Verwendungsmöglichkeiten. Der Karteninhaber kann die veritable digitale Karte, soweit diese und die Terminals entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
a) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen im Rahmen des deutschen girocard- Systems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind (girocard-Terminals).
b) Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) im Rahmen des deutschen girocard-Systems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind. Sofern der Karteninhaber die digitale Karte einer digitalen Geldbörse (Wallet) hinzugefügt hat, kann die digitale Karte an allen girocard-Terminals mit dem girocard-Logo und/oder im Online-Handel mit dem Akzeptanzzeichen der jeweiligen Bezahlanwendung eingesetzt werden.
c) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen sowie im Online-Handel im Rahmen eines fremden Systems, soweit die digitale Karte entsprechend ausgestattet ist. Die Akzeptanz der digitalen Karte im Rahmen eines fremden Systems erfolgt unter dem für das fremde System geltenden Akzeptanzlogo. Der Karteninhaber kann die digitalisierte physische Karte, soweit diese und die Terminals entsprechend ausgestattet sind, ausschließlich für folgende Zahlungsdienste nutzen: Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) im Rahmen des deutschen girocard-Systems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind. Sofern der Karteninhaber die digitale Karte einer digitalen Geldbörse (Wallet) hinzugefügt hat, kann die digitale Karte an allen girocard-Terminals mit dem girocard-Logo und/oder im Online-Handel mit dem Akzeptanzzeichen der jeweiligen Bezahlanwendung eingesetzt werden.
Verwendungsmöglichkeiten. Der Karteninhaber kann die digitale Kreditkarte, soweit diese und die Terminals entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
a) Zum kontaktlosen Einsatz an automatisierten Kassen (Kontaktlos-Terminals) bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Vertragsunternehmen).
b) Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Vertragsunter- nehmen (Online-Handel). Sofern der Karteninhaber die digitale Kreditkarte einer digitalen Geldbörse (Wallet) hinzugefügt hat, kann die digitale Kreditkarte an allen Kontaktlos-Terminals und im Online-Handel eingesetzt werden, die an dem Akzeptanzzeichen der jeweiligen Bezahl- anwendung zu erkennen sind. Ergänzende Informationen erteilt die Bank in den jeweiligen Nutzungshinweisen für die digitale Kreditkarte.
Verwendungsmöglichkeiten. Der Karteninhaber kann die digitale Karte, soweit diese und die Terminals entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
a) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen im Rahmen des deutschen girocard-Systems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind (girocard-Terminals).
b) Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) im Rahmen des deutschen girocard-Systems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind. Sofern der Karteninhaber die digitale Karte einer digitalen Geldbörse (Wallet) hinzugefügt hat, kann die digitale Karte an allen girocard-Terminals mit dem girocard-Logo und im Online-Handel mit dem Akzeptanzzeichen der jeweiligen Bezahlanwendung eingesetzt werden.
c) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen sowie im Online-Handel im Rahmen eines fremden Systems, soweit die digitale Karte entsprechend ausgestattet ist. Die Akzeptanz der digitalen Karte im Rahmen eines fremden Systems erfolgt unter dem für das fremde System geltenden Akzeptanzlogo.
Verwendungsmöglichkeiten. Die ADAC Kreditkarte (nachfolgend „Karte“ genannt) wird von der Landesbank Berlin AG, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx (nachfolgend „Bank“ genannt) herausgegeben. Die Bank ist somit Vertragspartnerin des Karteninhabers. Mit einer ADAC Kreditkarte kann der Karteninhaber – bei Vertragsunternehmen des Visa-Verbundes Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland sowie im elektronischen Handel (Internet) bargeldlos bezahlen und – an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen (Bargeld-Service). Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten, die Teil des Bargeld- Service sind, sind an dem Akzeptanzsymbol zu erkennen, das auf der Karte zu sehen ist. Der Karteninhaber darf die Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen des von der Landesbank Berlin AG eingeräumten Verfügungsrahmens nutzen. Der Verfügungsrahmen stellt außerdem den Höchstbetrag dar, über den der Karteninhaber innerhalb eines Rechnungsmonats im elektronischen Handel (Internet) verfügen kann, das sogenannte Internetlimit. Der Karteninhaber kann mit der Bank eine Änderung des Verfügungsrahmens und des Internetlimits vereinbaren. Durch Herabsetzen des Internetlimits auf 0,00 Euro ist der Einsatz der Karte im elektronischen Handel (Internet) nicht mehr möglich.
Verwendungsmöglichkeiten. Der Karteninhaber kann die veritable digitale Karte, soweit diese und die Terminals entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungs- dienste nutzen:
Verwendungsmöglichkeiten. Die Karte ist eine von der Bank herausgegebene Kreditkarte mit verbundenem Verfügungsrahmen, mit der der Karteninhaber bei Vertragsunternehmen des Visa-Verbundes Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen kann. Für die Nutzung an Geldautomaten und an Zahlungsterminals wird zusätzlich zur Kreditkarte eine persönliche Geheimzahl (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt. Beim Karten- einsatz an automatisierten Kassen kann zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen von der Anforderung eines vereinbarten Authentifizierungselements (z. B. PIN oder Unterschrift) abgesehen werden. Hierbei ist die Kreditkarte mit Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Die Karte kann auch als virtuelle Kreditkarte zum mobilen Bezahlen (z. B. mit einem Smartphone) eingesetzt werden. Die Kreditkarte wird für den privaten Gebrauch einer natürlichen Person ausgestellt und darf nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.
Verwendungsmöglichkeiten. (1) Zu Zahlungsverkehrszwecken
(2) Als Speichermedium für Zusatzanwendungen
Verwendungsmöglichkeiten. 1.1 Die von der Bank ausgegebene MasterCard/Visa Karte (im Folgenden einheitlich „Kreditkarte“) kann der Karten- inhaber im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen des MasterCard/Visa-Verbundes einsetzen – zum Bezahlen bei Vertragsunternehmen vor Ort an automatisierten Kassen oder online und – darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten, dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers (Bargeldservice). Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der Kreditkarte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistungen (zum Beispiel Hilfe in Notfällen, Versicherungen) verbunden sind, richtet sich dies nach den insoweit geltenden besonderen Regeln. Die Karte kann als physische Karte oder als digitale Karte zur Speicherung auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät (mobiles Endgerät) ausgegeben werden. Diese Sonderbedingungen gelten für beide Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.
1.2 Verfügt die an den Karteninhaber ausgegebene Kredit- karte über einen Chip, so kann die Kreditkarte auch als Speichermedium für Zusatzanwendungen – der kartenausgebenden Bank nach Maßgabe des mit der Bank abgeschlossenen Vertrages (bankgenerierte Zusatzanwendung) oder – eines Vertragsunternehmens nach Maßgabe des mit diesem abgeschlossenen Vertrages (unternehmens- generierte Zusatzanwendung) verwendet werden.
Verwendungsmöglichkeiten. Die angebotenen Kredite können je nach vertraglicher Vereinbarung für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen im Sinne des § 1 Abs. 3 Bausparkassengesetz, z. B. für den Kauf, den Bau, die Ablösung von durch Grundschuld sicher gestellten Verbindlichkeiten oder Modernisierung einer zu Wohnzwecken bestimmten Immobilie genutzt werden. Für Kredite mit Riesterförderung gelten die weiteren Bedingungen gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz.
Verwendungsmöglichkeiten. Mit der VISA Business Card (nachfolgend "Karte" genannt) kann der Kartennhaber - bei VISA-Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und - an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen (Bargeld-Service). Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten im Rahmen des Bargeld-Services sind an dem Akzeptanzsymbol zu erkennen, das auf der Karte zu sehen ist. Der Karteninhaber darf die Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögens- verhältnisse sowie im Rahmen des von der Sparkasse eingeräumten Verfügungsrahmen nutzen.