Common use of Autorisierung Clause in Contracts

Autorisierung. 5.1 Der VP ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Transak- tionsbetrages für jede Transaktion über BS PAYONE eine Auto- risierung durch das jeweilige Kartenunternehmen anzufor- dern, sofern nicht aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen eine Autorisierung entbehrlich ist. Bei der Autorisierungsan- frage des VP sind die jeweils von BS PAYONE angeforderten Daten zu übermitteln. Die Daten müssen in Inhalt, Format und Übermittlungsweg mit den jeweils zwischen BS PAYONE und dem VP vereinbarten Vorgaben übereinstimmen. Wenn die Autorisierung für die Transaktion durch das jeweilige Karten- unternehmen erteilt wird, teilt BS PAYONE dem VP einen ent- sprechenden Autorisierungscode mit. Wird dem VP für eine Transaktion keine Autorisierung erteilt, ist der BS PAYONE- Genehmigungsdienst zu kontaktieren. Es ist dem VP nicht gestattet, eine Transaktion, für die er keine Autorisierung erhalten hat, erneut einzureichen. Es ist dem VP auch insbe- sondere nicht gestattet, eine Transaktion in mehrere Teilbe- träge aufzuteilen, um so eine Autorisierung zu erhalten.

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Autorisierung. 5.1 Der VP ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Transak- tionsbetrages für jede Transaktion über BS PAYONE eine Auto- risierung Autori- sierung durch das jeweilige Kartenunternehmen anzufor- dernanzu- fordern, sofern nicht aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen Bestim- mungen eine Autorisierung entbehrlich ist. Bei der Autorisierungsan- frage Autorisie- rungsanfrage des VP sind die jeweils von BS PAYONE angeforderten angefor- derten Daten zu übermitteln. Die Daten müssen in Inhalt, Format und Übermittlungsweg mit den jeweils zwischen BS PAYONE und dem VP vereinbarten Vorgaben übereinstimmenübereinstim- men. Wenn die Autorisierung für die Transaktion durch das jeweilige Karten- unternehmen Kartenunternehmen erteilt wird, teilt BS PAYONE dem VP einen ent- sprechenden entsprechenden Autorisierungscode mit. Wird dem VP für eine Transaktion keine Autorisierung erteilt, ist der BS PAYONE- PAYONE-Genehmigungsdienst zu kontaktieren. Es ist dem VP nicht gestattet, eine Transaktion, für die er keine Autorisierung Autorisie- rung erhalten hat, erneut einzureichen. Es ist dem VP auch insbe- sondere insbesondere nicht gestattet, eine Transaktion in mehrere Teilbe- träge Teilbeträge aufzuteilen, um so eine Autorisierung zu erhalten.

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Autorisierung. 5.1 (1) Der VP ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Transak- tionsbetrages Transaktionsbetrages für jede Transaktion über BS PAYONE eine Auto- risierung Autorisierung durch das jeweilige Kartenunternehmen anzufor- dernanzufordern, sofern nicht aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen eine Autorisierung entbehrlich ist. Bei der Autorisierungsan- frage Autorisierungsanfrage des VP sind die jeweils von BS PAYONE angeforderten Daten zu übermitteln. Die Daten müssen in Inhalt, Format und Übermittlungsweg mit den jeweils zwischen BS PAYONE und dem VP vereinbarten Vorgaben übereinstimmen. Wenn die Autorisierung für die Transaktion durch das jeweilige Karten- unternehmen Kartenunternehmen erteilt wird, teilt BS PAYONE dem VP einen ent- sprechenden entsprechenden Autorisierungscode mit. Wird dem VP für eine Transaktion keine Autorisierung erteilt, ist der BS PAYONE- PAYONE-Genehmigungsdienst zu kontaktieren. Es ist dem VP nicht gestattet, eine Transaktion, für die er keine Autorisierung erhalten hat, erneut einzureichen. Es ist dem VP auch insbe- sondere insbesondere nicht gestattet, eine Transaktion in mehrere Teilbe- träge Teilbeträge aufzuteilen, um so eine Autorisierung zu erhalten.

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Autorisierung. 5.1 (1) Der VP ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Transak- tionsbetrages Transaktionsbetrages für jede Transaktion über BS PAYONE eine Auto- risierung Autorisierung durch das jeweilige Kartenunternehmen anzufor- dernKartenunter- nehmen anzufordern, sofern nicht aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen eine Autorisierung entbehrlich ist. Bei der Autorisierungsan- frage Autorisierungsanfrage des VP sind die jeweils von BS PAYONE angeforderten Daten zu übermitteln. Die Daten müssen in Inhalt, Format und Übermittlungsweg mit den jeweils zwischen BS PAYONE und dem VP vereinbarten Vorgaben Vor- gaben übereinstimmen. Wenn die Autorisierung für die Transaktion durch das jeweilige Karten- unternehmen Kartenunternehmen erteilt wird, teilt BS PAYONE dem VP einen ent- sprechenden Autorisierungscode entsprechenden Autori- sierungscode mit. Wird dem VP für eine Transaktion keine Autorisierung erteilt, ist der BS PAYONE- PAYONE-Genehmigungsdienst zu kontaktieren. Es ist dem VP nicht gestattet, eine Transaktion, für die er keine Autorisierung erhalten hat, erneut einzureichen. Es ist dem VP auch insbe- sondere insbesondere nicht gestattet, eine Transaktion in mehrere Teilbe- träge Teilbeträge aufzuteilen, um so eine Autorisierung zu erhalten.

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Autorisierung. 5.1 Der VP ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Transak- tionsbetrages für jede Transaktion über BS PAYONE eine Auto- risierung Autori- sierung durch das jeweilige Kartenunternehmen anzufor- dernanzufordern, sofern nicht aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen eine Autorisierung entbehrlich ist. Bei der Autorisierungsan- frage Autorisierungsanfrage des VP sind die jeweils von BS PAYONE angeforderten Daten zu übermitteln. Die Daten müssen in Inhalt, Format und Übermittlungsweg Über- mittlungsweg mit den jeweils zwischen BS PAYONE und dem VP vereinbarten Vorgaben übereinstimmen. Wenn die Autorisierung Autorisie- rung für die Transaktion durch das jeweilige Karten- unternehmen Kartenunterneh- men erteilt wird, teilt BS PAYONE dem VP einen ent- sprechenden entsprechenden Autorisierungscode mit. Wird dem VP für eine Transaktion keine Autorisierung erteilt, ist der BS PAYONE- Genehmigungsdienst PAYONE-Genehmigungs- dienst zu kontaktieren. Es ist dem VP nicht gestattet, eine Transaktion, für die er keine Autorisierung erhalten hat, erneut einzureichen. Es ist dem VP auch insbe- sondere insbesondere nicht gestattet, eine Transaktion in mehrere Teilbe- träge Teilbeträge aufzuteilen, um so eine Autorisierung zu erhalten.

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Autorisierung. 5.1 (1) Der VP ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Transak- tionsbetrages Transaktionsbetrages für jede Transaktion über BS PAYONE eine Auto- risierung Autorisierung durch das jeweilige Kartenunternehmen anzufor- dernKartenunter- nehmen anzufordern, sofern nicht aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen eine Autorisierung entbehrlich ist. Bei der Autorisierungsan- frage Autorisierungsanfrage des VP sind die jeweils von BS PAYONE angeforderten Daten zu übermitteln. Die Daten müssen in Inhalt, Format und Übermittlungsweg mit den jeweils zwischen BS PAYONE und dem VP Allgemeine Ge- schäftsbedingungen vereinbarten Vorgaben übereinstimmen. Wenn die Autorisierung für die Transaktion durch das jeweilige Karten- Karten unternehmen erteilt wird, teilt BS PAYONE dem VP einen ent- sprechenden entsprechenden Autorisierungscode mit. Wird dem VP für eine Transaktion Transak- tion keine Autorisierung erteilt, ist der BS PAYONE- PAYONE-Genehmigungsdienst zu kontaktieren. Es ist dem VP nicht gestattet, eine Transaktion, für die er keine Autorisierung erhalten hat, erneut einzureichen. Es ist dem VP auch insbe- sondere insbesondere nicht gestattet, eine Transaktion Trans- aktion in mehrere Teilbe- träge Teilbeträge aufzuteilen, um so eine Autorisierung zu erhalten.

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