Bearbeitung. (1) Die an der Ausführung dieser Aufträge beteiligten Kreditinsti- tute/Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die für die Weiterleitung der Zahlungen benötigten Daten (Referenzdaten sowie IBAN des Zahlungs- empfängers, BIC2 des kontoführenden Kreditinstituts/Zahlungsdienst- leisters des Zahlungsempfängers und Betrag) aus den relevanten Fel- dern des Mittelfeldes zu erfassen und in einem beleglosen Verfahren weiter zu bearbeiten. Die Kreditinstitute/Zahlungsdienstleister können sich bei der Ausführung des Zahlungsauftrags ausschließlich nach der IBAN richten. Sie stehen dafür ein, dass die zu erfassenden Daten unverändert und vollständig übernommen und weitergeleitet werden. (2) Der vordruckausgebende Zahlungsempfänger haftet gegenüber sei- nem kontoführenden Kreditinstitut/Zahlungsdienstleister und zwischenge- schalteten Kreditinstituten/Zahlungsdienstleistern für die Richtigkeit der von ihm vorgenommenen Beschriftung von IBAN und gegebenenfalls BIC2.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bearbeitung. (1) Die an der Ausführung dieser Aufträge beteiligten Kreditinsti- tuteKreditinstitu- te/Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die für die Weiterleitung der Zahlungen benötigten Daten (Referenzdaten sowie IBAN des Zahlungs- empfängers, BIC2 BIC1 des kontoführenden Kreditinstituts/Zahlungsdienst- leisters des Zahlungsempfängers und Betrag) aus den relevanten Fel- dern des Mittelfeldes zu erfassen und in einem beleglosen Verfahren weiter zu bearbeiten. Die Kreditinstitute/Zahlungsdienstleister können sich bei der Ausführung des Zahlungsauftrags ausschließlich nach der IBAN richten. Sie stehen dafür ein, dass die zu erfassenden Daten rich- tig unverändert und vollständig übernommen und weitergeleitet werdenwer- den.
(2) Der vordruckausgebende Zahlungsempfänger haftet gegenüber sei- nem kontoführenden Kreditinstitut/Zahlungsdienstleister und zwischenge- schalteten zwischen- geschalteten Kreditinstituten/Zahlungsdienstleistern für die Richtigkeit der von ihm vorgenommenen Beschriftung von IBAN und gegebenenfalls BIC2gegebenen- falls BIC1.
(3) Bei der Erfassung wird die Prüfzahl in der maximal 25-stelligen Refe- renz geprüft. 1 BIC für Zahlungen in Staaten außerhalb EU/EWR erforderlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen