Common use of Bauleistungen Clause in Contracts

Bauleistungen. Bei allen Bauleistungen (Einbauten) einschließlich Montage gilt die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden wird die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB Teil B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB vor Vertragsabschluss.

Appears in 1 contract

Samples: www.meder-commtech.de

Bauleistungen. Bei allen Bauleistungen (EinbautenBautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die „Verdingungsordnung für Bauleistungen(VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluss Vertragsabschluß gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden Verbraucher wird die „Verdingungsordnung für Bauleistungen(VOB Teil VOB/B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor VertragsabschlussVertragsabschluß.

Appears in 1 contract

Samples: www.fingerhut-innenausbau.de

Bauleistungen. Bei allen Bauleistungen (EinbautenBautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluss Vertragsabschluß gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden Verbraucher wird die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB Teil VOB/B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss.

Appears in 1 contract

Samples: biehl-metzger-schlecht.de

Bauleistungen. Bei allen Bauleistungen (EinbautenBautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluss Vertragsabschluß gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden wird die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB Teil B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor VertragsabschlussVertragsabschluß.

Appears in 1 contract

Samples: www.derinnenausbauer-kandel.de

Bauleistungen. Bei allen Bauleistungen (Einbauten) einschließlich Montage gilt die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB VOB, Teil B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden wird die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB VOB, Teil B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss.

Appears in 1 contract

Samples: www.fliesen-mages.de