Common use of Beauftragung von Subunternehmern Clause in Contracts

Beauftragung von Subunternehmern. Der Auftraggeber berechtigt den Auftragsverarbeiter, Subunternehmer in die Auftragsverarbeitung einzubeziehen. Einer gesonderten vorherigen Zustimmung durch den Auftraggeber bedarf es nicht. Der Auftragsver- arbeiter garantiert, dass er dem beauftragten Subunternehmer dieselben Pflichten zum Datenschutz auferlegt, die zwischen den Parteien dieser AV gelten und dass dieser ebenfalls geeigneten technischen und orga- nisatorischen Maßnahmen durchführt, um die Verarbeitung der Auftrag- geberdaten gemäß der AV nachzukommen. Die vom Auftragsverarbeiter zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser AV eingesetzten Subunterneh- mer sind in Anhang 1 aufgeführt. Der Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzu- ziehung oder die Ersetzung eines Subunternehmers. Ein Subunterneh- merverhältnis liegt vor, wenn der Auftragsverarbeiter weitere Auf- tragsverarbeiter mit hauptvertraglich vereinbarten (Teil-) Leistungen be- auftragt und der Subunternehmer zum Zwecke der Erfüllung dieser Be- auftragung Zugriff auf Auftraggeberdaten erhält. Auf Verlangen des Auf- traggebers hat der Auftragsverarbeiter den Abschluss, der mit dem Sub- unternehmer geschlossenen Vereinbarungen gegenüber dem Auftrag- geber nachzuweisen. Der Nachweis hat in Textform zu erfolgen. Erhebt der Auftraggeber gegen die beabsichtigte Änderung eines Subunterneh- merverhältnisses Einspruch, so ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, die AV sowie den Hauptvertrag außerordentlich zu kündigen. Keine Subunternehmer sind Personen, welche mit dem Auftragsverar- beiter arbeitsvertraglich verbunden oder im Rahmen der Arbeitnehmer- überlassung entliehen sind, sofern diese nach Ziffer 5 dieser AV geschult und auf die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen schriftlich verpflichtet sind.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Beauftragung von Subunternehmern. Der Auftraggeber berechtigt den Auftragsverarbeiter, Subunternehmer in die Auftragsverarbeitung einzubeziehen. Einer gesonderten vorherigen Zustimmung durch den Auftraggeber bedarf es nicht. Der Auftragsver- arbeiter garantiert, dass er dem beauftragten Subunternehmer dieselben Pflichten zum Datenschutz auferlegt, die zwischen den Parteien dieser AV gelten und dass dieser ebenfalls geeigneten technischen und orga- nisatorischen Maßnahmen durchführtMa§nahmen durchf hrt, um die Verarbeitung der Auftrag- geberdaten gemäß gem § der AV nachzukommennachzuk ommen. Die vom Auftragsverarbeiter zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser AV eingesetzten Subunterneh- mer sind in Anhang 1 aufgeführtaufgef hrt. Der Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber über ber jede beabsichtigte Änderung nderung in Bezug auf die Hinzu- ziehung oder die Ersetzung eines Subunternehmers. Ein Subunterneh- merverhältnis merverh ltnis liegt vor, wenn der Auftragsverarbeiter weitere Auf- tragsverarbeiter mit hauptvertraglich vereinbarten (Teil-Teil -) Leistungen be- auftragt und der Subunternehmer zum Zwecke der Erfüllung Erf llung dieser Be- auftragung Zugriff auf Auftraggeberdaten erhälterh lt. Auf Verlangen des Auf- traggebers hat der Auftragsverarbeiter den Abschluss, der mit dem Sub- unternehmer geschlossenen Vereinbarungen gegenüber gegen ber dem Auftrag- geber nachzuweisen. Der Nachweis hat in Textform zu erfolgenerfolgen . Erhebt der Auftraggeber gegen die beabsichtigte Änderung nderung eines Subunterneh- merverhältnisses merverh ltnisses Einspruch, so ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, die AV sowie den Hauptvertrag außerordentlich au§erordentlich zu kündigenk ndigen. Keine Subunternehmer sind Personen, welche mit dem Auftragsverar- beiter arbeitsvertraglich verbunden oder im Rahmen der Arbeitnehmer- überlassung berlassung entliehen sind, sofern diese nach Ziffer 5 dieser AV geschult und auf die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen einschl gigen Datenschut zbestimmungen schriftlich verpflichtet sind.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung