Bedingtes Aktienkapital. Art. 5 Conditional Share Capital
Bedingtes Aktienkapital. Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von CHF 150'000 durch Ausgabe von höchstens 1'500'000 vollständig zu liberierenden Namen- aktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10 bei Ausübung von Optionsrech- ARTICLE 3A: CONDITIONAL CAPITAL The share capital of the Company may be increased by up to CHF 150,000 by issuing up to 1,500,000 fully paid up registered shares with a nominal val- ue of CHF 0.10 each, upon the exercise of option rights or in connection with ten oder im Zusammenhang mit ähnlichen Rechten auf Aktien (einschliesslich sog. restricted stock units (RSU)) erhöht, welche Organen und Mitarbeitern al- ler Stufen der Gesellschaft und der Gruppengesellschaften gemäss den ent- sprechenden Reglementen und Beschlüssen des Verwaltungsrats zustehen. Das Bezugsrecht und das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre sind ausge- schlossen. Der Erwerb der Namenaktien gestützt auf diesen Artikel 3a und jede weitere Übertragung dieser Namenaktien unterliegen den Übertragungs- beschränkungen gemäss Artikel 5. similar rights regarding shares (including restricted stock units (RSU)) granted to officers and employees at all levels of the Company and its group compa- nies according to respective regulations and resolutions of the Board of Direc- tors. The pre-emptive rights and the advance subscription rights of the share- holders are excluded. The acquisition of registered shares based on this Arti- cle 3a and every subsequent transfer of these registered shares shall be sub- ject to the transfer restrictions pursuant to Article 5. Die Bedingungen zur Zuweisung und Ausübung der Optionsrechte und ande- rer Rechte auf Aktien aus diesem Artikel 3a sind vom Verwaltungsrat festzu- legen. Die Ausgabe von Aktien unter dem Börsenpreis ist zulässig. The conditions for the allocation and exercise of the option rights and with to other rights regarding shares from this Article 3a are determined by the Board of Directors. The shares may be issued at a price below the market price.
Bedingtes Aktienkapital. 1 Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von CHF 439'000.00 erhöht durch Ausgabe von höchstens 439'000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00 durch Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, welche in Verbindung mit neu auszugebenden oder bereits begebenen Anleihensobligationen oder anderen Finanz- marktinstrumenten der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben werden.
Bedingtes Aktienkapital. Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von CHF 40'050.00 erhöht durch Ausgabe von höchstens 4'005'000 vollständig zu liberierenden vinkulierten Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 infolge Ausübung von Optionsrechten, die nach Massgabe eines Beteiligungsplanes oder mehrerer Beteiligungspläne den Verwaltungsräten und den Mitarbeitenden der Gesellschaft eingeräumt werden. Das Bezugs- und Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre ist für diese bedingte Kapitalerhöhung ausgeschlossen. Der Verwaltungsrat regelt die Einzelheiten der Ausgabebedingungen wie den jeweiligen Ausgabebetrag, den Zeitpunkt der Dividendenberechti- gung und die Art der Einlagen und setzt den Beteiligungsplan fest. Der Erwerb der Namenaktien durch Ausübung von Optionsrechten und die weitere Übertragung der Namenaktien unterliegen den Übertragungsbeschränkungen gemäss Art. 6 der Statuten.
Bedingtes Aktienkapital. Art. 3b: Conditional Share Capital Form der Aktien Art. 4: Form of the Shares Aktienbuch, Eintragungsbe- schränkungen, Nominees
Bedingtes Aktienkapital. 1. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital der Gesellschaft im Maximalbetrag von ◼ CHF 15'419'000.00 bedingt zu erhöhen, dies durch Ausgabe von höchstens ◼ 15'419 vollständig zu liberierende Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1'000.00. Die Erhöhung kann auch unter Wahrung des zulässigen maximalen Betrages der Kapitalerhöhung gemäss diesem Absatz durch die Ausgabe von Namenaktien, die für die Wandelung von Fremdkapital in Eigenkapital oder für die Wandelung bei Wandelanleihen oder ähnlichen Finanzierungsformen durch die Gesellschaft und/oder ihrer Konzerngesellschaften gegenüber bestehenden Aktionären oder Dritten benötigt werden, erfolgen. Eine Erhöhung in Teilbeträgen ist zulässig.
Bedingtes Aktienkapital. Das Aktienkapital der Gesellschaft wird durch die Ausgabe von höchstens 259'822 voll zu liberierenden In- haberaktien von je CHF 0.60 Nennwert im Maximalbetrag von CHF 155'893.20 erhöht durch Ausübung von Options- oder Wandelrechten, welche alleine oder in Verbindung mit Anleihensobligationen oder anderen Fremdfinanzierungen der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften eingeräumt worden sind. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die Platzierung der Options- oder Wandelrechte kann durch eine oder mehrere Banken erfolgen, welche diese Rechte treuhänderisch zeichnen. Der Verwaltungsrat kann bei der Ausgabe von Options- oder Wandelrechten das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre aufheben, falls die Options- oder Wandelrechte für die Übernahme oder die Finanzierung einer Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen verwendet werden. In die- sem Fall sind Struktur, Laufzeit sowie allenfalls Betrag der Anleihe oder der anderen Fremdfinanzierung sowie die Options- oder Wandelbedingungen durch den Verwaltungsrat entsprechend den Marktbedin- gungen im Zeitpunkt der Begebung festzulegen, wobei Wandelrechte und Optionsrechte während höch- stens 10 Jahren ausübbar sein dürfen.