Örtliche Bauüberwachung Musterklauseln

Örtliche Bauüberwachung. 10.1 Die mit dem Überwachen der Bauausführung Beauftragten sollen über eine abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. oder Dipl.-Ing. [FH] oder Ing. grad.) und über eine angemessene Baustellenpraxis – in der Regel von mindestens drei Jahren – verfügen. Der örtliche Vertreter des Auftragnehmers auf der Baustelle ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen.
Örtliche Bauüberwachung. 3.7.1 Das sind die Leistungen der Anlage 2, Punkt 2.8.8 HOAI mit Ausnahme von: - nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist, - die Lieferungen und Leistungen in Art, Güte und Umfang, wie berechnet, vertragsmäßig und fachgerecht ausgeführt worden sind, - die Vertragspreise eingehalten worden sind, - alle Maße, Mengen, Einzelansätze und Ausrechnungen richtig sind.
Örtliche Bauüberwachung. Das sind die Leistungen nach § 57 Abs. 1 HOAI ohne • [....]
Örtliche Bauüberwachung. 3.5.1 Das sind Leistungen gem. BFR KMR, Anhang 7, A-7.2.8 mit Ausnahme von:  
Örtliche Bauüberwachung. 3.7.1 Leistungen gemäß AH BoGwS, Anhang A-3.1.2, Abschnitt 5 (in Anlehnung an die Leistungsphase 8 der Anlage 12.1 des § 43 HOAI 2013) mit Ausnahme von:
Örtliche Bauüberwachung. 3.7.1 Das sind die Leistungen der Anlage 2, Punkt 2.8.8 HOAI mit Ausnahme von: - - - - -
Örtliche Bauüberwachung. Die Örtliche Bauüberwachung umfasst alle in der Anlage zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten/aufgeführten Besonderen Leistungen. fachtechnisch und rechnerisch sachlich (schließt die fachtechnische Prüfung ein) und rechnerisch zu prüfen und mit den entsprechenden Feststellungsvermerken festzustellen. Nicht prüffähige Rechnungen sind unverzüglich mit entsprechender Begründung zurück zu geben. Bei der Behandlung der Rechnungen und der diese begründenden Unterlagen sind die Abschnitte B und J der RBBau und das – Merkblatt Feststellungsbescheinigungen Fachtechnisch richtig – sowie ggf. das – Merkblatt Feststellungsbescheinigung Sachlich richtig – zu beachten. - Abschlagsrechnungen: Kalendertage - Teil-/Schlussrechnungen: Kalendertage - sämtliche in der Anlage zu § 6 zur Leistungsstufe 4 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht sind, - alle Leistungen der ausführenden Unternehmen zur Realisierung der genehmigten Planung und zur Erfüllung der Planungs- und Überwachungszielen vollständig erbracht, abgenommen und schlussgerechnet sind, - alle bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel beseitigt sind, - die Kostenkontrolle gemäß Anlage zu § 6 Leistungsstufe 4 durchgeführt ist, die Kostenfeststellung nach Muster 6 RBBau vorliegt. Der Projektsteuerer ist im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages bevollmächtigt, die Rechte des Auftraggebers zur Realisierung der Planungs- und Überwachungsziele gegenüber dem Auftragnehmer und den Fachplanern wahrzunehmen. für Leistungsstufe 1 für Leistungsstufe 2 für Leistungsstufe 3 für Leistungsstufe 4 für Leistungsstufe 5 Der für die Leistungsstufe 4 Benannte ist berechtigt, die nach § 6 Nummer 6.4.4 und Anlage zu § 6, Leistungsstufe 4 auszustellenden Bescheinigungen für den Auftragnehmer zu vollziehen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.