Beanstandungen und Gewährleistung Musterklauseln

Beanstandungen und Gewährleistung. 1. Die rügelose Abnahme schließt Gewährleistungsansprüche aus, es sei denn, dass die Lieferung oder Leistung nicht erkennbare Mängel aufweist.
Beanstandungen und Gewährleistung. Sofern Lieferung an Nichtkaufleute erfolgt, können Beanstandungen nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Lieferung schriftlich - unter Beifügung von Belegen - erhoben werden. Weist der Besteller nach, dass es sich um einen nicht offensichtlichen Mangel handelt, so wird die Beanstandung noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach Ablieferung / Abnahme berücksichtigt. Für Mängel unserer Produkte, die wir zu verantworten haben, leisten wir kostenlosen Ersatz. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Wir haften nicht für vom Kunden vorgenommene, fehlerhafte Verarbeitung der von uns gelieferten Produkte und hieraus entstandene Schäden. Bei Fehlmengen haben wir die Xxxx, entweder nachzuliefern oder entsprechende Gutschrift zu leisten.
Beanstandungen und Gewährleistung. (1) Im Falle einer Falsch- oder Teillieferung oder bei Vorliegen eines Sachmangels stehen dem Käufer unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche nach Xxxx des Verkäufers das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung zu.
Beanstandungen und Gewährleistung. 9.1 Nur die Lieferung von einwandfreier Ware gemäß dem Auftrag von Xxxxxx, verpflichtet Xxxxxx zur Abnahme und Zahlung. Eine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen wird von Elanco nicht anerkannt. Die Abnahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Tauglichkeit.
Beanstandungen und Gewährleistung. 8.1 Nur die Lieferung einwandfreier Ware gemäß unserem Auftrag verpflichtet uns zur Abnahme und Zahlung. Eine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungs- bestimmungen wird von uns nicht anerkannt. Die Abnahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Tauglichkeit.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.