Bauseitige Leistungen. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, gilt als vereinbart, dass das Abladen der Aggregate und Behälter, inkl. der Einbringung in den vorgesehenen Auf- stellraum bauseitig erfolgt. Ebenfalls ist bauseitig bei Be- darf ein Hebezeug wie Gabelstapler oder Kran zur Verfü- gung zu stellen. Abwasserzulauf und Abwasserablauf so- wie Frischwasser, Stromanschluss zum Schaltschrank sind, falls nicht anders vereinbart, bauseitig zur vorgese- henen Behandlungsanlage zu legen. Unserem Personal sind Sanitär-Einrichtungen und Waschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen.
Bauseitige Leistungen. Die in Pkt. 6.2.3 der ÖNORM B 2110 enthaltenen Leistungen sowie die nachstehenden Leistungen sind im Angebot des AN und in dessen Preisen nicht enthalten und daher vom AG rechtzeitig und für den AN kostenlos zu erbringen: • sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen (Ausführungspläne, Detailpläne, Bescheide etc). Der AG haftet alleine für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Unterlagen. Ausführungstermine beginnen erst nach Vorlage der kompletten Unterlagen • Baustellenabsicherung, Pölzungen, Wasserhaltung, Vermessungsarbeiten, Gerüstungen, Unterstellungen u.ä.; • behördliche Ansuchen, Verkehrsverhandlungen udgl.; • allenfalls erforderliche Trennschnitte in Beton- bzw. Mauerwerk sowie sonstige Schneidearbeiten (Rohre, Asphalt, Stahl, etc.); • sämtliche Projektierungsarbeiten und statische Berechnungen; • Erkundung, Bekanntgabe (einschließlich Lagepläne), Absicherung, (falls erforderlich) Umlegung und/oder Entfernung von ober- und unterirdischen Leitungen, Kanälen oder sonstigen Baulichkeiten; • Beteiligung an Allgemeinkosten; • Errichtung und Instandhaltung aller für eine kontinuierliche Arbeitsabwicklung notwendigen Zu- und Abfahrten zur bzw. von der Baustelle; der AN ist berechtigt, erforderlichenfalls Gerätschaften und Maschinen (Turmdrehkran, etc.), die sich auf der Baustelle befinden, kostenlos mitzubenutzen; • Bereitstellung eines auseichend großen, trockenen, hochwassersicheren, ebenen und befahrbaren Einrichtungs- und Lagerplatzes für alle Fahrzeuge, Geräte und Maschinen des AN; • sofern vertraglich keine andere Regelung getroffen wurde, alle erforderlichen Wasser- und Stromanschlüsse auf der Baustelle in der für die Leistungserbringung des AN notwendigen Dimension; die Zählerkosten und die Kosten des Verbrauchers trägt der AG; • Reinigung und Wiederherstellung (Rekultivierung) von Arbeitsflächen, Zu- und Abfahrtswegen; • Absicherung des vorhandenen Bestandes an Bebauung und/oder Bewuchs gegen Beschädigung und Verschmutzung; • allenfalls erforderliche oder angezeigte Maßnahmen der Beweissicherung und/oder Kontrolle von Anlagen und Objekten im Einwirkungsbereich der Baustelle; • die Reinigung von verschmutzten öffentlichen Straßen ist vom AG zu bezahlen;
Bauseitige Leistungen. 9.1.1. Vor Montagebeginn hat uns der Besteller von der Fertigstellung der vereinbarten Vorbereitungsarbeiten wie anbringen von Anbauflächen, Zargen, Rahmen, etc. zu verständigen und einen Montagetermin schriftlich zu vereinbaren.
9.1.2. Bei elektrisch betriebenen Türen/Toren beinhaltet die bauseitige Leistung die Stromzuführung bis zum Hauptschalter, das Verlegen sämtlicher elektrischer Leitungen sowie das Anschließen des Antriebes und aller elektrischen Bauteile. Für diese Arbeiten muss mangels anderer Vereinbarung ein Elektriker bei Beginn der Montage zur Verfügung gestellt werden.
9.1.3. Vor Montagebeginn ist der Auftraggeber verpflichtet, mit unserem Montageleiter oder dessen Beauftragten die Baustelle zu besichtigen und den Montageablauf festzusetzen.
9.1.4. Kann zum vereinbarten Zeitpunkt due Montage nicht begonnen werden oder ist der Auftraggeber bzw. dessen Bevollmächtigter abwesend, haftet der Auftraggeber für alle uns entstandenen Kosten und sind alle vereinbarten Anschlusstermine hinfällig.
9.1.5. Der Auftraggeber hat unentgeltlich einem zum Betrieb der Werkzeuge notwendigen Stromanschluss in einer max. Entfernung von 20m vom Montageort und einer Mindestabsicherung von 20 Amp. zur Verfügung zu stellen.
9.1.7. Der Auftraggeber haftet risikomäßig für sämtliche zu Montage bestimmten Teile, wie der eingebrachten Arbeitsbehelfe bis zu Vollendung der Montagearbeiten und den Abtransport der Arbeitsbehelfe, für als ihnen zustoßenden Beschädigungen, ihre Zerstörung oder ihr Abhandenkommen.
Bauseitige Leistungen. Zur Erfüllung des Wartungsvertrages werden während der Dauer der gesamten Servicearbeiten folgende Leistungen bauseitig vorausgesetzt:
4.1 Freier Zugang und Zutrittsberechtigung zu Stockwerk, Raum der Alarmanlage, Melder und Bedienteilen für die gesamte Dauer der Wartungsarbeiten.
4.2 Bei Abschluss des Wartungsvertrages müssen die notwendigen Arbeitsgerüste vom Betreiber bestimmt und angegeben werden. Zur Durchführung notwendige und der baulichen Situation angepasste Arbeitsgerüste sind entsprechend den Anweisungen von JKS kostenlos zu stellen und vorzuhalten.
4.3 Aufwendungen (z.B. in Form von Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten), die durch die Nichteinhaltung der unter 4.1 und 4.2 genannten Maßnahmen erforderlich waren oder zur Herbeiführung des Montagezugangs erforderlich wurden, werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.4 Sollten die Wartungsarbeiten beim Erscheinen der Servicetechniker trotz voriger Terminvereinbarung kundenseitig abgelehnt werden, so trägt der Auftraggeber die angefallenen Reise- und Fahrtkosten.
4.5 Die Beseitigung von Verschmutzungen (z.B. Fingerabdrücke auf Glas), welche im Rahmen der Servicearbeiten anfallen, ist nicht vom Wartungsvertrag umfasst.
Bauseitige Leistungen. Abladen und Einbringen der Aggregate und Behälter in den vorgesehenen Technikraum • Bei Bedarf ein Hebezeug, wie Gabelstapler oder Kran, zur Verfügung zu stellen • Leitungen für Abwasserzulauf und Abwasserablauf zur vorgesehenen Behandlungsanlage legen • Die Leitungsanschlüsse für Frischwasser, Druckluft, Dampf oder Spülluft an das Netz, sowie die Verteilung und der An- schluss der einzelnen Verbraucherstellen • Entlüftungsleitungen ab Behälterstutzen • Der Stromanschluss zum Schaltschrank sowie die elektrischen Verdrahtungsarbeiten ab Schaltschrank zu den einzelnen Elektrokomponenten • Sanitäre Einrichtungen für Servicepersonal zur Verfügung stellen
Bauseitige Leistungen. Vorbereitungen und Maßnahmen für den Arbeitsbeginn durch Dramac sind durch den Auftraggeber auf eigene Kosten und Gefahr rechtzeitig einzuleiten, damit Dramac mit der Leistungserbringung recht- zeitig beginnen kann. Vorzubereiten sind insbesondere • Lagermöglichkeit für Estrichfördermaschine • Handwerkzeug, Werkzeug, Material und Silo in der Größe von mindestens 14x3 Metern • Starkstromanschluss Mindestabsicherung 32A • Wasseranschluss • Abwaschmöglichkeit für Estrichfördermaschinen und Werkzeug • die Zufahrt zur Entladestelle muss zumindest mit dreiachsigen Lastkraftwagen möglich sein • für die Bauführung erforderliche behördliche Bewilligungen sind durch den Auftraggeber ein- zuholen und müssen bei Arbeitsbeginn vorliegen
Bauseitige Leistungen. 1. Die folgenden – beispielhaft, aber nicht abschließend aufgeführten – Leistungen sind bauseits kostenfrei zu erbringen:
a) Kräne mit Seilgehänge einschließlich Kranführer zwecks Abladung und Materialtransport auf der Baustelle; bei einer Hubleistung von 2 t
b) Arbeitsfertige Gerüste und deren Umsetzung an die jeweilige Ein- baustelle
c) Beheizte Tagesunterkünfte im Baustellenbereich inklusive sanitäre Anlagen, Strom und Wasser
d) Winter- und Wetterschutzeinrichtungen einschließlich das Abde- cken der Bewehrung und Räumen von Schnee
e) Ausreichender Raum zur Lagerung von Zeichnungen, Plänen, Ma- terialien, Kleinwerkzeuge u.Ä.
f) Die Benutzung des Baustellentelefons zu dienstlichen Zwecken
g) Das Einmessen von Achsen und Höhen, sowie deren gut sichtbare Markierung
h) Die Säuberung der Schalung vor dem Betonieren
2. Bei Fundamentplatten mit schwerer Bewehrung und Betonüber- deckung über 3 cm sind bauseits entsprechende Maßnahmen für die Betonüberdeckung zu treffen. Bei Isolierungen ist ausreichender Schutzbeton anzubringen.
Bauseitige Leistungen. Aushub, Streifenfundament od. Bodenplatte, Elementemontage, Ausfugen der Elemente, 100%‐ige Wasserabdichtung, Wärmedämmung, Türen, Fenster, Beleuchtung, Verbindung Haus – Gewölbe, Hinterfüllung, Innenverputz und Inneneinrichtung. Die Verantwortung auf der Baustelle obliegt dem örtlichen Baumeister. Der LKW‐Fahrer darf nur nach Absprache mit uns als Montagebeihilfe zugezogen werden.
Bauseitige Leistungen. Die in Pkt. 6.2.3 der ÖNORM B 2110 enthaltenen Leistungen sowie die nachstehenden Leistungen sind im Angebot des AN und in dessen Preisen nicht enthalten und daher vom AG rechtzeitig und für den AN kostenlos zu erbringen:
Bauseitige Leistungen. 6.2.1 Allfällig nötige Arbeiten die nicht im Vertrag aufgeführt und für die Montage notwendig sind werden ebenso in Regie gestellt.
6.2.2 Die anfallenden Montagearbeiten können nur dann durchgeführt werden, wenn die gesamten Baumaßnahmen getroffen wurden. Sollte durch bauseitige Gründe die Montage nicht durchgeführt werden können, so ist die Firma Tech Metall von Pönaleforderungen bzw. Terminverzugszahlung schadloszuhalten.
6.2.3 Sofern nicht anders vereinbart sind alle erforderlichen Sicherheitseinrichtungen vom Auftraggeber herzustellen.
6.2.4 Der Auftraggeber hat unentgeltlich einen zum Betrieb der Werkzeuge notwendigen Stromanschluss in einer max. Entfernung von 20 m vom Montageort mit einer Absicherung von mind. 25 A kostenlos zur Verfügung zu stellen.