Common use of Bearbeitung Clause in Contracts

Bearbeitung. (1) Die an der Ausführung dieser Aufträge beteiligten Kreditinsti- tute/Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die für die Weiterleitung der Zahlungen benötigten Daten (Referenzdaten sowie IBAN des Zahlungs- empfängers, BIC2 des kontoführenden Kreditinstituts/Zahlungsdienst- leisters des Zahlungsempfängers und Betrag) aus den relevanten Fel- dern des Mittelfeldes zu erfassen und in einem beleglosen Verfahren weiter zu bearbeiten. Die Kreditinstitute/Zahlungsdienstleister können sich bei der Ausführung des Zahlungsauftrags ausschließlich nach der IBAN richten. Sie stehen dafür ein, dass die zu erfassenden Daten unverändert und vollständig übernommen und weitergeleitet werden.

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Samples: www.raiba-bidingen.de, www.vr-obm.de, www.volksbank-pur.de

Bearbeitung. (1) Die an der Ausführung dieser Aufträge beteiligten Kreditinsti- tuteKreditinstitu- te/Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die für die Weiterleitung der Zahlungen benötigten Daten (Referenzdaten sowie IBAN des Zahlungs- empfängers, BIC2 BIC1 des kontoführenden Kreditinstituts/Zahlungsdienst- leisters des Zahlungsempfängers und Betrag) aus den relevanten Fel- dern des Mittelfeldes zu erfassen und in einem beleglosen Verfahren weiter zu bearbeiten. Die Kreditinstitute/Zahlungsdienstleister können sich bei der Ausführung des Zahlungsauftrags ausschließlich nach der IBAN richten. Sie stehen dafür ein, dass die zu erfassenden Daten rich- tig unverändert und vollständig übernommen und weitergeleitet werdenwer- den.

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Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de

Bearbeitung. (1) Die an der Ausführung dieser Aufträge beteiligten Kreditinsti- tuteKreditinstitu- te/Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die für die Weiterleitung der Zahlungen benötigten Daten (Referenzdaten sowie IBAN des Zahlungs- empfängers, BIC2 des kontoführenden Kreditinstituts/Zahlungsdienst- leisters Zahlungsdienstleis- ters des Zahlungsempfängers und Betrag) aus den relevanten Fel- dern Feldern des Mittelfeldes zu erfassen und in einem beleglosen Verfahren weiter zu bearbeiten. Die Kreditinstitute/Zahlungsdienstleister können sich bei der Ausführung des Zahlungsauftrags ausschließlich nach der IBAN richtenrich- ten. Sie stehen dafür ein, dass die zu erfassenden Daten unverändert und vollständig übernommen und weitergeleitet werden.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.vr-lif-ebn.de