Ausübung unserer Rechte. (1) Die oben genannten Rechte zu Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung können wir nur inner- halb der ersten fünf Jahre seit Vertragsbeginn ausüben. Ist ein Leistungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht beträgt die Frist zehn Jahre. (2) Die Ausübung unserer Rechte muss allerdings innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangen. (3) Die Fristen gelten bei Wiederherstellung der Versicherung oder bei einer unsere Leistungspflicht er- weiternden Änderung entsprechend.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Aufgeschobene Rentenversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Gothaer Basisvorsorge Fonds, Fondsgebundene Rentenversicherung
Ausübung unserer Rechte. (1) Die oben genannten Unsere vorgenannten Rechte zu Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung können wir nur inner- halb in den ersten fünf Jahren seit Abschluss des Vertrags ausüben. Wenn vor Ablauf der ersten fünf Jahre seit Vertragsbeginn ausüben. Ist ein »Leistungsfall vor eintritt, gilt: Wir können die Rechte noch nach Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Bei vorsätzlicher Wenn Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht arglistig verletzen, beträgt die Frist zehn Jahre.
(2) Die Ausübung unserer Wir müssen unsere Rechte muss allerdings innerhalb eines Monats schriftlich erfolgenausüben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunktbeginnt, in dem wenn wir von der Verletzung der erfahren haben, dass Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht Kenntnis erlangenverletzt haben.
(3) Die Fristen gelten bei Wiederherstellung der erneut, wenn Sie nach einer Beitragsfreistellung die Versicherung oder bei einer wiederherstel- len. Das gilt auch für jede Änderung, die unsere Leistungspflicht er- weiternden Änderung entsprechend.Leistung erweitert, wenn wir dafür eine erneute
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