Bedeutung. Ist für die Übernahme des Grundstückes durch den Käufer ein be- stimmter Zeitpunkt vertraglich festgestellt, so wird vermutet, dass Nut- zen und Gefahr erst mit diesem Zeitpunkt auf den Käufer übergehen.
Bedeutung. 1 Wer durch Preisausschreiben oder Auslobung für eine Leistung eine Belohnung aussetzt, hat diese seiner Auskündung gemäss zu entrichten.
2 Tritt er zurück, bevor die Leistung erfolgt ist, so hat er denjenigen, die auf Grund der Auskündung in guten Treuen Aufwendungen gemacht haben, hierfür bis höchstens zum Betrag der ausgesetzten Belohnung Ersatz zu leisten, sofern er nicht beweist, dass ihnen die Leistung doch nicht gelungen wäre.
1 Trifft der Widerruf bei dem anderen Teile vor oder mit dem Antrage ein, oder wird er bei späterem Eintreffen dem andern zur Kenntnis ge- bracht, bevor dieser vom Antrag Kenntnis genommen hat, so ist der An- trag als nicht geschehen zu betrachten.
2 Dasselbe gilt für den Widerruf der Annahme.
1 Ist ein Vertrag unter Abwesenden zustande gekommen, so beginnen seine Wirkungen mit dem Zeitpunkte, wo die Erklärung der Annahme zur Absendung abgegeben wurde.
2 Wenn eine ausdrückliche Annahme nicht erforderlich ist, so beginnen die Wirkungen des Vertrages mit dem Empfange des Antrages.
1 Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt.
2 Ist über Bedeutung und Wirkung einer gesetzlich vorgeschriebenen Form nicht etwas anderes bestimmt, so hängt von deren Beobachtung die Gültigkeit des Vertrages ab.
Bedeutung. Der Zwingername ist der Nachname (Zuname) des Hundes. Er wird beim Cocker Club Deutschland e.V. beantragt und von diesem geschützt. Jeder zu schützende Zwingername muss sich deutlich von bereits für die entsprechende Rasse vergebenen unterscheiden; er wird dem Züchter zum streng persönlichen Gebrauch zugeteilt.
Bedeutung. Bitte Groß- und Kleinschreibung beachten. Es werden keine Zwingernamen mit reiner Großschreibung geschützt. Bitte achten Sie darauf, dass der Zwingername nicht zu lang ist, da der Rufname plus Xxxxxxxxxxx nicht mehr als 35 Zeichen (inkl. Leerzeichen) haben darf. Berücksichtigen Sie, dass der Zwingername, wenn er geschützt worden ist, nicht mehr veränderbar ist und auch keine neuer Schutz für den Antragsteller ausgestellt werden kann. (Unter xxx.xxx.xx hat die FCI eine Liste mit den geschützten Zwingernamen veröffentlicht, leider ist die Liste unvollständig. Dennoch können Sie hier vorab überprüfen ob Ihre Wunschnamen noch frei sind.)
3) Hiermit bestätige/n ich/wir, dass keine der oben genannten Personen schon einen Zwingenamen führt und nicht außerhalb der FCI züchtet. DWZRV – ältester Windhund-Zuchtverein Deutschlands für alle von der FCI anerkannten Windhundrassen: Afghanischer Windhund, Azawakh, Barsoi, Chart Polski, Deerhound, Galgo Español, Greyhound, Irish Wolfhound, Magyar Agár, Saluki, Sloughi, Whippet, Italienisches Windspiel sowie der verwandten Rassen: Cirneco dell’Etna, Pharaoh Hound, Podenco Canario, Podenco Ibicenco, Podengo Português DWZRV Deutscher Windhundzucht- und Rennverband e.V. Gegründet 1892
4) Nach Beendigung der Zwingergemeinschaft durch Trennung oder im Streitfall fällt der Zwingernamen automatisch an nachfolgende Person Person (nur eine Person bitte namentlich eintrage)
5) Die Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung des VDH „Zwingernamensschutz“ sind den Unterzeichnern bekannt und Bestandteil der Vereinbarung. Alle Zwingerinhaber (Unterzeichner dieser Vereinbarung) verpflichten sich die jeweils gültige Fassung der Zuchtordnung, Körordnung und der Mindesthaltungsbedingungen des DWZRV und der Tierschutzbestimmungen einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen werden die gemäß Zuchtordnung festgelegten Maßnahmen ergriffen und erhöhte Gebühren fällig. Alle Zwingerinhaber haften gesamtschuldnerisch für die finanziellen Forderungen des DWZRV gegenüber dieser Zwingergemeinschaft. Die Zwingerinhaber legen mit dieser Vereinbarung fest, dass alle Rechnungen und sämtlicher Schriftverkehr an nachfolgenden Zwingerinhaber geschickt werden sollen. Für die Weiterleitung innerhalb der Zwingergemeinschaft sind die Xxxxxxxxxxxxxx selbst verantwortlich. Der Zugang an die nachfolgend genannte Person gilt als Zugang für alle Zwingerinhaber. Person (nur eine Person bitte namentlich eintrage)
6) Sofern bei Auflösung der Zwingergemeinschaft oder beim Austritt e...
Bedeutung. Diese Artikel geben das Vorgehen vor, an das der Ausschuss gebunden ist, wenn er eine Mitteilung erhält, die prima facie (d. h. auf den ersten Blick) zulässig ist – ins- besondere die Verfahrensfristen. Der Ausdruck „so bald wie möglich und innerhalb von sechs Monaten“ in Art. 8 Abs. 2 soll Staaten dazu ermuntern, schneller als in anderen Beschwerdeverfahren zu reagieren (standardmäßig heißt es „innerhalb von sechs Monaten). Auch Artikel 10 sieht in zwei Fällen Besonderheiten vor: 1) wenn der Ausschuss zu vorläufigen Maßnahmen aufgefordert hat (siehe Artikel 6 FP zur KRK), ist die Mit- teilung vorrangig zu prüfen und 2) wenn die Mitteilung die Verletzung wirtschaft- licher, sozialer oder kultureller Rechte geltend macht, orientiert sich der Ausschuss an bestimmten Maßstäben und berücksichtigt die „Angemessenheit der vom Vertragsstaat im Einklang mit Artikel 4 … [der KRK] getroffenen Maßnahmen“. In der Praxis Der Wortlaut in Artikel 10 Abs. 4 stammt unmittelbar aus Artikel 8 Abs. 4 des Fakultativprotokolls zum ICESCR. Noch ist unklar, welcher konkrete Nutzen sich daraus ergibt, da der Ausschuss unter Bezugnahme auf Artikel 4 der KRK erst einmal definieren muss, welche Pflichten die Staaten im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Rechte überhaupt haben.
Bedeutung. Die beiden Begriffe Aufenthalt und Wohnort sind im Rahmen der Festlegung der an- wendbaren Rechtsordnung (Kapitel D) von entscheidender Bedeutung.
Bedeutung. A18 Beschäftigungszeiten erlangen Bedeutung bei der Bescheinigung schweizerischer Zei- ten (Kapitel C) und bei Zusammenrechnung von Zeiten (Kapitel E). A19 Die EFTA wurde 1960 durch die Unterzeichnung der Stockholmer Konvention gegrün- det. Ursprüngliches Ziel dieser zwischenstaatlichen Organisation war es, im Handel unter den Mitgliedstaaten die Zölle auf Industrieerzeugnisse zu beseitigen. A20 Die EFTA-Mitglieder sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. A20a Sonderfall Liechtenstein A21 Island, Liechtenstein und Norwegen sind Mitglieder des Abkommens über den Euro- päischen Wirtschaftsraum (EWR). Zur Umsetzung der EWR-Verpflichtungen wurden eine EFTA-Aufsichtsbehörde und ein EWR-Gerichtshof errichtet.
Bedeutung. A21h Entsandte Arbeitnehmende unterliegen weiterhin den Sozialversicherungsbestimmun- gen des Entsendestaats (im Gegensatz zu den andern Zu- und Abwandernden, für die jeweils der neue Beschäftigungsstaat zuständig wird). Während der Entsendung bleibt deshalb in allen Zweigen der Sozialen Sicherheit weiterhin die Sozialversicherungsge- setzgebung des Entsendestaats anwendbar. Falls demnach eine versicherte Person während oder nach einer Entsendetätigkeit arbeitslos wird und in die Schweiz zurück- kehrt, hat sie Anspruch auf ALE gemäss AVIG. A21i Die Entsendevorschriften sind als Erleichterung für Arbeitgebende gedacht, die Ar- beitskräfte vorübergehend für Tätigkeiten in einem anderen Staat einsetzen möchten. A21j Die AHV-Ausgleichskasse bescheinigt mit Formular A1 eine Entsendung.
Bedeutung. A41b Für eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten tätig ist, gelten in jedem Fall nur die Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaats. Dies ist jeweils davon abhängig, wo der wesentliche Teil der Tätigkeit (Arbeitszeit und/oder Lohn) aus- geübt wird. A41c Der Begriff des «wesentlichen Teils der Tätigkeit» dient der Bestimmung, zu welchem Mitgliedstaat eine Person hinsichtlich der sozialen Absicherung den engsten Bezug hat. Diese Regelungen kommen bei einer grossen Zahl von Erwerbstätigen zur An- AHV-Stelle im Wohnstaat entscheidet über die Zuständigkeit bei Mehr- fachtätigkeit (Formular A1) A41d In der Schweiz wohnhafte Mehrfachtätige melden ihre Mehrfachtätigkeit der AHV- Stelle. Diese legt mit Formular A1 die auch für die ALV-Durchführungsstelle verbindli- che Zuständigkeit fest. Für in der EU/EFTA wohnhafte Mehrfachtätige entscheidet die entsprechende Stelle im Wohnstaat (Art. 16 DVO).
Bedeutung. A57 Der Begriff ist von Bedeutung für die Bestimmung des anwendbaren Rechts (Art. 11– 13 GVO) (s. D12).