Common use of Be- und Entladeschäden von Kfz Clause in Contracts

Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von IV. 4. BBR – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs - und Pflegearbeiten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz- Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 2.500 EUR.

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Samples: www.kopter-profi.de

Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist abweichend von A IV. 45. BBR – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und oder Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werdenwer- den. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs - Reinigungs- und PflegearbeitenPflegearbei- ten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 2.500 3.000 EUR.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von A IV. 45. BBR – die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht als privater Eigentümer, Besitzer, HalterXxxxxx, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und oder Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs - Reinigungs- und Pflegearbeiten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 2.500 3.000 EUR.

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Samples: www.asspario.de

Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von A IV. 45. BBR – die gesetzliche gesetz- liche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, HalterHal- ter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und oder Entladen des Pkws oder Anhängers An- hängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs - Reinigungs- und Pflegearbeiten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz- Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversiche- rung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 2.500 3.000 EUR.

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Samples: www.diebayerische.de