüber hinaus eine auf den Einzelfall bezogene Einwilligung bei Ihnen einholen, z. B. zur Abfrage von Gesundheits- daten bei Dritten zur Risikobeurteilung oder zur Prüfung der Leistungspflicht. Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. Wir führen bestimmte Aufgaben, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Unternehmensgruppe oder einer anderen Stelle. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste (Dienstleisterliste) über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für uns erheben, verarbeiten oder nut- zen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Ein- willigungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter www.medienversicherunge/datenschutz eingesehen werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesund- heitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre Einwilligung. Einwilligungs- Schweigepflichtentbindung_20180519 Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen wer- den kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichern wir Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung. tragsverwaltung können auch Daten zur Bonität oder aus Scoringverfahren erforderlich sein. Die Medien-Versicherung a. G. benötigt hierzu Ihre Einwilligung- und Schweigepflichtentbindung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die nachfolgende Erklärung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung gilt für die in der Medien-Versicherung a.G. gespeicherten Daten. Eine Streichung der Erklärung das oben aufgeführte Gerät bzw. der jederzeit formlos mögliche Wider- ruf hat weder Einfluss auf den Abschluss noch auf den Bestand Ihrer Versicherungendie Beschaffung eines Ersatzgerätes. Sie kön- nen den Widerruf z. B. schriftlich an Medien-Versicherung a. G.Abgesichert sind u.a. - Bedienungsfehler, Xxxxxxxxxxxx 0- Bodenstürze, 00000 Xxxxxxx- he oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx richten. Eine Liste der Unternehmen unserer Gruppe Bruch- und unserer Kooperationspartner können Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx abrufen. Einwilligungs- Schweigepflichtentbindung_20180519 Bevor Sie das Antragsformular rechtsverbindlich absendenFlüssigkeitsschäden, lesen Sie sich bitte die „Allgemeinen Informationen“- Elektronikschäden, die „Anzeigepflicht und Rechtlichen Hinweise“- Überspannung, die „Informationen zum Datenaustausch“ und die „Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindung“. Mit dem rechts- verbindlichem Absenden des Antragsformulars erteilen Sie Ihre Zustimmung zu allen vorstehend gesondert hervorgehobenen datenschutz- rechtlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen. Sämtliche Erklärungen sind wichtiger Bestandteil des Vertrags. Mit dem rechtsverbindlichem Absenden machen Sie diese Erklärungen zum Inhalt Ihres Antrags. Hinweise zum Datenaustausch Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrektBlitzschlag, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemein- schaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Bearbeitung- Sabotage, Prüfung und Verwaltung Ihres Versicherungsvertrages oder der Schadenregulierung ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)Vanalismus, des Bundesda- tenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Datenschutzhinweise für Versicherungsnehmer. treibt das Hinweis– und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Betroffene, deren Daten wir in das HIS melden und deren Daten infolge dessen dort gespei- chert werden, werden von uns darüber informiert. Sie haben das Recht, von der informa HIS GmbH Auskunft darüber zu verlangen, ob und mit welchen Daten Sie im HIS gespeichert sind. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie auf der Internetseite der informa IRFP GmbH unter xxx.xxxxxxx-xxx.xx. In bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) bedarf es eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Hinweis Datenaustausch_20180516 Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe vorm. Buchgewerbe-Feuerversicherung, gegr. 1899 Xxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxxx Telefon: 0721/56900-0 • Telefax: 072/00000-00 xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Registergericht Mannheim: HRB 100003 Datenschutzhinweise Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei und nehmen unsere Aufgabe sehr ernst, die Vertraulichkeit Ihrer Daten unter Beach- tung der geltenden rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes sicherzustellen. Hierbei treffen wir auch die erforderlichen technisch- organisatorischen Maßnahmen und sorgen für angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten vor dem Zugriff unberechtigter Per- sonen, Manipulation, Verlust oder Zerstörung zu schützen. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie etwaige andere betroffene Personen durch die Medien-Versicherung a. G. und die Ihnen nach dem Datenschutz zustehende Rechte.- Motorschäden
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Samples: Geräteversicherung
Ausübung unserer Rechte. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Vertragsände- rung nur in- nerhalb innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begrün- detbegründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzuge- benanzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Anzeigepflicht_Rechtliche Hinweise_20180516 Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Vertragsän- derung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Die Rechte Wichtige Hinweise zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für VersicherungsfälleLeistungsbaustein Unfallmeldedienst (A.5.1.6) Bitte beachten Sie, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sindnachfolgenden Informationen geben einen ersten Überblick und ersetzen nicht die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrt- versicherung. Der Leistungsbaustein Unfallmeldedienst ist eine Organisationsleistung und er- möglicht die technisch unterstützte Meldung eines Notfalls, Unfalls oder einer Pan- ne mit Ihrem versicherten Fahrzeug im Straßenverkehr. Der Unfallmeldedienst setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: – einem Unfallmeldestecker, – der Unfall-/Pannenmelde-App (nachfolgend „Unfallmelde-App“), – der technischen Infrastruktur zum Empfang einer Notfall- und Pannenmeldung sowie deren Weiterleitung an die Unfallmeldestelle. Entscheiden Sie sich für den Leistungsbaustein Unfallmeldedienst, müssen Sie zu- sätzlich den Unfallmeldestecker über das Portal des Gesamtverbandes der Deut- schen Versicherungswirtschaft (GDV) bestellen. Die Frist beträgt 10 JahreZugangsinformationen zum GDV-Portal (Link, wenn Aktivierungscode) erhalten Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt habennach Vertragsabschluss von uns. Vertragsbedingungen Seite 4 Nach dem Abschluss des Vertrages darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestattenBitte bewahren Sie den Aktivierungscode sicher auf. Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis davon, dass durch eine von ihm ohne Einwilli- gung des Versicherers vorgenommene oder gestattete Änderung die Gefahr erhöht ist, so hat er dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen. Anzeigepflicht_Rechtliche Hinweise_20180516 Ihre Angaben als Versicherungsnehmer dienen Diesen benötigen Sie auch bei Antragstellung und bei möglichen Gefahrerhöhungen der korrekten Einschätzung des Risikos seitens der Medien-Versicherung, der Annahme oder auch der Ablehnung. Die Medien-Versicherung wird bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungen der Anzeigepflicht ein Risiko nicht annehmen, auch nicht zu geänderten Bedingungen. Auch im Falle einer erheblichen Gefahrerhöhung werden wir den Vertrag kündigen und keine erhöhte Prämie verlangen. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die Medien-Versicherung a. G. daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigen wir ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, späteren Aktivitäten wie z. B. den Inhalt des Versicherungsvertrags, an andere Stellen, z. B. Partner zur Schadenregu- lierung oder Assistancegesellschaften, weiterleiten zu dürfendie Einrichtung eines Gastnutzers. Die Unfallmelde-App steht in folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die BegründungPortalen zur Verfügung: – Google-PlayStore – Apple-Store Sobald Sie den Unfallmeldestecker erhalten haben, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrags bei uns unentbehrlichsollten Sie diesen in Ihrem Fahrzeug installieren. Sollten Sie die Unfallmelde-App noch nicht heruntergeladen haben, holen Sie dies bitte nach und stellen Sie sicher, dass Ihre Datenregistrie- rung im GDV-Portal und der Unfallmelde-App erfolgreich abgeschlossen ist. Stellen Sie eine Bluetoothverbindung zwischen dem Unfallmeldestecker und der Unfall- melde-App her. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter xxx.xxxx.xx/XXX. Damit diese nicht abgebenUnterstützung in einen Notfall, wird einem Unfall oder einer Panne funktio- nieren kann, müssen der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich Unfallmeldestecker und die Unfallmelde-App über Bluetooth verbunden sein. Dies gilt nicht für Achten Sie daher bitte immer darauf, dass sich Ihr Smartphone betriebsbereit mit Ihnen im Fahrzeug befindet und die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und MeinungsforschungBluetoothver- bindung hergestellt ist. Die Erklärungen betreffen Unfallmelde-App funktioniert nur solange diese mit einem deutschen Mobil- funknetz verbunden ist. Insbesondere in grenznahen Gebieten empfehlen wir Ihnen daher, über die Einstellungen Ihres Smartphones die „automatische Netzauswahl“ auf „manuelle Netzauswahl“ zu ändern, um so mit dem Heimnetzwerk verbunden zu sein. Wie Sie die Einstellungen Ihres Smartphones ändern können, erfahren Sie bei Ihrem Smartphoneanbieter. Damit wir bei einer automatischen Auslösung eines Notrufs auch die Rettungskräfte alarmieren können, ist es erforderlich, dass wir den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten • durch Standort Ihres Fahrzeugs kennen. Bitte stellen Sie sicher, dass die MedienGPS-Versicherung a. G. selbst • Aktivierung Ihres Smartphones erfolgreich ist. Über die Unfallmelde-App unterstützen wir Sie auch bei der Weitergabe an Stellen außerhalb Organisation weiterer Dienstleistungen wie z. B. das Abschleppen des Fahrzeugs. Bitte beachten Sie hier Punkt A.5.1.6.8 Absatz 2. Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich vier weitere Gastnutzer (Fahrerkreis lt. Versi- cherungsschein) für Ihr Fahrzeug über das GDV-Portal einzurichten. Nach dem Sie den Gastnutzer registriert und freigeschaltet haben, erhält der MedienGastnutzer eine entsprechende Bestätigung und die Informationen zum Herunterladen der Unfall- melde-Versicherung a. G. • wenn der Vertrag nicht zustande kommt Darüber hinaus betrifft die Erklärung die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Mei- nungsforschungApp per E-Mail. Die Erklärungen Alle Regelungen zum Unfallmeldedienst gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Bei Bedarf werden wir darüber hinaus eine auf den Einzelfall bezogene Einwilligung bei Ihnen einholen, z. B. zur Abfrage von Gesundheits- daten bei Dritten zur Risikobeurteilung oder zur Prüfung der Leistungspflicht. Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. Wir führen bestimmte Aufgaben, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Unternehmensgruppe oder einer anderen Stelle. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste (Dienstleisterliste) über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für uns erheben, verarbeiten oder nut- zen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Ein- willigungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter www.medienversicherunge/datenschutz eingesehen werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesund- heitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre Einwilligung. Einwilligungs- Schweigepflichtentbindung_20180519 Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen wer- den kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichern wir Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung. tragsverwaltung können auch Daten zur Bonität oder aus Scoringverfahren erforderlich sein. Die Medien-Versicherung a. G. benötigt hierzu Ihre Einwilligung- und Schweigepflichtentbindung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die nachfolgende Erklärung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung gilt für die in der Medien-Versicherung a.G. gespeicherten Daten. Eine Streichung der Erklärung bzw. der jederzeit formlos mögliche Wider- ruf hat weder Einfluss auf den Abschluss noch auf den Bestand Ihrer Versicherungen. Sie kön- nen den Widerruf z. B. schriftlich an Medien-Versicherung a. G., Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx- he oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx richten. Eine Liste der Unternehmen unserer Gruppe und unserer Kooperationspartner können Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx abrufen. Einwilligungs- Schweigepflichtentbindung_20180519 Bevor Sie das Antragsformular rechtsverbindlich absenden, lesen Sie sich bitte die „Allgemeinen Informationen“, die „Anzeigepflicht und Rechtlichen Hinweise“, die „Informationen zum Datenaustausch“ und die „Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindung“. Mit dem rechts- verbindlichem Absenden des Antragsformulars erteilen Sie Ihre Zustimmung zu allen vorstehend gesondert hervorgehobenen datenschutz- rechtlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen. Sämtliche Erklärungen sind wichtiger Bestandteil des Vertrags. Mit dem rechtsverbindlichem Absenden machen Sie diese Erklärungen zum Inhalt Ihres Antrags. Hinweise zum Datenaustausch Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemein- schaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Bearbeitung, Prüfung und Verwaltung Ihres Versicherungsvertrages oder der Schadenregulierung ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesda- tenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Datenschutzhinweise für Versicherungsnehmer. treibt das Hinweis– und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Betroffene, deren Daten wir in das HIS melden und deren Daten infolge dessen dort gespei- chert werden, werden von uns darüber informiert. Sie haben das Recht, von der informa HIS GmbH Auskunft darüber zu verlangen, ob und mit welchen Daten Sie im HIS gespeichert sind. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie auf der Internetseite der informa IRFP GmbH unter xxx.xxxxxxx-xxx.xx. In bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) bedarf es eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Hinweis Datenaustausch_20180516 Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe vorm. Buchgewerbe-Feuerversicherung, gegr. 1899 Xxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxxx Telefon: 0721/56900-0 • Telefax: 072/00000-00 xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Registergericht Mannheim: HRB 100003 Datenschutzhinweise Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei und nehmen unsere Aufgabe sehr ernst, die Vertraulichkeit Ihrer Daten unter Beach- tung der geltenden rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes sicherzustellen. Hierbei treffen wir auch die erforderlichen technisch- organisatorischen Maßnahmen und sorgen für angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten vor dem Zugriff unberechtigter Per- sonen, Manipulation, Verlust oder Zerstörung zu schützen. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie etwaige andere betroffene Personen durch die Medien-Versicherung a. G. und die Ihnen nach dem Datenschutz zustehende RechteGastnutzer entsprechend.
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Ausübung unserer Rechte. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Vertragsände- rung nur in- nerhalb innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begrün- detbegründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzuge- benanzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Anzeigepflicht_Rechtliche Hinweise_20180516 Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Vertrags- änderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Die Rechte Wichtige Hinweise zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für VersicherungsfälleLeistungsbaustein Unfallmeldedienst (A.5.1.6) Bitte beachten Sie, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sindnachfolgenden Informationen geben einen ersten Überblick und ersetzen nicht die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrt- versicherung. Der Leistungsbaustein Unfallmeldedienst ist eine Organisationsleistung und ermöglicht die technisch unterstützte Meldung eines Notfalls, Unfalls oder einer Panne mit Ihrem versicherten Fahrzeug im Straßenverkehr. Der Unfallmeldedienst setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: – einem Unfallmeldestecker, – der Unfall-/Pannenmelde-App (nachfolgend „Unfallmelde-App“), – der technischen Infrastruktur zum Empfang einer Notfall- und Pannenmeldung sowie deren Weiterleitung an die Unfallmeldestelle. Entscheiden Sie sich für den Leistungsbaustein Unfallmeldedienst, müssen Sie zusätzlich den Unfallmeldestecker über das Portal des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestellen. Die Frist beträgt 10 JahreZugangsinformationen zum GDV-Portal (Link, wenn Aktivierungscode) erhalten Sie nach Vertragsabschluss von uns. Bitte bewahren Sie den Aktivierungscode sicher auf. Diesen benötigen Sie auch bei späteren Aktivitäten wie z.B. die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Vertragsbedingungen Seite 4 Nach dem Abschluss des Vertrages darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis davon, dass durch eine von ihm ohne Einwilli- gung des Versicherers vorgenommene oder gestattete Änderung die Gefahr erhöht ist, so hat er dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen. Anzeigepflicht_Rechtliche Hinweise_20180516 Ihre Angaben als Versicherungsnehmer dienen bei Antragstellung und bei möglichen Gefahrerhöhungen der korrekten Einschätzung des Risikos seitens der Medien-Versicherung, der Annahme oder auch der AblehnungEinrichtung eines Gastnutzers. Die MedienUnfallmelde-Versicherung wird bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungen der Anzeigepflicht ein Risiko nicht annehmenApp steht in folgenden Portalen zur Verfügung: – Google-PlayStore – Apple-Store Sobald Sie den Unfallmeldestecker erhalten haben, auch nicht zu geänderten Bedingungen. Auch im Falle einer erheblichen Gefahrerhöhung werden wir den Vertrag kündigen und keine erhöhte Prämie verlangen. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für sollten Sie diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die Medien-Versicherung a. G. daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigen wir ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. den Inhalt des Versicherungsvertrags, an andere Stellen, z. B. Partner zur Schadenregu- lierung oder Assistancegesellschaften, weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrags bei uns unentbehrlichin Ihrem Fahrzeug installieren. Sollten Sie die Unfallmelde-App noch nicht heruntergeladen haben, holen Sie dies bitte nach und stellen Sie sicher, dass Ihre Datenregistrie- rung im GDV-Portal und der Unfallmelde-App erfolgreich abgeschlossen ist. Stellen Sie eine Bluetoothverbindung zwischen dem Unfallmeldestecker und der Unfall- melde-App her. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter xxx.xxxx.xx/XXX. Damit diese nicht abgebenUnterstützung in einen Notfall, wird einem Unfall oder einer Panne funktio- nieren kann, müssen der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich Unfallmeldestecker und die Unfallmelde-App über Bluetooth verbunden sein. Dies gilt nicht für Achten Sie daher bitte immer darauf, dass sich Ihr Smartphone betriebsbereit mit Ihnen im Fahrzeug befindet und die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und MeinungsforschungBluetooth- verbindung hergestellt ist. Die Erklärungen betreffen Unfallmelde-App funktioniert nur solange diese mit einem deutschen Mobil- funknetz verbunden ist. Insbesondere in grenznahen Gebieten empfehlen wir Ihnen daher, über die Einstellungen Ihres Smartphones die „automatische Netzauswahl“ auf „manuelle Netzauswahl“ zu ändern, um so mit dem Heimnetzwerk verbunden zu sein. Wie Sie die Einstellungen Ihres Smartphones ändern können, erfahren Sie bei Ihrem Smartphoneanbieter. Damit wir bei einer automatischen Auslösung eines Notrufs auch die Rettungskräf- te alarmieren können, ist es erforderlich, dass wir den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten • durch Standort Ihres Fahrzeugs kennen. Bitte stellen Sie sicher, dass die MedienGPS-Versicherung a. G. selbst • Aktivierung Ihres Smartphones er- folgreich ist. Über die Unfallmelde-App unterstützen wir Sie auch bei der Weitergabe an Stellen außerhalb Organisation weiterer Dienstleistungen wie z.B. das Abschleppen des Fahrzeugs. Bitte beachten Sie hier Punkt A.5.1.6.8 Absatz 2. Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich vier weitere Gastnutzer (Fahrerkreis lt. Versi- cherungsschein) für Ihr Fahrzeug über das GDV-Portal einzurichten. Nach dem Sie den Gastnutzer registriert und freigeschaltet haben, erhält der MedienGastnutzer eine ent- sprechende Bestätigung und die Informationen zum Herunterladen der Unfall- melde-Versicherung a. G. • wenn der Vertrag nicht zustande kommt Darüber hinaus betrifft die Erklärung die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Mei- nungsforschungApp per E-Mail. Die Erklärungen Alle Regelungen zum Unfallmeldedienst gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Bei Bedarf werden wir darüber hinaus eine auf den Einzelfall bezogene Einwilligung bei Ihnen einholen, z. B. zur Abfrage von Gesundheits- daten bei Dritten zur Risikobeurteilung oder zur Prüfung der Leistungspflicht. Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. Wir führen bestimmte Aufgaben, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Unternehmensgruppe oder einer anderen Stelle. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste (Dienstleisterliste) über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für uns erheben, verarbeiten oder nut- zen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Ein- willigungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter www.medienversicherunge/datenschutz eingesehen werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesund- heitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre Einwilligung. Einwilligungs- Schweigepflichtentbindung_20180519 Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen wer- den kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichern wir Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung. tragsverwaltung können auch Daten zur Bonität oder aus Scoringverfahren erforderlich sein. Die Medien-Versicherung a. G. benötigt hierzu Ihre Einwilligung- und Schweigepflichtentbindung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die nachfolgende Erklärung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung gilt für die in der Medien-Versicherung a.G. gespeicherten Daten. Eine Streichung der Erklärung bzw. der jederzeit formlos mögliche Wider- ruf hat weder Einfluss auf den Abschluss noch auf den Bestand Ihrer Versicherungen. Sie kön- nen den Widerruf z. B. schriftlich an Medien-Versicherung a. G., Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx- he oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx richten. Eine Liste der Unternehmen unserer Gruppe und unserer Kooperationspartner können Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx abrufen. Einwilligungs- Schweigepflichtentbindung_20180519 Bevor Sie das Antragsformular rechtsverbindlich absenden, lesen Sie sich bitte die „Allgemeinen Informationen“, die „Anzeigepflicht und Rechtlichen Hinweise“, die „Informationen zum Datenaustausch“ und die „Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindung“. Mit dem rechts- verbindlichem Absenden des Antragsformulars erteilen Sie Ihre Zustimmung zu allen vorstehend gesondert hervorgehobenen datenschutz- rechtlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen. Sämtliche Erklärungen sind wichtiger Bestandteil des Vertrags. Mit dem rechtsverbindlichem Absenden machen Sie diese Erklärungen zum Inhalt Ihres Antrags. Hinweise zum Datenaustausch Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemein- schaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Bearbeitung, Prüfung und Verwaltung Ihres Versicherungsvertrages oder der Schadenregulierung ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesda- tenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Datenschutzhinweise für Versicherungsnehmer. treibt das Hinweis– und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Betroffene, deren Daten wir in das HIS melden und deren Daten infolge dessen dort gespei- chert werden, werden von uns darüber informiert. Sie haben das Recht, von der informa HIS GmbH Auskunft darüber zu verlangen, ob und mit welchen Daten Sie im HIS gespeichert sind. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie auf der Internetseite der informa IRFP GmbH unter xxx.xxxxxxx-xxx.xx. In bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) bedarf es eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Hinweis Datenaustausch_20180516 Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe vorm. Buchgewerbe-Feuerversicherung, gegr. 1899 Xxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxxx Telefon: 0721/56900-0 • Telefax: 072/00000-00 xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Registergericht Mannheim: HRB 100003 Datenschutzhinweise Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei und nehmen unsere Aufgabe sehr ernst, die Vertraulichkeit Ihrer Daten unter Beach- tung der geltenden rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes sicherzustellen. Hierbei treffen wir auch die erforderlichen technisch- organisatorischen Maßnahmen und sorgen für angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten vor dem Zugriff unberechtigter Per- sonen, Manipulation, Verlust oder Zerstörung zu schützen. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie etwaige andere betroffene Personen durch die Medien-Versicherung a. G. und die Ihnen nach dem Datenschutz zustehende RechteXxxx- nutzer entsprechend.
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