Common use of Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber Clause in Contracts

Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Verwendung der Karte ist entweder – ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten übertragen sind oder – an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnen, und stattdessen lediglich seine Kartennummer und das Verfalldatum der Karte angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten automatisierten Kassen. – Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte mit Kontaktlos- funktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente sind – Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-Passwort), – Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder – Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Fingerabdruck).

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Samples: www.vwfs.de

Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der Karte gibt der Karteninhaber seine Zustimmung (1Autorisierung) zur Durchführung der Kartenzahlung. Ist hierfür zusätzlich eine PIN oder Unterschrift erforderlich, wird die Zustimmung erst mit deren Verwendung erteilt. Bei Verwendung der Karte an Kassenterminals ist entweder – ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten übertragen sind oder – an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnen, und stattdessen lediglich seine Kartennummer und das Verfalldatum der Karte angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – Zur für die Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten Beförderungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten automatisierten Kassenunbedienten Kassenterminals nicht erforderlich. – Zur Beim kontaktlosen Bezahlung von KleinbeträgenBezahlen an Kassenterminals muss die Kreditkarte mit Kontaktlosfunktion oder das mobile Gerät mit der virtuellen Karte an ein Kreditkartenlesegerät gehalten werden. Hierbei Bei kleinen Beträgen ist die Karte mit Kontaktlos- funktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten Eingabe einer PIN oder die von der Bank festgelegten Betrags- und NutzungsgrenzenUnterzeichnung eines Belegs möglicherweise nicht erforderlich. Bei Online-Bezahlvorgängen Zahlungstransaktionen erfolgt die Authentifizierung des Karteninhabers, indem er auf Anforderung Karteninhabers durch die gesondert Verwendung der separat vereinbarten Authentifizierungselemente einsetztauf Anfrage. Authen- tifizierungselemente Authentifizierungselemente sind - Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-z. B. PIN, Passwort), - Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, z. B. mobiles Gerät zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang Generieren oder Empfangen von einmal einmalig verwendbaren Transaktionsnummern [(TAN] ) als Besitznachweis) oder – Seinselemente - Inhärenz-Elemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Fingerabdruckz. B. Fingerabdruck usw.). Ist die Autorisierung einmal erteilt, kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. Die Autorisierung beinhaltet zugleich die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung, Übermittlung und Speicherung der für die Durchführung der Kartenzahlung erforderlichen personenbezogenen Daten des Karteninhabers durch die Bank.

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Samples: aion.eu

Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1a) Bei Verwendung Nutzung der Karte Kreditkarte ist entweder – ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen sind hat, oder – an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen Vertragsun- ternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles Geschäftsvorfalls im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnenunterzeichnen, und stattdessen lediglich seine jeweilige Kartennummer und das Verfalldatum der Karte angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. – Zur kontaktlosen Bezahlung von KleinbeträgenKleinbeträgen . Hierbei ist die Karte Kredit- karte mit Kontaktlos- funktion Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten gel- ten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des KarteninhabersKartenin- habers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente Authenti- fizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente sind Authentifizierungselemente sind: – Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-Passwort), – Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren ver- wendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder – Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Fingerabdruck). 1 Entspricht der standardisierten Zahlungskontenterminologie „Ausgabe einer Kreditkarte“. Nachfolgend wird die Bezeichnung „Commerzbank Kooperations-Kreditkarte“, „Hauptkarte“, „Kreditkarte“ oder „Karte“ geführt.

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Samples: mediacenter.tui-info.de

Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der METRO FS Karte gibt der Karteninhaber seine Zustimmung (1Autorisierung) zur Durchführung der Kartenzahlung. Ist hierfür zusätzlich eine PIN oder Unterschrift erforderlich, wird die Zustimmung erst mit deren Verwendung erteilt. Bei Verwendung der METRO FS Karte an unbedienten Kassenterminals ist entweder – ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten übertragen sind oder – an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnen, und stattdessen lediglich seine Kartennummer und das Verfalldatum der Karte angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – Zur für die Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten Beförderungsentgelten oder Parkgebühren nicht erforderlich. Beim kontaktlosen Bezahlen an unbeaufsichtig- ten automatisierten KassenKassenterminals muss die Kreditkarte mit Kontaktlosfunktion oder das mobile Gerät mit der digitalen Karte an ein Kreditkartenlesegerät gehalten werden. – Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei Bei kleinen Beträgen ist die Karte mit Kontaktlos- funktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten Eingabe einer PIN oder die von der Bank festgelegten Betrags- und NutzungsgrenzenUnterzeichnung eines Belegs möglicherweise nicht erforderlich. Bei Online-Bezahlvorgängen Zahlungstransaktionen erfolgt die Authentifizierung des Karteninhabers, indem er auf Anforderung Karteninhabers durch die gesondert Verwendung der separat vereinbarten Authentifizierungselemente einsetztauf Anfrage. Authen- tifizierungselemente Authentifizierungselemente sind Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-z.B. PIN, Passwort), Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, z.B. mobiles Gerät zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang Generieren oder Empfangen von einmal einmalig verwendbaren Transaktionsnummern [(TAN] ) als Besitznachweis) oder – Seinselemente — Inhärenz-Elemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Fingerabdruckz.B. Fingerabdruck usw.). Ist die Autorisierung einmal erteilt, kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. Die Autorisierung beinhaltet zugleich die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung, Übermittlung und Speicherung der für die Durchführung der Kartenzahlung erforderlichen personenbezogenen Daten des Karteninhabers durch die Bank.

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Samples: terms.metro-fs.com

Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der Debitkarte durch Einführen der Debitkarte in das Terminal oder bei kontaktlosen Bezahlvorgängen durch Heranführen der Debitkarte an das Terminal erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (1Autorisierung) Bei Verwendung zur Ausführung der Karte Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich die Eingabe der PIN erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Eingabe erteilt. In dieser Autorisierung ist entweder – ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreibenzugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, auf den dass die Kartendaten übertragen sind oder – an Geldautomaten Sparkasse die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugebenspeichert. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber – insbesondere die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. 8 Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber Mit dem Einsatz der Debitkarte durch Einführen der Debitkarte in das Terminal oder bei kontaktlosen Bezahlvorgängen durch Heranführen der Debitkarte an das Terminal erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich die Eingabe der PIN erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Eingabe erteilt. Wenn beim Einsatz der Debitkarte im Online-Handel besondere Authentifizierungsverfahren gefordert werden, sind diese zu nutzen. Weitere Informationen über die von der Sparkasse unterstützten Authentifizierungsverfahren und Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse verfügbar sowie auf ihrer Internetseite abrufbar. Ausnahmsweise können gegenüber Vertragsunternehmen im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichtenfremden Debitkartensystems die geforderten Kartendaten z. B. über das Telefon angegeben werden. In der Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, den Beleg zu unter- zeichnendass die Sparkasse die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und stattdessen lediglich seine Kartennummer und das Verfalldatum speichert. Nach Erteilung der Karte angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen Zustimmung kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten automatisierten Kassen. – Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte mit Kontaktlos- funktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente sind – Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-Passwort), – Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder – Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Fingerabdruck)die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.

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Samples: www.sparkasse-spree-neisse.de