Ausübung unserer Rechte. (1) Die oben genannten Rechte zu Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung können wir nur inner- halb der ersten fünf Jahre seit Vertragsbeginn ausüben. Ist ein Leistungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht beträgt die Frist zehn Jahre.
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