Autorisierung, Unwiderruflichkeit und Blocken eines autorisier- ten Zahlbetrags Musterklauseln

Autorisierung, Unwiderruflichkeit und Blocken eines autorisier- ten Zahlbetrags. Mit der Verwendung der Karte oder deren Daten gemäß den Ziffern 2 und 4.1 bis 4.3 erteilt der Karteninhaber der Akzeptanzstelle die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs (Autorisierung). Soweit dafür zusätzlich eine PIN, der Bargeldbetrag, die Unterschrift oder ein sicheres Bezahlverfahren gemäß Ziffer 4.3 erforderlich ist, wird die Autorisierung erst mit deren Einsatz bzw. Eingabe erteilt. Mit Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Einwilligung des Karten- inhabers erteilt, dass die Bank/der Herausgeber die für die Ausführung des Zahlungsauftrags notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers abruft, verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, innerhalb des Verfügungs- rahmens der Karte einen autorisierten Zahlbetrag zu blockieren, wenn • der Zahlungsvorgang von der oder über die Akzeptanzstelle aus- gelöst worden ist und • der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu blockierenden Zahlbetrags zugestimmt hat. Setzt der Karteninhaber seine Karte z. B. bei Hotel-, Mietwagen- buchungen oder an automatischen Tankstellen zur Absicherung eines noch nicht genau feststehenden, der Höhe nach aber begrenzten Zahlungsbetrags ein (Kautionszwecke), darf der Maximalbetrag blo- ckiert werden. Die Bank/der Herausgeber gibt den blockierten Zahlbetrag unbescha- det sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr/ihm der Zahlungsauftrag zugegangen ist (vgl. Ziffer 5).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.