Verwendungsmöglichkeiten Musterklauseln

Verwendungsmöglichkeiten. Der Karteninhaber kann die veritable digitale Karte, soweit diese und die Terminals entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
Verwendungsmöglichkeiten. Der Karteninhaber kann die digitale Kreditkarte, soweit diese und die Terminals entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
Verwendungsmöglichkeiten. Die ADAC Kreditkarte (nachfolgend „Karte“ genannt) wird von der Landesbank Berlin AG, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx (nachfolgend „Bank“ genannt) herausgegeben. Die Bank ist somit Vertragspartnerin des Karteninhabers. Mit einer ADAC Kreditkarte kann der Karteninhaber – bei Vertragsunternehmen des Visa-Verbundes Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland sowie im elektronischen Handel (Internet) bargeldlos bezahlen und – an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen (Bargeld-Service). Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten, die Teil des Bargeld- Service sind, sind an dem Akzeptanzsymbol zu erkennen, das auf der Karte zu sehen ist. Der Karteninhaber darf die Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen des von der Landesbank Berlin AG eingeräumten Verfügungsrahmens nutzen. Der Verfügungsrahmen stellt außerdem den Höchstbetrag dar, über den der Karteninhaber innerhalb eines Rechnungsmonats im elektronischen Handel (Internet) verfügen kann, das sogenannte Internetlimit. Der Karteninhaber kann mit der Bank eine Änderung des Verfügungsrahmens und des Internetlimits vereinbaren. Durch Herabsetzen des Internetlimits auf 0,00 Euro ist der Einsatz der Karte im elektronischen Handel (Internet) nicht mehr möglich.
Verwendungsmöglichkeiten. (1) Zu Zahlungsverkehrszwecken
Verwendungsmöglichkeiten. 1.1 Die von der Bank ausgegebene MasterCard/Visa Karte (im Folgenden einheitlich „Kreditkarte“) kann der Karten- inhaber im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen des MasterCard/Visa-Verbundes einsetzen – zum Bezahlen bei Vertragsunternehmen vor Ort an automatisierten Kassen oder online und – darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten, dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers (Bargeldservice). Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der Kreditkarte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistungen (zum Beispiel Hilfe in Notfällen, Versicherungen) verbunden sind, richtet sich dies nach den insoweit geltenden besonderen Regeln. Die Karte kann als physische Karte oder als digitale Karte zur Speicherung auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät (mobiles Endgerät) ausgegeben werden. Diese Sonderbedingungen gelten für beide Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.
Verwendungsmöglichkeiten. Die Karte ist eine von der Bank herausgegebene Kreditkarte mit verbundenem Verfügungsrahmen, mit der der Karteninhaber bei Vertragsunternehmen des Visa-Verbundes Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen kann. Für die Nutzung an Geldautomaten und an Zahlungsterminals wird zusätzlich zur Kreditkarte eine persönliche Geheimzahl (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt. Beim Karten- einsatz an automatisierten Kassen kann zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen von der Anforderung eines vereinbarten Authentifizierungselements (z. B. PIN oder Unterschrift) abgesehen werden. Hierbei ist die Kreditkarte mit Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Die Karte kann auch als virtuelle Kreditkarte zum mobilen Bezahlen (z. B. mit einem Smartphone) eingesetzt werden. Die Kreditkarte wird für den privaten Gebrauch einer natürlichen Person ausgestellt und darf nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.
Verwendungsmöglichkeiten. Die angebotenen Kredite können je nach vertraglicher Vereinbarung für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen im Sinne des § 1 Abs. 3 Bausparkassengesetz, z. B. für den Kauf, den Bau, die Ablösung von durch Grundschuld sicher gestellten Verbindlichkeiten oder Modernisierung einer zu Wohnzwecken bestimmten Immobilie genutzt werden. Für Kredite mit Riesterförderung gelten die weiteren Bedingungen gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz.
Verwendungsmöglichkeiten. Fahrgäste mit hvv Card können nach Maßgabe der folgenden Regelungen elektronische Fahrscheine auf der hvv Card speichern und über das hinterlegte Zahlverfahren bezahlen. Die hvv Card kann nur an gekennzeichneten Vertriebsgeräten (z. B. Automaten, Busdrucker, in ausgerüsteten Servicestellen) eingesetzt werden. Die hvv Card und die zugehörigen elektronischen Fahrscheine sind nicht übertragbar. Sie darf nur von der auf ihr angegebenen Person (Foto und Name auf der hvv Card) genutzt werden.
Verwendungsmöglichkeiten. Die Karte kann der Karteninhaber im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen des Visa-Verbundes einsetzen: – bei Vertragsunternehmen – und darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten sowie Kassen von Kreditinstituten, dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers (Bargeldservice). Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservice sind an dem Akzeptanzsymbol zu erkennen, das auch auf der Karte zu sehen ist.
Verwendungsmöglichkeiten. Mit der VISA Business Card (nachfolgend "Karte" genannt) kann der Kartennhaber - bei VISA-Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und - an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen (Bargeld-Service). Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten im Rahmen des Bargeld-Services sind an dem Akzeptanzsymbol zu erkennen, das auf der Karte zu sehen ist. Der Karteninhaber darf die Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögens- verhältnisse sowie im Rahmen des von der Sparkasse eingeräumten Verfügungsrahmen nutzen.