Bauleistungen. Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Verbraucher wird die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB/B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bauleistungen. Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die "„Verdingungsordnung für Bauleistungen" ” (VOB VOB)- Teil B) B-, in der bei Vertragsabschluß Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Verbraucher wird die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB/B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss.
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Samples: Sales Contracts
Bauleistungen. Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und InnenausbauEinbauten) einschließlich Montage gilt die "„Verdingungsordnung für Bauleistungen" “ (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluß Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Verbraucher Privatkunden wird die "„Verdingungsordnung für Bauleistungen" “ (VOB/VOB Teil B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss.
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Bauleistungen. Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die "„Verdingungsordnung für Bauleistungen" “ (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Verbraucher Privatkunden wird die "„Verdingungsordnung für Bauleistungen" “ (VOB/VOB Teil B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor VertragsabschlussVertragsabschluß.
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Bauleistungen. Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB VOB, Teil B) in der bei Vertragsabschluß Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Verbraucher Privatkunden wird die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB/, Teil B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss.
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Bauleistungen. Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die "„Verdingungsordnung für Bauleistungen" ” (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Verbraucher wird die "„Verdingungsordnung für Bauleistungen" ” (VOB/B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor VertragsabschlussVertragsabschluß.
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Samples: Bauvertrag