Bargeldeinzahlungen. Einzahlungen zur Gutschrift auf dem PM-Konto sind nach Maßgabe des Abschnitts XII vor- zunehmen. Für die Eröffnung und Führung von T2S-Geldkonten gelten vorrangig die „Geschäftsbedin- gungen für die Eröffnung und Führung eines T2S-Geldkontos in TARGET2-Bundesbank (TARGET2-BBk)“ und ergänzend diese Geschäftsbedingungen.
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